GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Hat jetzt eigentlich schon einer der nicht angemeldet war nach dem durchgeführten Adressabgleich was gehört?

  • Zitat

    Original geschrieben von Eraz
    Hat jetzt eigentlich schon einer der nicht angemeldet war nach dem durchgeführten Adressabgleich was gehört?


    Ich.


    Noch nie GEZahlt, da kein Rundfunkgerät bereitgehalten wurde, und jetzt kommen die Bettelbriefe.


    Alles in mir sträubt sich, diesem Selbstbedienungsladen auch noch Geld zuzuschieben.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Mal schauen....erster Brief ist da. Ungeöffnet für den Kamin verwendet ;)
    Die Frage ist, was passiert jetzt? Drei Briefe und das wars, so wie früher?

    MagentaMobil XL flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Das kann ich Dir nicht beantworten, aber der Rollout hat nun wohl bundesweit begonnen. In meinem Bekanntenkreis haben mehrfach Leute berichtet, dass sie nun Schreiben erhalten haben. Und nachträglich eingereichte Befreiungsanträge von z.B. ALG2-Empfängern wird gemäß deren AGB ich glaube auch nur für zwei Wochen rückwirkend oder so anerkannt (habs gerade nicht mehr im Kopf).
    Vom Prinzip müssten dann doch irgendwann Mahnbescheide flattern, oder kann die GEZ wie z.B. die Krankenkassen gleich vollstrecken lassen?
    Und viel wichter: Hat jemand schon die Befreiung aufgrund einer religiösen Betriebsstätte durchbekommen ? :D


  • Außer natürlich dein "neuartiges Empfangsgerät"...... :D

  • Habe nun Post von der GEZ erhalten. Es war ein einfach Brief, in dem man mir mitteilte, dass man den Monat dennoch berechnen muss und mein Konto noch 22,XX Euro offen sind (scheinbar monatsbetrag + Engelt, weil ich das Geld zurückgeholt habe).

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Zitat

    Original geschrieben von nemesis001
    Mal schauen....erster Brief ist da. Ungeöffnet für den Kamin verwendet ;)
    Die Frage ist, was passiert jetzt? Drei Briefe und das wars, so wie früher?


    Ne, nicht so wie früher. Ode was glaubst Du, warum die GEZ so ein Zirkus veranstaltet hat mit der Umstellung auf die Haushaltssteuer?
    Die ersten Zwangsanmeldungen sind schon durchgeführt worden. (mal nach Höcker im Internet suchen, der hat dazu einen Blog, wo er über seine Erfahrungen berichtet)

  • So eine Zwangsanmeldung habe ich jetzt erfahren. Im Posteingang ein Schreiben der GEZ mit dem Betreff "Bestätigung der Anmeldung", der so den Eindruck erweckt, als ob man sich selbst angemeldet hätte. Dies ist definitiv nicht der Fall, da bisher auf keines der Schreiben des "Beitragsservice" reagiert wurde.


    Die GEZ kündigt in diesem Schreiben auch die Zusendung einer Zahlungsaufforderung an ("Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen").
    [small]Stellt sich, so ganz nebenbei, die Frage, warum dieser "Anmeldungsbestätigung" (rückwirkend zum 01.01.2013, nicht schon eine Zahlungsaufforderung beiliegt, da doch seit dem 01.01.2013 schon einige Zahlungstermine verstrichen sind...?[/small]


    Frage: ist die GEZ überhaupt zu einer solchen Anmeldung ohne meine Mitwirkung und sozusagen "von Amts wegen" berechtigt?
    Wie ist weiter vorzugehen?

    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.

  • Zitat

    Original geschrieben von fadf
    ...


    Frage: ist die GEZ überhaupt zu einer solchen Anmeldung ohne meine Mitwirkung und sozusagen "von Amts wegen" berechtigt?
    Wie ist weiter vorzugehen?


    Das würde mich auch mal interessieren?
    Wird IMMER vom 01.01.2013 beginnend nachgefordert?
    Kann man sich irgendwie dagegen wehren?


    Grüße

    Honda VTR 1000 SP1 - die Kraft der zwei Herzen

  • Achtung: Unbedingt in Fachforen einlesen wie GEZ-Boykot und Hilfe holen!
    Sonst verstreichen u.U. Fristen, die eingehalten werden müssen.


    Enthalten die Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung?
    Sind die Schreiben mit "Bescheid" gekennzeichnet?
    Nur diese sind relevant und nur diese Schreiben sind fristgemäß zu beantworten.
    D.h. entweder mit Zahlung oder mit Einspruch.


    Daher: Unbedingt Fachforen aufsuchen!

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