Naja, in dem Sinne habe ich mich ja abgemeldet, wenn für meine neue Wohnung bereits jemand anderes den Beitrag leistet. Allerdings wird die Einzugsermächtigung dennoch weitere vom Beitragsservice genutzt um die aus ihrer Sicht fälligen Beiträge einzuziehen.
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
-
-
-
Dann hast dich anscheinend umgemeldet,den das ist ja der Sinn der Abmeldung,dass gerade nur der Hauptmieter die GEZ entrichtet.
Bei den abgemeldeten Mietern erlischt ja die Zwangsabgabe und somit auch die Einzugsermächtigung.
Logisch,oder?
-
-
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
1. Bin ich nicht blöd.Hat auch keiner behauptet!
Nur man muss dir eben alles aus der Nase ziehen!Dann schreibst du eben einen Widerspruch mit Bezugnahme auf deine Abmeldung.Fertig!;)
-
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Habe überlegt, ob ich den Aufwand für 17,98 Euro betreiben soll oder es einfach nur ums Recht geht. Meine Neugier und die Sparkasse haben mich aber zum Handeln gedrängt, indem ich schauen wollte, ob man für die Rückforderung einer Lastschrift einen TAN braucht. Dies ist leider der Fall und der wurde mir gleich für 10 Cent per SMS zugesandt.In dessen Folge, damit der Betrag nicht in wenigen Tagen wieder abgebucht wird, habe ich per Fax meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Widerspruch von damals bekräftigt.
Ergo: Deinen Vorschlag habe ich längst umgesetzt.
-
Dann heftest du den qualifizierten Sendungsbericht des Faxes ab und buchst das Geld zurück,wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nicht antworten.
-
Zitat
Original geschrieben von Arminius
Zusätzlich zum Einschreiben oder nur gefaxt?
Nur gefaxt. Wird aber auch als Übermittlungsform anerkannt. -
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Dann heftest du den qualifizierten Sendungsbericht des Faxes ab und buchst das Geld zurück,wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nicht antworten.
Wie Du in meinen Beiträgen vorher lesen kannst, habe ich das Geld bereits zurückgebucht. Den Sendebericht habe ich mit abgehefet. -
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Wie Du in meinen Beiträgen vorher lesen kannst, habe ich das Geld bereits zurückgebucht. Den Sendebericht habe ich mit abgehefet.Ja und ich kann auch daraus erlesen,dass die Zahlungsaufforderung von der GEZ nicht widerrufen worden ist und bis heute besteht:
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Man hat mir aber geschrieben, dass man mir den Monat, in dem ich mich abgemeldet habe auch noch in Rechnung stellt, obwohl ich da die alte Wohnung bereits nicht mehr innehatte. Eine Rechtsgrundlage hat die GEZ zwar dafür (siehe oben, § 7). Diese halte ich allerdings für unwirksam, da eine Beitragspflicht für diesen Monat gar nicht erst entsteht. -
Korrekt. Daher bleibt jetzt nur noch: Abwarten :cool:
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!