ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Mittlerweile erfolgte ein Brief mit Überweisungsträger und Zahlungsfrist.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht enthalten.
Eine RBB wäre auch verwunderlich, da doch bisher nur die jeweils zuständigen Rundfunkanstalten selbst nach diversen Mahnungen (mit Mahngebühren) durch der AZDB/GEZ sich irgendwann bequemen einen Gebührenbescheid zu verschicken. Ohne Bescheid gibt es doch auch nichts wogegen Rechtsmittel einzulegen wären- oder habe ich da einen Denkfehler?
btw: Gab es eigentlich für den strittigen Monat nach deinem Auszug in der Altwohnung schon einen Nachmieter/-bewohner? Dann könntest du die AZDB doch auch an jenen verweisen und solltest schneller deine Ruhe haben...