GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Im o.g. Schreiben mit dem Betreff "Bestätigung der Anmeldung" kommt weder das Wort "Bescheid" noch das Wort "Rechtsbehelfsbelehrung" vor. Stilistisch erinnert der Text bei einigen wenigen Sätzen an Behördendeutsch in Bescheiden.


    Ich füge hier mal das Schreiben der GEZ ein:


    [Rückseite:]


    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.


  • Welche "Fachforen" sind denn zu empfehlen?


    Grüße

    Honda VTR 1000 SP1 - die Kraft der zwei Herzen

  • Solange da "Infopost" draufsteht -> Müll!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Solange da "Infopost" draufsteht -> Müll!


    Eigentlich ja, aber bei der GEZ gefährlich, der der Verein seine Bittbriefe sämtlich als Infopost verschickt. Im zweiten Brief drohen sie dann mit Zwangsanmeldung.


    Mein Bruder (Student, der kein Bafög bekommt, da er zweimal seinen Studiengang gewechselt hat und ärmer als der ärmste Hartz4-Empfänger ist) hat keine Chance auf eine Befreiung, er muss von seinem nicht vorhandenem Geld monatlich die GEZ berappen. Und ja, er hat keinen Fernseher.
    Er wollte unter Vorbehalt zahlen, so dass er bei Gesetzesänderungen oder richterlichen Entscheidungen, die auch ihn befreien würden, sein Geld zurückfordern könnte.


    Dies teilte er der GEZ mit und sie ignorierte sein Schreiben komplett und antwortete wieder per Infopost "Da sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben werden wir Sie bei weiterer Ignoranz zwangsanmelden."...


    Die dürfen machen was sie wollen ohne sich um irgendwelche Gesetze zu scheren. Also Infopost der GEZ nicht wegwerfen.

  • Solange da keine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt, dürfen die gar nix.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Habe nun Post von der GEZ erhalten. Es war ein einfach Brief, in dem man mir mitteilte, dass man den Monat dennoch berechnen muss und mein Konto noch 22,XX Euro offen sind (scheinbar monatsbetrag + Engelt, weil ich das Geld zurückgeholt habe).


    Mittlerweile erfolgte ein Brief mit Überweisungsträger und Zahlungsfrist.


    Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht enthalten.


    Eine RBB ist kein Pflicht. Fehlt diese, so ist der Bescheid zwar fehlerhaft, er hat aber nur die Folge, dass die Frist für den RB dann ein Jahr statt 1 Monat gilt.


    Allerdings lässt man den Beteiligten dann im Ungewissen, welche Art von Rechtsbehelf und wo er einzulegen ist.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan

    Allerdings lässt man den Beteiligten dann im Ungewissen, welche Art von Rechtsbehelf und wo er einzulegen ist.


    Das dürfte im dem Jahr ja machbar sein. ;)


    Viel wahrscheinlicher ist jedoch,dass der Empfänger überhaupt keinen Rb einlegt,weil er es nicht weiß und das ist wohl das Prinzip dahinter.

  • Diese Frist für den RB beginnt allerdings erst nach dem nachgewiesenen bzw. nachweisbaren (!) Zugang resp. der Zustellung des o.a. Schreibens zu laufen (§58 Abs.1 u.2 VwGO) ...

  • Das macht doch nichts.


    Wer es nicht weiß,legt keinen Widerspruch ein. ;)


    Wenn die GEZ 2,3,4 Briefe schickt,wird das Gericht sicher nicht darin einen Hinderungsgrund sehen.


    Die Zugangsproblematik ist gerade aktueller denn je und ein "ich habe nichts bekommen" hilft nur bedingt weiter.;)

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