GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Mittlerweile erfolgte ein Brief mit Überweisungsträger und Zahlungsfrist.


    Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht enthalten.

    Eine RBB wäre auch verwunderlich, da doch bisher nur die jeweils zuständigen Rundfunkanstalten selbst nach diversen Mahnungen (mit Mahngebühren) durch der AZDB/GEZ sich irgendwann bequemen einen Gebührenbescheid zu verschicken. Ohne Bescheid gibt es doch auch nichts wogegen Rechtsmittel einzulegen wären- oder habe ich da einen Denkfehler?
    btw: Gab es eigentlich für den strittigen Monat nach deinem Auszug in der Altwohnung schon einen Nachmieter/-bewohner? Dann könntest du die AZDB doch auch an jenen verweisen und solltest schneller deine Ruhe haben...

  • Zitat

    Original geschrieben von xx4
    Welche "Fachforen" sind denn zu empfehlen?


    Grüße


    Ich schaue ganz gerne mal beim GEZ-Boykott-Forum nach.
    Da wird neben Hinweisen und Ratschlägen zur richtigen Klageerhebung auch über laufende Gerichtsverhandlungen berichtet etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    btw: Gab es eigentlich für den strittigen Monat nach deinem Auszug in der Altwohnung schon einen Nachmieter/-bewohner? Dann könntest du die AZDB doch auch an jenen verweisen und solltest schneller deine Ruhe haben...


    Ja gab es. Der ist mir aber namentlich nicht bekannt, sondern eben nur dem Vermieter. Unabhängig davon richtet sich die Forderung nicht speziell auf die Wohnung sondern nach § 7 Abs. 2 RSTV. Also bin ich nicht dadurch aus dem Scheider, indem ich an den Nachmieter verweise. Hätte ich mich erst 6 Monate nach dem Auszug bei der GEZ gemeldet, würden die auch 6 Monate einfordern ...

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  • Zitat

    Original geschrieben von hoderlump
    Die dürfen machen was sie wollen ohne sich um irgendwelche Gesetze zu scheren. Also Infopost der GEZ nicht wegwerfen.


    Das ist aber nicht ganz richtig mit der Infopost. Die GEZ verschickt immer mit dem Premium-Service der Post. D.h. die Post fungiert als Adressschnüffler der GEZ und sie teilt mit, wenn die Sendung nicht zugestellt werden konnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Unabhängig davon richtet sich die Forderung nicht speziell auf die Wohnung sondern nach § 7 Abs. 2 RSTV. Also bin ich nicht dadurch aus dem Scheider, indem ich an den Nachmieter verweise.

    Warum kommst du zu dem Schluß? Die Beitragspflicht kann sich doch nur auf die Wohnung beziehen.
    So wie du in der neuen Wohnung aus dem Schneider bist, da schon ein Beitragszahler vorhanden ist, sollte es doch auch bei der alten Wohnung sein, wenn du auf den neuen Wohungsinhaber verweisen kannst (insofern der neue Mieter nicht zufällig vom Beitrag befreit ist/wird). Die AZDB kann schließlich nicht für die Altwohnung zweimal kassieren, das sollte auch in der Logik des AZDB berücksichtigt sein. Zumindest halte ich es für einen Versuch wert, der ggf. schnell erfolgreich sein könnte. Die AZDB könnte einzig argumentieren, daß du und der Neumieter für den einen Monat Gesamtschuldner für den Beitrag seid und sie halt gerne/zufällig/weiterhin von dir den Beitrag überwiesen bekommen möchten.

  • Die Beitragspflicht bezieht sich auch nur auf das Innehaben einer Wohnung. Das habe ich in dem angegeben Monat auch nicht. Dies habe ich denen auch schon dargelegt. Dennoch steht eben im Gesetz, dass der Beitrag solange eingefordert wird, bis der Beitragspflichtige kündigt. Erst der Monat nach dem Kündigungsmonat wird nicht mehr in Rechnung gestellt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Die Beitragspflicht bezieht sich auch nur auf das Innehaben einer Wohnung. Das habe ich in dem angegeben Monat auch nicht.

    Ja, aber es wird/soll doch durch §7 gerade deine Beitragspflicht für die Wohnung über das tatsächliche Ende des Innehabens hinaus verlängert (werden)- wofür sollte denn sonst eine Beitragspflicht durch §7 entstehen/konstruiert werden?

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin, welche mit mir zusammen lebt, hat nun Post vom Beitragsservice bekommen und muss die Gebühren seit dem 01.01.2013 bezahlen, insgesamt knapp 270 Euro.


    Es gab in den letzten Monaten 2,3 Briefe, in denen darauf hingewiesen wurde, dass sie sich anmelden, bzw. mich als bereits bezahlender Nutzer angeben sollte. Dies hat sie natürlich gekonnt versäumt... :mad:


    Muss sie nun trotzdem zahlen, obwohl ich in der gesamten Zeit schon für die Wohnung gezahlt habe?


    Vielen Dank für alle (hoffentlich) positiven Antworten!


    Edit: Gilt hier evtl. §10 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?


    "(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung."


    Es ist zwar noch nicht bezahlt worden (deshalb natürlich keine Erstattung), aber kann auf Basis dieses Absatzes auch die Forderung gestrichen werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    siehe §4 Abs. 4


    Also wenn ich das richtig verstehe, kann sie auch rückwirkend ab dem 01.01.2013 befreit werden, sofern sie meine Daten innerhalb von zwei Monaten dort vorliegen?

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