Im o.g. Schreiben mit dem Betreff "Bestätigung der Anmeldung" kommt weder das Wort "Bescheid" noch das Wort "Rechtsbehelfsbelehrung" vor. Stilistisch erinnert der Text bei einigen wenigen Sätzen an Behördendeutsch in Bescheiden.
Ich füge hier mal das Schreiben der GEZ ein:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr fadf,
vor einiger Zeit hatten wir Sie darüber informiert, dass seit Januar 2013 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.
Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.01.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet [xxx xxx xxx].
Der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung beträgt monatlich 17,98 EUR. Die Rundfunkbeiträge sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu zahlen. Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen.
Sollte die Wohnung jedoch bereits unter dem Namen einer Mitbewohnerin/eines Mitbewohners angemeldet sein, teilen Sie uns bitte unbedingt den Namen und die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers mit. Für Ihre Mitteilung nutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen,
Mit dem Antwortbogen können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Vielen Dank.
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten.
Alternativ bieten wir Ihnen unseren Online-Service an:
Einfach unter http://www.rundfunkbeitrag.de/klaerung mit Ihrer Beitragsnummer und Ihrer Postleitzahl einloggen und bequem antworten.
Haben Sie noch Fragen? Unter 0185.... ist unsere Servicehotline gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
[Rückseite:]
ZitatAlles anzeigenHier noch einige Informationen für Sie:
Bitte geben Sie bei Mitteilungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihre Beitragsnummer an.
Informieren Sie uns bitte umgehend, wenn sich Ihre Anschrift, Ihr Name oder Ihre Bankverbindung geändert hat.
Rundfunkbeiträge sind ab dem ersten Tag des Monats zu zahlen, in dem Sie eine Wohnung innehaben.
Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird oder Sie die Wohnung aufgeben, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen. Die Abmeldung wird frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die Mitteilung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingegangen ist.
Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie auch unter http://www.rundfunkbeitrag.de/service.