V600 - schwarzer Kunststoff gerissen

  • Wobei man bedenken sollte, dass es die ungebrandete Version auch erst seit dieser Woche gibt. Von daher solten wir vielleicht erst einmal einen gewissen Zeitraum abwarten. Eventuell stellen wir diese fehler ja auch noch fest. Hoffentlich nicht!


    Us?


    Edit: Zu langsam getippt.

  • Zitat

    Also ich denke, daß bei diesen groben(!) Mängeln solche Spekulationen sehr wohl legitim sind! Zumal es ja bislang kein ungebrandetes Gerät betroffen hat...


    Mal ne "dumme" Frage:
    Zählt ihr denn das O2 - V600 zu den Handys mit Branding ?
    Ich denke nicht, oder?


    Ich werde nämlich auch in den nächsten Tagen eines bekommen. In der Beschreibung (ebay) stand, dass es ohne Branding ist.


    Gruß
    Jorge


  • Alle Handys von Netzbetreibern zählen zu den Gebrandeten, egal ob Hardware- oder nur Softwarebranding (wie bei o2). Ungebrandete Geräte kommen direkt vom Hersteller.


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • @ Benz-Driver


    Danke erstmal für die Info ! :)


    Wenigstens hat man bei den O2-Handys kein Logo auf dem Handy wie bei Vodafone...


    Noch eine kurze Frage:
    Von der Software her sind doch nur noch einige Zusatzbildchen und O2-Animationen drauf (die man aber auch teilweise wegbekommt, oder? - habe ich zumindestens schon hier im Forum gelesen), die aber nicht weiter stören sollten oder gibt es da noch mehr wesentliche Unterschiede zu den Handys direkt von Motorola?


    Gruß
    Jorge

  • Ääh, Hallo?
    Jorge, hast du die Threadüberschrift nicht gelesen? Hier wird gerade etwas ganz anderes besprochen!
    Zu deinen Fragen gibt es bereits zahlreiche Threads mit zig Antworten, welche man auch mit der Suche in kürzester Zeit findet.


    Und jetzt BTT bitte! :cool:

  • @ michael.loibl


    Ja, ich gebe Dir recht....sorry...ich wollte ja nur ne kurze Antwort dazu und keine neue Diskussion beginnen...


    :rolleyes:

  • Ich gehöre auch dazu: Habe soeben den Längsriß in der Chromleiste entdeckt, der war definitiv beim Kauf des Gerätes nicht da! Und ich behandle meine Handys sehr pfleglich! Das ist schon eine besonders miese Qualität was Motorola da abliefert!!
    Der schware Kunststoff ist bei mir ok!

  • Aloha also mein O2 V600 hat auch alle Risse und Kratzer sowie seltsame Geräusche. Gekauft hab ich meins bei eBay samt o2 Rechnung morgen werde ich mal in den Laden spazieren und mir mal die Meinung der netten Dame dazu anhören.


    Für alle die wissen wollen ob das überhaupt umgetauscht werden muss... und wer das macht und sowieso und überhaupt hier mein kleiner lieblingspost zur kleinen Rechtslehre:


    Zitat

    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    So also haben wir ja schon einmal ein paar Rechte... :)
    Wir pochen wohl auf das Recht der Nacherfüllung.


    Zitat

    § 439 Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    Damit ist dann ja wohl alles geklärt und man sollte sich nicht nen Ast freuen das O2 sogar die Versandkosten übernimmt! Das ist deren PFLICHT!

  • NiLS-Da-BuBi


    schön, wenn man mal diese gesetzes-texte liest. das beruhigt mich ungemein und bestätigt mir, dass ich im recht bin ;-)


    @all


    scheint so, als hätte ich ne ganz schöne lawine losgetreten. ich wünsche auf jeden fall jedem, dessen gerät in ordnung ist, dass es auch so bleibt und allen anderen, dass unsere austauschgeräte uns endlich glücklich machen werden *hoff*.
    btw... der vom o2 shop angedrohte kurier, der mein handy abholen sollte, ist immer noch nicht aufgetaucht :-(
    ... und der ärger geht weiter

  • so, ich hab die Nase voll....das V600 war mein erstes und letztes Motorola Handy. So einen Schrott können die echt behalten. Wenn die Betatester für Ihre Geräte haben wollen, dann sollen die das bitte vor der Markteinführung machen und nicht danach :mad:


    ich bin meins jetzt (zum Glück) wieder los und werde jetzt wieder zu einem der Hersteller wechseln, von dem ich weiss, dass ich da was vernüftiges bekommen werde.


    Was will ich mit einem Handy, was zwar klasse aussieht, welches man aber nach 2 Wochen in die Tonne hauen kann.


    Gruß, Ava

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