Praxisgebühr wird mir nicht zurückerstattet

  • Moin liebe TTler,


    es geht um folgendes:
    Ich war bisher bei der BKK versichert und leiste seit dem 02.02.04 meinen Zivildienst ab.
    Direkt am 02.02. bin ich zu meinem Hausarzt und wollte einige Überweisungen haben. Gegen 10€ habe ich diese erhalten.
    Einen Tag später hatten wir die Belehrung in der Zivildienststelle. Dort wurde uns vermittelt dass wir keine 10€ Praxisgebühr zahlen müssen und auch nicht mehr bei der gesetzlichen Kasse versichert sind.
    Alles läuft nun über einen Zivildienstkrankenschein, den man von der Zivistelle erhält.
    Soweit so schlecht, 10€ bezahlt und dafür im Endeffekt ja nix bekommen da ich ja nicht mehr bei der gesetzlichen bin.
    Also zum Arzt und die 10€ zurückgefordert. Das hat er nicht gemacht und bestand drauf dass es schon verbucht sei und eine Rückgabe nicht möglich sei.
    Dann die BKK angerufen. Die haben mir bestätigt dass ich die 10€ zurückbekomme und sogar beim Arzt angerufen. Hat aber nichts genützt.
    Ich hab mich dann an den zuständigen Zivibetreuer für meinen Bereich gewendet. Leider war nur der AB dran und er meldet sich noch.


    Wie gehe ich nun am besten vor um an mein Recht zu kommen?
    Es geht mir nicht um die 10€, es geht mir um die Unverschämtheit des Arztes. In gewisser Weise kann man mir vielleicht eine Teilschuld daran geben, weil ich mich vorher nicht informiert habe. Dennoch werden die 10€ für nichts verwendet, sprich der Arzt behält sie unberechtigt ein.


    Danke für Ihre Aufmerksamkeit ;)

    Gruss Dacoco

  • Meiner Mutter ist das neulich auch passiert. Sie wollte sich Augentropfen verschreiben lassen und zahlte daher wie es sich gehört die 10 €. Nachdem sie bezahlt hat, wurde ihr gesagt, dass sie das so in der Apotheke kaufen sollte und dafür kein Rezept mehr bekommt. Das nenn ich fair :mad: :D


    So ist das eben...

  • erstmal möchte ich sagen, dass dein titel etwas irritiert. da im gespräch ist, die praxisgebühr ganz abzuschaffen, habe ich zuerst gedacht, dass es darum gehen soll. aber es wird ja von dir ein einzelfall beschrieben. vielleicht sollte der titel eher "praxisgebühr wurde mir nicht erstattet" genannt werden.


    btt: die praxisgebühr hat einen falschen namen. eigentlich müsste sie krankenkassengebühr heißen. der arzt hat davon nämlich überhaupt nichts. jedenfalls nichts positives. er hat einen verwaltungsaufwand, aber keinen nutzen dadurch. daher sind die ärzte auch nicht begeistert von dem thema und die 100.000 ausnahmen. das geld geht direkt an die krankenkasse, die dir das geld dann erstatten müssen.


    AdministratorDr: es kommt immer auf die situation an. so wie du es beschreibst, war es sicher nicht. der arzt hat ja nichts von der gebühr. warum sollte er also seine patienten behumsen und die gebühr unrechtsmäßigerweise einziehen. ich denke eher, dass deine mutter untersucht oder beraten wurde. das macht der arzt logischerweise nicht kostenlos. daher muss deine mutter die gebühr bezahlen. ich kann mir nicht vorstellen, dass deine mutter sagt: ich brauche die augentropfen xy und der arzt antwortet: ich sage erst was, wenn ich die 10€ bekommen habe.


    gruß
    tom


    http://www.medical-tribune.de/GMS/bericht/Cent

  • Recht herzlichen Dank für den Hinweis mit dem Titel. Hatte ich wohl zu schnell geschrieben...
    [EDIT] Den Titel scheint man nicht so einfach ändern zu können!?


    Ich hab das "Ding" einfach mal Praxisgebühr genannt, weil es -zumindest bei meinem Arzt- so heisst. Mir ist zwar auch klar dass die Beträge direkt an die Krankenkasse gehen aber speziell in meinem Fall kann es ja nicht so gegangen sein bzw. die Krankenkasse braucht die 10€ nicht von mir (meinem Arzt) weil ich dort ja nicht mehr versichert bin. Ergo stehen sie mir zu. Und meiner (+Krankenkasse +Ziviamt) Meinung nach vom Arzt.


