GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Hier ist nochmal der Kollege mit Hirn.


    Der auch begriffen hat, wie in Deutschland Demokratie funktioniert.
    Wir haben hier in Deutschland bestimmte gesetzliche Regelungen hinsichtlich Fristen, sowohl im Rahmen des Verbraucherschutzes als auch des Steuerrechts.
    Wenn nun eine halbstaatliche oder halbseidene "Stelle" ABSICHTLICH mit Datumsangaben betrügt, indem sie z.B. ein Anschreiben mit 10.4. datiert, dieses Schreiben aber erst am 20.4. abschickt (hierzu findet Ihr genug Bemerkungen im Netz, wenn Ihr nur wollt), dann ziehe ich das moralische Recht aus diesem Verhalten, selbige Stelle als Drecksverein zu bezeichnen.
    Vor wenigen Beiträgen war ja auch zu lesen, dass dort auch sehr gerne sogar Einschreiben verloren gehen. Muss ich also nicht nochmal extra drauf hinweisen.
    Ich kann nicht nachvollziehen, inweit durch derartige Trickserei und Bürgerverarschung die Qualität des Sendungs-Angebots verbessert würde.


    So, nun wurde also per Gesetz verankert, dass jeder Haushalt diese Zwangsabgabe zahlen muss. Wenn ich das nicht mache, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher - so ist das nun mal in der Demokratie. Und wahrscheinlich in einem Königreich oder einer Diktatur ähnlich.
    Jedoch WO bitte steht im betreffenden Gesetzestext, dass ich NICHT monatlich zahlen darf ?


    Die Lügen in den Schreiben der Einzugsstelle darf ich getrost ignorieren, sofern sie nicht der Gesetzesrealität entsprechen - so ist das nun mal in einer Demokratie !

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    ...
    Jedoch WO bitte steht im betreffenden Gesetzestext, dass ich NICHT monatlich zahlen darf ?
    ...!


    § 7 III S. 2 RBStV


    Das hättest du aber auch selbst herausfinden können

  • HP-owner Vermutlich wird dich keiner daran hindern, monatlich zu zahlen. Die Konsequenz davon: Du verschaffst dem Laden Mehrarbeit, wodurch du ihm auf Dauer zusätzliche Arbeitsplätze sicherst, die wiederum – da der Laden sich ja selbst trägt – von deinen Rundfunkbeiträgen finanziert werden.


    „mit Hirn“ sieht anders aus. :p

  • Hat aber immerhin einen gewissen Unterhaltungswert. ;)


    Was ich daran besonders amüsant finde: Diejenigen, die mit allen Mitteln zu tricksen und zu bescheißen versuchen, beschweren sich anschließend am lautesten darüber, wenn sie damit nicht durchkommen.


    Die Menge derer, die unverschuldet Probleme mit dem Beitragsservice haben, dürfte sich vermutlich auf dem selben Niveau wie bei anderen Unternehmen bewegen, wo Menschen arbeiten und daher Fehler gemacht werden.


    Ich bin seit Jahren angemeldet, das Geld wird vom Konto abgebucht, und ich hatte noch nie irgend ein Problem mit dem Laden. Irgendwann, als es noch die GEZ war, kamen Schreiben an die Adresse meiner Eltern, dass ich mich anmelden möge. Kurz das Formular ausgefüllt, dass ich (an meiner tatsächlichen Wohnadresse) angemeldet bin nebst Nummer – fertig.


    Was soll das auch? Ich bin Bürger in diesem Land, ich profitiere von seinen vielen Annehmlichkeiten, also muss ich mich auch an die Regeln halten. Wenn mir etwas nicht gefällt, dann versuche ich es zu ändern.
    Aber es ist ja einfacher, laut herumzuschreien und "stolz" auf seine absurden Verweigerungsmaßnahmen zu sein. Dann kann man auch schön mit dem Finger auf "die da oben" zeigen, und sich als armes Opfer stilisieren.


