GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von Suppenkasper5
    Hallo zusammen,


    meine Freundin, welche mit mir zusammen lebt, hat nun Post vom Beitragsservice bekommen und muss die Gebühren seit dem 01.01.2013 bezahlen, insgesamt knapp 270 Euro.


    Es gab in den letzten Monaten 2,3 Briefe, in denen darauf hingewiesen wurde, dass sie sich anmelden, bzw. mich als bereits bezahlender Nutzer angeben sollte. Dies hat sie natürlich gekonnt versäumt... :mad:


    kein Streß/keine Panik: Widersprich der Forderung und frage im Gegenzug nach, wieso Eure Rückmeldung nicht bearbeitet/beachtet werden - der Beitragsservice ist doch auch nur eine "Behörde" und auch Brief gehen verloren.... :cool:


    Gruß, Heiko

  • Hallo zusammen,


    das Problem hat sich relativ leicht lösen lassen! Ein Anruf bei der Hotline reichte aus um meine Freundin auf meine Beitragsnummer zu übertragen. Die Forderung muss ich nicht mehr beachten.

  • Welches Schreiben ist eigentlich der Beitragsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muß (sofern man es will)?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Welches Schreiben ist eigentlich der Beitragsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muß (sofern man es will)?

    Das Schreiben wo hoffentlich "Beitragsbeischeid" drauf steht und das auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
    So ich recht erinnere werden die Bescheide immernoch von der zuständigen Rundfunkanstalt direkt erstellt (nicht durch den AZDB), kommen aber erst nachdem der AZDB schon einige Mahnschreiben (samt Mahngebühren) verschickt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Das Schreiben wo hoffentlich "Beitragsbeischeid" drauf steht und das auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
    So ich recht erinnere werden die Bescheide immernoch von der zuständigen Rundfunkanstalt direkt erstellt (nicht durch den AZDB), kommen aber erst nachdem der AZDB schon einige Mahnschreiben (samt Mahngebühren) verschickt hat.


    Das Schreiben mit dem Überweisungsträger habe ich erhalten, aber da steht nur drauf, dass eine Zahlung für das erste Quartal fällig wäre.


    Einen Bescheid habe ich bisher nicht bekommen, nur eine Anmeldung, die ich natürlich selber nicht veranlasst habe.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    ...Bescheide ... kommen ... nachdem der AZDB schon einige Mahnschreiben (samt Mahngebühren) verschickt hat.


    Sind die Mahngebühren dann (Teil des Bescheids und) fällig, sprich: rechtmäßig gefordert, ja oder nein?

    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.

  • Zitat

    Original geschrieben von fadf
    Sind die Mahngebühren dann (Teil des Bescheids und) fällig, sprich: rechtmäßig gefordert, ja oder nein?


    nein, keine Mahngebühren, nur die 5x,xx € fürs Quartal.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

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