Praxisgebühr wird mir nicht zurückerstattet

  • patienten, die die gebühr nicht zahlen wollen, und zudem kein notfall sind, dürfen nicht behandelt werden!


    ärzte, die die 10,- nicht einkassieren, handelns ordnungswidrig und müssen mit harten strafen rechnen!


    alles schon dagewesen...

  • nachtrag: die regelungen der gebühr sind allerdings auch von bundesland zu bundesland verschieden!
    ich kann also hier nur für nrw sprechen! ;)

  • Der zu unrecht gezahlte Betrag ist von deiner BKK zu erstatten. Nicht abwimmeln lassen; es kann natürlich etwas dauern, bis das verbucht wurde und eine Bearbeitung des Vorganges möglich ist.


    Gruß ... Andreas

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    per einschreiben dem arzt eine frist setzen und dann sofort verklagen, heutzutage muss man um jeden pfennig (den es nicht mehr gibt ) hart kämpfen, denn jede pfeife meint er kann machen was er will.


    Jo, direkt auf die harte Konfrontationsschiene. Wegen 10 Euro die Gerichte beschäftigen, dass muss ja wohl nicht wirklich sein.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat


    Ob es nun so war, oder nicht, halt die Füsse still, Du hast doch sicher gewusst, dass Du als Zivi die Karte nicht mehr benutzen darfst, oder?


    Okay ich hätte nachfragen sollen ob ich sie noch benutzen darf. Das war mein "Fehler" aber ich habs bis zu der allgemeinen Belehrung für neue einen Tag später in der Zivistelle nicht gewußt. Hätte ja durchaus sein können dass ich weiter bei der BKK geblieben wäre. Hab da auch nicht groß drüber nachgedacht sondern einfach auf Verlangen die Karte gezückt. Routine halt ;)
    Das mit dem Erschleichen von Leistungen könnte evtl. rechtlich so gesehen werden, macht jedoch keinen Sinn weil ich als Zivi (ohne 10€ zahlen zu müssen) eh deutlich besser "weggekomme". Naja, ist ja auch egal.
    Im Endeffekt bleibt mir nix als es wirklich als Lehrgeld zu verbuchen. Dennoch find ichs nicht gerecht. Denn das Geld gehört, auch wenns nur ein lächerlicher Betrag ist, weder der KK, noch dem Arzt.

    Gruss Dacoco

  • Okay sagen wir so - Es kann sein dass die Krankenkasse es jetzt hat, darf es aber nicht behalten weil ich dort zu dem Zeitpunkt nicht mehr versichert war.

    Gruss Dacoco

  • Dann müsstest du im Gegenzug der Krankenkasse aber auch die Kosten für den abgerechneten Arztbesuch erstatten, oder? Und in dem Vergleich bist du mit 10,- besser gestellt ;)

  • Ich hab mir nur 2 Überweisungen geholt, sonst nix. Das kostet aber bestimmt dennoch mehr als 10€ :mad:

    Gruss Dacoco

  • Du hast eine Leistung deiner Krankenkasse widerrechtlich in Anspruch genommen, da du trotz das du es hättest besser wissen können/müssen deine - ungültige- Karte genommen hast und damit dir nicht zustehende Leistungen erhalten hast. Das es "nur" um eine Überweisung ging ist Zufall. Insofern solltest du keine schlafenden Hunde wecken und den Verlust der 10,- runterschlucken. Soviel ist das ja nun auch nicht, dafür musst du als Zivi ja gerade mal eineinhalb Tage arbeiten ;) :D SCNR

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