GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Es geht mir nicht darum, dass es der GEZ was kostet, sondern ich möchte den Beitrag für einen Monat, in dem ich die Wohnung nicht mehr innehatte, weil ich kein Mieter mehr war und diese auch nicht bewohnt habe, einfach anfechten.


    Wieso eigentlich? Hattest du dann nicht eine neue Wohnung für die dann der Beitrag genauso anfällt?Anders wäre die Sachlage wenn du z.B.in eine WG oder bei Freund/in einziehst und der Beitrag für die Wohnung schon entrichtet wird.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Richtig, ich bin in eine Wohnung eingezogen, in der der Beitrag bereits entrichtet wird.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan


    In dessen Folge, damit der Betrag nicht in wenigen Tagen wieder abgebucht wird, habe ich per Fax meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Widerruf von damals bekräftigt.


    Ich berichte, wie es weitergehen wird.


    Hast du dich den ordnungsgemäß abgemeldet?


    Allein dadurch erlischt ja schon die Einzugsermächtigung.

  • War es nicht mal geplant, dass nun jeder zwar verpflichtet ist GEZ Gebühren zu entrichten, aber es sich um einen niedrigereren Beitrag handeln sollte???


    Bleibt es wirklich bei 17,98 € pro Monat?


    Habe nun auch ein Schreiben erhalten mit Zahlungsaufforderung. Sehe ich das richtig, dass es mittlerweile nichts mehr bringt diese Schreiben zu ignorieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von Skorpion75
    War es nicht mal geplant, dass nun jeder zwar verpflichtet ist GEZ Gebühren zu entrichten, aber es sich um einen niedrigereren Beitrag handeln sollte???


    Glaubst Du etwa der Politik, die durch die GEZ dank kostenloser Propaganda massiv profitiert?


    Es war zur Begründung der Haushaltsabgabe angedacht:


    - die GEZ abzuschaffen
    - Kosten zu sparen
    - Gebühren zu reduzieren, weil man die vielen "GEZ-Betrüger" nicht mehr jagen müsse


    Was davon verwirklicht wurde? Nichts.
    Aber das ist halt so, wenn alle in der Politik einer Meinung sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Hast du dich den ordnungsgemäß abgemeldet?


    Allein dadurch erlischt ja schon die Einzugsermächtigung.


    Abgemeldet habe ich mich, indem ich ordnungsgemäß per Formular angegeben habe, welche Beitragszahler (mit Beitragsnummer) nun für meine neue Wohnstätte bereits aufkommt. Dies wurde so auch akzeptiert. Man hat mir aber geschrieben, dass man mir den Monat, in dem ich mich abgemeldet habe auch noch in Rechnung stellt, obwohl ich da die alte Wohnung bereits nicht mehr innehatte. Eine Rechtsgrundlage hat die GEZ zwar dafür (siehe oben, § 7). Diese halte ich allerdings für unwirksam, da eine Beitragspflicht für diesen Monat gar nicht erst entsteht.


    Dass die Einzugsermächtigung ab gültiger Ummeldung erlischt, halte ich für Humbug.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Skorpion75
    Habe nun auch ein Schreiben erhalten mit Zahlungsaufforderung. Sehe ich das richtig, dass es mittlerweile nichts mehr bringt diese Schreiben zu ignorieren?


    Es kommt darauf an, ob eine OWi-Verfahren gegen Dich eingeleitet wird oder nicht. Liegt im Ermessen der zuständigen Ordnungsbehörde.

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  • Das hört sich ja interessant an.
    Wurde das hier im Thread schon besprochen? Muss mich wohl wieder etwas in die Materie einlesen.
    Habe den Thread nach meiner damaligen erfolgreichen Abmeldung nicht mehr so verfolgt. :D

  • Naja, ich habe in diesem Thread schon mehrmals dazu aufgefordert, dass jemand hier einen Beweis hochstellt, dass jemals ein OWi-Verfahren eingeleitet wurde. Dieser Aufforderung ist bisher aber niemand nachgekommen, sodass ich persönlich davon ausgehe, dass es bisher keins gab.


    Was allerdings mittlerweile wirklich gemacht wird, ist der Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern.


    Nachtrag: Das OWi-Verfahren wird erst bei einem Rückstand von 6 Monatsbeiträgen eingeleitet. Also wird es mich nicht betreffen. Bei mir könnte man nur einen Festsetzungs- und Vollstreckungsbescheid schreiben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan


    Dass die Einzugsermächtigung ab gültiger Ummeldung erlischt, halte ich für Humbug.


    Sie erlischt bei der ABMELDUNG,das habe ich gesagt.
    Alles andere macht auch keinen Sinn. ;)


    Und die Frage ist,ob du dich UMGEMELDET hast oder eben ABGEMELDET,denn in einem Post steht das eine und im anderen wiederum das andere.

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