    Denn der Weg, über den man wirklich etwas erreicht, ist ja viel mühsamer und der Ausgang ungewiss. Kein Wunder, dass die Schreihälse der Republik diesen Weg scheuen. Mehr noch: Ihr Weg ist ja von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das gilt als Garantie, sich dann als Märtyrer in Szene setzen zu können. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    § 7 III S. 2 RBStV


    In der Tat, so sieht es aus:


    "(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten."


    Wenn ich monatlich etwas schulde, dann zahle ich monatlich. So einfach ist das nun mal.


    Trotzdem Danke für Korrektur meines Halbwissens.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    „mit Hirn“ sieht anders aus. :p


    z.B. The Big Bang Theory oder ähnliche Unterhaltung.


    Aber keinesfalls Thomas Gottschalk oder Florian Silbereisen oder ähnliche öffentlich-rechtliche Beitragsvernichtung !

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    In der Tat, so sieht es aus:


    "(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten."


    Wenn ich monatlich etwas schulde, dann zahle ich monatlich. So einfach ist das nun mal.

    Offensichtlich nicht. Jetzt ist das schon ganz einfach dort erklärt, aber du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben.


    Die Zahlungsweise ist klar: Drei Monate, Mitte des Zeitraums. Ganz einfach.


    Dass du den Betrag monatlich schuldest, bedeutet nichts anderes, als dass bei der Berechnung immer ein voller Monat zugrunde gelegt wird, auch wenn du erst Mitte des Monats zahlungspflichtig wirst oder deine Zahlungspflicht endet.


    Bestes Beispiel ist die KFZ-Steuer. Die schuldest du pro Tag, der das Fahrzeug angemeldet ist, musst sie jedoch jährlich und im Voraus bezahlen.

  • Die GEZ kann die Zahlungsweise nicht festlegen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Festgelegt ist einzig der Fälligkeitstermin: in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für eben diese drei Monate.


    Bei monatlicher Zählweise ist man also für den letzten Monat eines Quartals immer im Verzug (es sei denn man geht in Vorleistung), aber auch das ist geregelt, da man weitere 4 Wochen Zahlungsziel hat.


    Theoretisch kann man der GEZ auch jeden Tag ein paar Cent überweisen. Auch das ist schuldbefreiend.

  • Noch übler als die GEZ an sich finde ich ja die juristischen Verrenkungen, mit denen die systemstützenden schrecklichen Juristen in den angerufenen Gerichten zu dem Schluss gelangen, es handle sich bei der Zwangsabgabe nicht um eine Steuer. Verrenkungen, nur weil sie den „Beitrag“ andernfalls ja für verfassungswidrig erklären müssten...
    Aber (wie überall) macht man als Richter ja auch nur dann Karriere, wenn man seine Radfahrerfähigkeiten unter Beweis gestellt hat...


    @skyrimini
    Der Hinweis auf den RBStV mag ja durchaus zutreffend sein. Bleibt allerdings die – m.W. noch nicht letztinstanzlich geklärte – Frage, ob überhaupt BUNDesweit geltende Normen durch einen von den LÄNDERN geschlossenen StV wirksam gesetzt werden können?


    Pankoweit
    Ist es nicht überall so, dass
    entweder der Käufer (hier: Beitragszahler) die Arbeitsplätze finanziert (was – siehe Servicewüste Deutschland – bekanntlich leider vielen Angestellten viel zu wenig bewusst ist. [small]Die Gehälter bezahlt nunmal nicht der Chef oder die Personalabteilung, sondern der „Kunde“[/small])
    oder der Steuerzahler die Arbeitslosigkeit?
    Was finanzierst Du denn lieber? Arbeit oder Arbeitslosigkeit?

  • Zitat

    Original geschrieben von 200prokdzufriedh
    @skyrimini
    Der Hinweis auf den RBStV mag ja durchaus zutreffend sein. Bleibt allerdings die – m.W. noch nicht letztinstanzlich geklärte – Frage, ob überhaupt BUNDesweit geltende Normen durch einen von den LÄNDERN geschlossenen StV wirksam gesetzt werden können?


    Es mag zwar Staatsvertrag draufstehen, es handelt sich aber trotzdem um ein von den Ländern erlassenes Gesetz.

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