GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Muss man eine Zweitwohnung überhaupt anmelden oder kann man einfach warten bis die Leutchen auf einen zukommen wenn man nachträglich eh befreit wird?


    Schau mal in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

    Zitat

    § 1 2 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt, 2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder 3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen. (4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.

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  • Ok, eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn man nachträglich eh befreit wird gibt es ja keine Nachzahlung.
    Ist doch einfach ein Unding. Jetzt müsste sie sich im Studentenwohnheim umhören, ob da schon jemand bezahlt. Wenn nicht muss sie sich anmelden, wenn doch muss sie nicht nicht anmelden und demjenigen was beisteuern. Was sie dann beigesteuert hat würde sie nachträglich nicht wiederbekommen wenn sie befreit wird. Also kann sie sich nur selbst anmelden, unabhängig davon ob schon einer zahlt oder nicht. Sollte sie dann später aus welchen Gründen auch immer doch kein Bafög bekommen bleibt sie auf den hohen Kosten sitzen obwohl vielleicht schon ein anderer zahlt... Sowas sollte im Studentenwohnheim einfach über den Vermieter geregelt werden, das wäre fairer. Ist aber ja nicht erlaubt.

  • tja wenn man bescheissen will und sich mit den nachbarn die gebühren teilen will, muss man auch mit den konsequenzen leben, wenn die rechnung am ende nicht aufgeht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Ist die rückgabefrist für die unerwünschte lastschrift schon abgelaufen ?


    Ich habe das viel zu spät gemerkt, dass die mir zuviel abgezogen haben...


    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Ok, eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn man nachträglich eh befreit wird gibt es ja keine Nachzahlung.
    Ist doch einfach ein Unding. Jetzt müsste sie sich im Studentenwohnheim umhören, ob da schon jemand bezahlt. Wenn nicht muss sie sich anmelden, wenn doch muss sie nicht nicht anmelden und demjenigen was beisteuern. Was sie dann beigesteuert hat würde sie nachträglich nicht wiederbekommen wenn sie befreit wird. Also kann sie sich nur selbst anmelden, unabhängig davon ob schon einer zahlt oder nicht. Sollte sie dann später aus welchen Gründen auch immer doch kein Bafög bekommen bleibt sie auf den hohen Kosten sitzen obwohl vielleicht schon ein anderer zahlt... Sowas sollte im Studentenwohnheim einfach über den Vermieter geregelt werden, das wäre fairer. Ist aber ja nicht erlaubt.


    Als ich mich mit meiner ersten Wohnung angemeldet habe (da war ich noch Bafög-Empfänger) kam jemand bei mir vorbei, dem ich (dummerweise) die Tür aufgemacht habe. Da war ich gerade eigentlich noch am Einziehen.


    Habe dann den Vertrag ausgefüllt und mir wurde versichert, dass ich als Bafög-Bezieher dann nichts zahlen muss. Allerdings galt das nur für die Folgequartale. Für das aktuelle, zu dem ich mich in diesem Moment anmelden musst, konnte ich "rückwirkend" kein Geld zurückfordern.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    tja wenn man bescheissen will und sich mit den nachbarn die gebühren teilen will, muss man auch mit den konsequenzen leben, wenn die rechnung am ende nicht aufgeht ;)


    Wo geht es ums bescheißen? Das musst du mir bitte erklären. Eine WG im Studentenwohnheim zählt als eine Wohnung, zumindest in vielen Fällen. Dort muss natürlich nur 1 bezahlen. Wenn nun 4 von 5 Personen Bafög beziehen und sich befreien lassen zahlt der fünfte den vollen Beitrag. Bekommt keiner Bafög muss dennoch einer bei der GEZ für den Beitrag geradestehen und dann selbst zusehen, dass er von den anderen ihre Anteile an der Gebühr bekommt. Wenn die anderen sich weigern zu zahlen, bleibt er auf den Kosten sitzen. Und ob man einen Rechtsanspruch als Mieter hat, dass die anderen zahlen weiß ich nicht, denn offiziell ist ja nur einer für den Beitrag verantwortlich und es gibt keine Regel, dass die anderen sich beteiligen müssen.
    So muss man sich als Mieter auch darauf verlassen, dass wenn einer sagt er ist bei der GEZ gemeldet und zahlt, dass das auch stimmt. Ist er nicht angemeldet, darf man selbst später nachzahlen. Gibt man ihm einen Anteil an den Gebühren und er stellt die Zahlung an die GEZ ein, kann die GEZ den vollen Betrag von jedem anderen der dort wohnt einfordern. Und so weiter. In einer normalen WG bei der man sich seien Mitbewohner aussucht mag das wunderbar funktionieren. In einem Studentenwohnheim wo man ein Zimmer zugewiesen bekommt, macht es auf diese Art keinen großen Sinn.


    Zitat

    Original geschrieben von Polyp Habe dann den Vertrag ausgefüllt und mir wurde versichert, dass ich als Bafög-Bezieher dann nichts zahlen muss. Allerdings galt das nur für die Folgequartale. Für das aktuelle, zu dem ich mich in diesem Moment anmelden musst, konnte ich "rückwirkend" kein Geld zurückfordern.


    Wann war das? Die Regel wurde ja Anfang letzten Jahres geändert, jetzt wird man ja nachträglich befreit wenn man den Bafög Bescheid max zwei Monate nach Ausstellung einreicht.

  • Wieso anmelden? Ich dachte inzwischen melden die Einwohnermeldeämter das zuverlässig direkt nach Wohnsitzmeldung weiter?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Ok, eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn man nachträglich eh befreit wird gibt es ja keine Nachzahlung.
    Ist doch einfach ein Unding. Jetzt müsste sie sich im Studentenwohnheim umhören, ob da schon jemand bezahlt. Wenn nicht muss sie sich anmelden, wenn doch muss sie nicht nicht anmelden und demjenigen was beisteuern. Was sie dann beigesteuert hat würde sie nachträglich nicht wiederbekommen wenn sie befreit wird. Also kann sie sich nur selbst anmelden, unabhängig davon ob schon einer zahlt oder nicht. Sollte sie dann später aus welchen Gründen auch immer doch kein Bafög bekommen bleibt sie auf den hohen Kosten sitzen obwohl vielleicht schon ein anderer zahlt... Sowas sollte im Studentenwohnheim einfach über den Vermieter geregelt werden, das wäre fairer. Ist aber ja nicht erlaubt.


    Beitragsfrei sind:
    Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.


    http://www.rundfunkbeitrag.de/…rger_was_ist_eine_wohnung

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + C24 + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: CallYa Digital(35 GB LTE im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 20,00 €/28d)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Wo geht es ums bescheißen? Das musst du mir bitte erklären. Eine WG im Studentenwohnheim zählt als eine Wohnung, zumindest in vielen Fällen.


    sorry, ich ging davon aus, dass sie sich einfach bei irgendjemand anderen im wohnheim "mitmelden" wolle. auf die idee, dass im wohnheim nicht jeder einen eigene "wohnung" hat, kam ich dabei nicht...

  • Auch was neues, ich warte seit nun 2 Monaten auf eine neue Bescheinigung. Könnte noch spaßig werden, aber zum Glück das ganze via Einschreiben Rückschein abgeschickt.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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