    Wahrscheinlich wird man im Endeffekt nichts machen können ausser den Arzt wg. 10€ verklagen ;)
    Ich weiß nicht, sehe ich das zu pingelig? Mir gehts wie gesagt net um den Betrag aber ums Recht. Das kann ja so nicht angehen.

    Gruss Dacoco

  • Es fragt sich natürlich an welche Krankenkasse der Arzt die Gebühr dann abführen will, er darf sie ja nicht behalten und die Krankkasse bei der du warst, dürfte sie nur nehmen wenn du dort freiwillig weiterversichert wärst.

  • per einschreiben dem arzt eine frist setzen und dann sofort verklagen, heutzutage muss man um jeden pfennig (den es nicht mehr gibt ) hart kämpfen, denn jede pfeife meint er kann machen was er will.

  • Nachdem der Arzt das nun mit ziemlicher Sicherheit nicht mit bösem Willen gemacht hat und es in der Tat nervig ist, die 10,- "wiederzufinden" solltest du meiner Meinung nach da nicht zu kleinlich sein und die 10,- unter Lehrgeld verbuchen, immerhin weisst du es jetzt besser und hast gelernt, dir vorher den Schein zu holen ;)

  • stopp!
    bevor hier weiter spekuliert wird: ich bin arzthelferin und kann dazu einiges sagen:


    wenn wir einmal 10,- kassiert haben, dürfen wir sie unter keinen umständen wieder aushändigen!
    schwachsinn? ich weiß, aber wir in der praxis haben die gesetze nicht gemacht, leiden zu genüge darunter und müssen den frust der patienten täglich ertragen :(


    das dein ha die 10,- fälschlicherweise einkassiert hat, solltest du nicht böswilligkeit nennen.
    uns rollen fast täglich (!!!) neue und umstrukturierte regelungen zu, wir wissen nicht mehr wo uns der kopf steht, und wie wir überhaupt noch arbeiten, und demnach dem patienten eine sichere behandlung gewährleisten können!?
    die information, das der betrieb in den praxen zurückgegangen ist, kann ich persönlich nur dementieren: seit monaten haben wir doppelt soviel betrieb wie normal.
    hinzu kommt einiges mehr an arbeitsaufwand auf uns zu, und eben der unmut der patienten.


    wir geben täglich unser bestes, und manchmal scheint es eben nicht zu reichen.
    bitte informiere dich bei deiner krankenkasse, ob sie dir die 10,- zurückerstattet, denn schließlich bekommt sie die 10,- von deinem ha; ob´s nun richtig ist, oder nicht.
    die 10,- deines ha wndert ja auch dann nicht in seine tasche, wenn er sie "versehentlich" einkassiert hat!


    lg
    angel

  • Hi,
    ich habe berufsbedingt auch mit der Kassengebühr zu tun. ;)
    Wenn Du Dich am 02.02. mit Deiner Versichertenkarte als gesetzlich versichert ausgewiesen hast, hat Dein Arzt die Kassengebühr zurecht eingezogen.


    Ich würde die Sache nicht so hoch hängen, da Du ja am 02.02 schon Zivi warst, also nicht mehr bei der gesetzlichen KK, hast Du Dir Streng genommen mit der unrechtmässig vorgelegten Karte Leistungen erschlichen. Ein strenger (und mit der Materie vertrauter) Richter könnte Dir Betrug(sversuch) vorwerfen.


    Sich als Zivi quasi auf Vorrat mit Überweisungen einzudecken kann als Beweis dafür gelten, dass Du noch weiter vor hattest Dir unrechtmäßig Leistung zu erschleichen.



    Ob es nun so war, oder nicht, halt die Füsse still, Du hast doch sicher gewusst, dass Du als Zivi die Karte nicht mehr benutzen darfst, oder?


    MfG
    Peter

  • Kleine Info zur Krankenkassengebühr:


    Sie muss nicht gezahlt werden. Der Patient kann sich auch weigern diese zu zahlen, manche Ärzte bieten das von sich aus auch an.


    Zum Ende das Quarts gibt der Arzt dann dies dann an die Krankenkasse weiter.
    Diese kann sich nun an den Patienten wenden, und von ihm die 10,- Euro verlangen. Die wenigsten Kassen werden dies wohl tun.


    In der Diskussion ist ja jetzt bei der Barmer die 10,- Euro nur zu verlangen, wenn nicht vorher der Hausarzt aufgesucht worden ist - das Hausarzt Modell.
    Dies wäre IMHO eine sehr sinnvolle Regelung, da dann der Hausarzt besser über alle Probleme seines Patienten informiert ist und ihn insgesamt gezielter Behandeln kann.


    Viele Grüße


    Stefan

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