Was machen gegen Garagenzuparker ?

  • Ich war ebenfalls mal stolzer Mieter einer Garage in Wuppertal-City. Direkt vor der Garage hat nie einer geparkt, jedoch auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
    Ein Raus- oder Reinfahren in/aus der Garage war mit dem Auto unmöglich. Habe sehr oft die Polizei gerufen. Die ersten Male mußte ich denen zeigen, daß ich nicht raus- oder reinfahren konnte, später nicht mehr.
    Dass schöne war: Wenn ich rauswollte, dann hat die Polizei (!) einen Abschleppwagen gerufen :top:
    Die Argumentation ist, dass man einen Termin verpassen könnte oder andere wichtige Sachen. Beim Reinfahren jedoch war es Ansichtssache des Polizisten, da ich ja auch woanders parken könne.
    Zum Schluß wurde sogar ein LKW abgeschleppt (>7,5t, >18% Steigung) - Welch ein Schauspiel, nachts um 0.30Uhr. Der Depp hatte an der gleichen Stelle an den zwei Vorabenden jeweils saftige Knollen bekommen.


    Vielleicht bringt dich das weiter.


    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Es kennt nicht zufällig ein Kölner die Telefonnummer von der Wache in der Elsaßstraße?

    Das ist die Wache Severinviertel. Mein Bruder könnte eventuell eine Rufnummer von denen haben; ich kann ihn morgen ja mal fragen. Ansonsten kannst du aber auch die 229-1 anrufen und dich verbinden lassen bzw. nach der Durchwahl fragen.


    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Hast du mal mit dem Ordnungsamt gesprochen?
    Irgendwo hab ich mal gelesen dass man sogar eine Knolle riskiert wenn man seine eigene Ausfahrt "zuparkt". Hängt aber evtl. von den örtlichen gegebenheiten ab.

    Meines Wissens ist doch das Parken an abgesenkten Bordsteinen nicht erlaubt. Also kann dann auch verwarnt werden.


    Zitat

    Original geschrieben von Legoman
    Wenn du das Auto des nervigen Menschen deinerseits zuparkst, ist das auf keinen Fall eine Nötigung.

    Das stimmt nur bedingt. Das Zuparken eines Autos selber ist noch keine Nötigung. Kommt der Fahrer aber zu seinem Fahrzeug zurück und kann nicht wegfahren, weil du ihn zugeparkt hast, dann ist das ab diesem Zeitpunkt eine Nötigung.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Da irrst du leider. Ein Unrecht wird durch vorangegangenes Unrecht nicht automatisch zu Recht ;).


    Das hab ich auch nicht behauptet. Nur wird hier der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt!
    Denn wo ist denn hier die rechtswidrige Androhung eines empfindlichen Übels???

  • Zitat

    Original geschrieben von Legoman
    Das hab ich auch nicht behauptet. Nur wird hier der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt!
    Denn wo ist denn hier die rechtswidrige Androhung eines empfindlichen Übels???


    Sobald der andere wegfahren möchte und durch das zuparken gehindert wird. Das ist dann dein "empfindliches Übel". Wird dir jeder Jurist, oder besser Polizist (zwei Juristen - drei Meinungen ;)) gerne bestätigen.

  • Tach,


    wenn man aus seiner Einfahrt nicht raus fahren kann weil sie von jemandem zugeparkt wird, kann dieser wegen Freiheitsberaubung angezeigt werden. Das geht wahrscheinlich nicht wegen 5 Minuten, kommt das allerdings öfter vor...


    Da gab es doch letztens das Urteil gegen einen Zugfahrer, der völlig entnervt seinen Zug mitten auf einer Bahnstrecke "geparkt" hatte und für eine Stunde spazieren gegangen ist. Den haben die Fahrgäste auch wegen Freiheitsberaubung dran bekommen :D .


    touri

    "Viele Menschen denken nach, wenige vor!"

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Sobald der andere wegfahren möchte und durch das zuparken gehindert wird. Das ist dann dein "empfindliches Übel". Wird dir jeder Jurist, oder besser Polizist (zwei Juristen - drei Meinungen ;)) gerne bestätigen.

