V600 - schwarzer Kunststoff gerissen

  • ich habe auch das problem mit dem riss und nen prob. mit dem wecker!


    Will es nun einschicken oder zu o2 bringen!
    Hab nur 2 bedenken.


    1. bekomme ich bei moto ein neues v600, denn wie sonst wollen sie die risse rückgängig machen (Wie lange dauert die Repatur)?
    2. Will am liebsten zu o2 gehen, frage ist ob ich da die garantie bekomme? den ich bin kein Kunde, nämlich habe ich es mir in einem online shop geholt!


    Was meint ihr?

  • Zitat

    Original geschrieben von Osmin
    Falls es wen interessiert, das Teil gibt es als Ersatzteil


    http://www.telefon-treff.de/sh…100467&highlight=motorola


    moment?!?! soll ich etwa extra dafür bezahlen, dass motorola en richtiges stück telefon-schrott auf den markt geschmissen hat, welches vor markteinführung keinen wirklichen belastungstest erleben durfte? :confused:
    nene... die sollen den klump mal schön tauschen


    cheers

  • Tauschen?


    Der Händler hat aber erst zwei Reparaturversuche...

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Ich wollte es nur anmerken, falls jemand , aus welchen Gründen auch immer, keine Garantie mehr hat oder so etwas. Hoffentlich ist das Cover bald ohne Vodafone Zeichen lieferbar...

  • @ beugelbuddel:


    Der Händler hat keinerlei "Rechte " auf Reparatur o.ä. :D


    Wenn das Handy innerhalb des ersten halben Jahres IRGENDEINEN Deffekt oder Fehler aufweißt ist dies ein Sachmangel (§434BGB).


    Nach der Schuldrechtsreform gilt, dass DIR der Händler beweisen muss, das das Gerät bei Lieferung fehlerfrei war. Dies kann er in der Regel nicht :-)))
    :top:
    Damit hast Du nach §437BGB z.B. das Recht auf Nacherfüllung. Und 439 sagt in etwas dass DUals Käufer die Wahl zwischen Geseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien (sprich neuen!!!!) Sache hast.


    Grüße.........

  • @ beugelbuddel:


    Der Händler hat keinerlei "Rechte " auf Reparatur o.ä. :D


    Wenn das Handy innerhalb des ersten halben Jahres IRGENDEINEN Deffekt oder Fehler aufweißt ist dies ein Sachmangel (§434BGB).


    Nach der Schuldrechtsreform gilt, dass DIR der Händler beweisen muss, das das Gerät bei Lieferung fehlerfrei war. Dies kann er in der Regel nicht :-)))
    :top:
    Damit hast Du nach §437BGB z.B. das Recht auf Nacherfüllung. Und 439 sagt in etwas dass DUals Käufer die Wahl zwischen Geseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien (sprich neuen!!!!) Sache hast.


    Grüße.........

  • Es gibt da aber auch noch sowas wie AGBs, in denen der Händler zunächst auf Nachbesserung bestehen kann. Sollte diese erfolglos verlaufen, greifen wieder die Normen des BGB.

  • Also das stimmt so nicht alles - Die Beweislast liegt das komplette erste Jahr beim Verkäufer und nicht nur das erste Halbe Jahr... und der Verkäufer hat 2 Versuche der Nachbesserung (Reperatur) wenn es möglich ist. Sind 2 Versucher erfolglos hat der Käufer die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzu treten oder die Lieferung einer Mangelfreien sache zu verlangen. Der Verkäufer kann auch sofort einen Tausch machen.

  • Sorry, aber irgendwie nervt dieses Offtopic gequatsche....themen zu den Rechten/Pflichten gibt es hier echt schon genug.


    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

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