    Okay, hätten wir ein Tatbestandsmerkmal. Und wo bitte ist die rechtswidrige Androhung? Wo ist die geforderte Handlung, Duldung oder Unterlassung?
    Nee, nee, auf ne Straftat kommen wir da nicht, höchstens auf ne OWi.

  • was du 100%ig machen kannst ist dir ein taxi nehmen (vorher aber höflich die polizei bitten vorbeizukommen) und dem falschparker die rechnung vor den latz knallen
    solltest du zur arbeit müssen und nicht hinkommen muß er dir den arbeitsausfall auch bezahlen


    ist nem freund von mir vor zwei drei jahren passiert

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Garageneneinfahrt zugeparkt ist nicht so schön und muss nicht sein..aber man kann das Problem mit den Autos auf der gegenüberliegenden Strassenseite ganz einfach lösen, wenn man das Rückwärtseinparken in die eigene Garage übt.. :D :D..hätte nicht gadacht, dass die Pisa Studie jetzt schon für Fahrschulabsolventen gilt...aber wenn ich mir das "Fahrverhalten" des Deutschen so begucke...ne...ne...wenn wir Schumi aussenvor lassen ist das was sich auf öffenlichen Strassen bewegt bestenfalls 5. Liga..und z.B.spätestens wenn es um den Umgang mit ungewohnten Karren oder flexibles Verhalten wenn nötig geht...ist Ende im Gelände:flop: :flop:

    Bello...sag doch mal was Politisches

  • Das Problem liegt ja wohl auch darin, dass Du selbst nicht in der Garage parkst (wg. Mülltonne) sondern vor der Garage, also an der Stelle, an der auch der Falschparker steht.
    Eine Beschwerbe bei der Polizei könnte bei häufiger Überprüfung auch dazu führen, dass Du selbst mit Deinem Wagen Probleme bekommst.
    Daher solltest Du erstmal klären, wem denn das Grundstück gehört, dass sich unmittelbar vor Deiner Garage befindet und auf dem geparkt wird.
    Wenn es Privatbesitz ist und Du es mit der Garage zusammen gemietet hast, dann dürfte es auch kein Problem sein, Schadensersatz zu verlangen, wenn Du einen anderen Parktplatz suchen musst, der etwas kostet. Schließlich zahlst Du ja auch Miete für diese Parktmöglichkeit und zumindest die müsste Dir anteilig vom Falschparker erstattet werden. Die beste und wirksamste Lösung scheint mir aber immer noch die zu sein, dass man 8 bis 10 arbeitswillige Leute anheuert, die den Wagen um die nächste Ecke tragen, es soll ja besonders an den Wochenenden immer wieder Betrunkene geben, die Autos aus Spaß versetzen. Du hast dann damit nichts zu tun....
    Außerdem gibt es auch nette Leute, die noch mehr Eindruck bei dem Falschparker machen können als Du selber. Die haben dann dunkle Lederjacken an und goldene Armbanduhren. AUf Dauer rechnet sich die Investition und wenn der Mann schwache Nerven hat, dann wird er es schon aufgeben...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Wir hatten mal ein ähnliches Problem:


    Bei uns ist eine ziemlich schmale Durchfahrt (Privatbesitz), durch die mal zu der Garage kommt.
    Ein Depp hat da immer so davor geparkt, daß wir weder rein - noch rauskonnten. Ich hab den Kerl zur Rede gestellt, hat nichts genutzt. Hab die Bullen gerufen - und durfte fast 2 Stunden warten, bis ich mit meiner Karre rausfahren konnte. War mir ehrlich gesagt zu blöd.


    Was wir gemacht haben: Wir haben mit dem Jeep eines Freundes, der gegenüber wohnt, einfach das Auto von dem Kerl da weggezogen. Erstens hat das dem Auto auf Dauer bestimmt nicht gutgetan, zweitens landete das Auto immer wieder im absoluten Halteverbot (komisch auch...:D ). Nach ein paar Tagen hat er es aufgegeben, uns zuzuparken. Zum Glück steht mein Wagen in der Garage - sonst hätt ich unter Garantie diverse mutwillige Beschädigungen dran.


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

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