GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Zwar hat hier der Staat ein Gesetz erlassen (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), aber ob dieses Gesetz auch verfassungsgemäß ist, müssen erst Gerichte oder das Bundesverfassungsgericht feststellen.


    Das ist richtig, aber so lange das BVerfG nicht entschieden hat, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, muss es angewendet werden.


    malinfo: Die GEZ handelt hier eben nicht willkürlich, sondern nach Gesetz. Ich verstehe hier auch ehrlich gesagt die Empörung nicht ganz. Wenn euer Vermieter mitbekommt, dass ihr ausgezogen seit, müsst ihr trotzdem bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung weiterzahlen. Da kann man doch nicht mit Willkür oder unzulässiger Förmelei oder Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz argumentieren. Die GEZ hat überhaupt kein Ermessen zu entscheiden, dass jemand ausnahmsweise nicht zahlen muss. Als Behörde im Sinne des VwVfG muss sie sich zwingend an das Gesetz halten und kann nicht im Einzelfall davon absehen nur weil es gerade passt.

  • @ jimmythebob


    es ist irrsinnig eine beitragspflicht auf irgendwelche an- oder abmeldungen abstellen zu wollen.
    es kann nur derart sein, dass wenn die wohnung derjenige bewohnt, er den beitrag zahlen muss. bewohnt er sie nicht mehr, muss der beitrag hierfür rückwirkend zurück erstattet werden (falls bereits abgebucht).


    umgekehrt wird ja auch der beitrag rückwirkend seit bezug und nicht erst seit anmeldung verlangt. also muss man das bei auszug dann genauso handhaben, dass beitrag bis auszug verlangt wird und nicht bis zur abmeldung.


    der beitragsservice beruft sich bei allem auf den begriff "wohnung". dann muss man das auch konsequent durchziehen und "wohnung" bedeutet auch, dass es keine doppelzahlungen dafür geben kann. (was in dem hier geschilderten fall aber passieren würde, da der vormieter und der nachmieter für EINE wohnung zahlen würde.)


    imho ist hier §7 (2) RBStV angreifbar.

  • Und gegen welche Verfassungsvorschrift soll § 7 Abs. 2 RBStV verstoßen? Die Norm ist ja nunmal recht eindeutig und vermeintlicher "Irrsinn" führt nicht zu einer Verfassungswidrigkeit. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    OBWOHL diese veränderung der GEZ bereits im vormonat auf anderem wege (und unstreitig) bekannt wurde.

    Ist dem AZDB denn wirklich bekannt, daß die alte Wohnung aufgegeben wurde? Ich dachte die Meldeämter übermitteln nur die Neuanmeldungen und nicht auch noch Abmeldungen, oder doch?

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    (was in dem hier geschilderten fall aber passieren würde, da der vormieter und der nachmieter für EINE wohnung zahlen würde.)

    Eine Doppelzahlung bzw. -forderung des AZDB kann doch mit Hinweis auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zurückgefordert bzw. abgewehrt werden. Einzige Schwierigkeit könnte sein, daß der neue Inhaber der Wohnung dem Ausgezogenen unbekannt ist oder der neue Inhaber für die Wohnung gar nicht zahlt (warum auch immer).

  • Laufend werden Daten aus dem Melderegister an die GEZ geliefert.
    D.h. meldet man sich neu irgendwo an, dann bekommt die GEZ das sofort gemeldet
    bzw. fischt sich das aus den gelieferten Datensätzen raus und startet ihre Bettel/Drohbriefe.


    Die GEZ kann also, wenn sie möchte, sofort erkennen, dass Herr Kues, geboren aa.bb.cc, wohnhaft bisher in Niemandsdorf jetzt neu eingezogen ist in Jedermannstadt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Arminius
    Die GEZ kann also, wenn sie möchte, sofort erkennen, dass Herr Kues, geboren aa.bb.cc, wohnhaft bisher in Niemandsdorf jetzt neu eingezogen ist in Jedermannstadt.

    Das ist klar, aber mir wäre nicht bekannt, daß auch die Abmeldungen mitgeteilt werden. Mithin weiß die AZDB zwar, daß Herr Kues Inhaber einer neuen Wohnung ist bzw. sein könnte, hingegen hat die AZDB keine Kenntnis davon, ob eine vorher schon angemeldete Wohnung auch tatsächlich aufgegeben wurde- Stichwort Zweitwohnsitz.

  • Habe Anfang der Woche mal wieder einen Brief von unserem Lieblings-Institut erhalten. Dort war u.a. zu lesen:
    "Eine monatliche Zahlung .... sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht vor".


    Nun möchte ich anmerken, dass meine Lebensplanung nicht vorsah, einmal eine Gebühr zahlen zu müssen für eine Wohnung, wo ich kaum mal anwesend bin (da schon seit Jahren anderswo mit jemand zusammenlebend), und das für ein Angebot im Stil von Thomas Grottschalk und Hansi Hinternseher (wenn wir in der gemeinsamen Wohnung mal fernsehen, dann fast ausschliesslich amerikanische Serien - wie Elementary, Homeland - bei den Privaten).


    Ich bin also ziemlich sauer, für eine eigentlich unbewohnte Wohnung (wo ich aber gemeldet bin; Anmeldung bei Partnerin hätte verschiedene Nachteile) OHNE TV diese Zwangsgebühren zahlen zu müssen.
    Nach dem Motto "wer mich ärgert, den ärgere ich zurück", will ich gerne jetzt monatlich zahlen.
    Gibt es da schon irgendwelche Gesetzestexte oder sogar eigene Erfahrungen, dass diese Zahlungsweise auf Dauer mit einer Geldbusse bestraft wird ? Bzw. überhaupt bestraft werden KANN ?

  • Meinst du das ernst? :rolleyes: Wen sollte es denn bei der GEZ "ärgern", wenn du monatlich überweist? Das ist denen doch völlig egal. Es erhöht höchstens den Verwaltungsaufwand, wenn das viele machen und führt somit langfristig zu höheren Kosten.

  • http://www.rundfunkbeitrag.de/…beitragsstaatsvertrag.pdf


    Nach §7(3) Satz1 schuldest du den Rundunkbeitrag monatlich: "Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet."


    Leisten/zahlen darfst du aber nach §7(3) Satz2, wie folgt:"Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten."


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    (Aber) auf 'frag-einen-anwalt.de' das hier gefunden:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…hlt-werden---f231864.html

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Es erhöht höchstens den Verwaltungsaufwand, wenn das viele machen und führt somit langfristig zu höheren Kosten.


    Ja sicher. :rolleyes:


    Bei der GEZ sitzen ja auch die Tanten vor dem Schirm und kontrollieren jeden einzelnen Zahlungseingang...


    Meine Erfahrung mit diesem Drecksladen, bei dem nicht Gottschalk und Hinterseer das Problem sind, sondern eher Will und Plasberg.


    Den Zahlungsrückstand von knapp 162 € für 9 Monate wg. späterer Anmeldung habe ich denen schön in drei Raten überwiesen. Und der Computer hat sich gefreut, dass auch ich jetzt endlich mein Scherflein zur Volksverdummung beitrage. Erst gestern kam ein "Kontoauszug", der fein säuberlich meine Zahlungen aufführte und zus. ein Schreiben, welches mich auf den 15.11. als Fälligkeitstermin für die nächste Zwangsrate hinwies. Ist das nicht nett? Hilft aber nichts, denn vor dem 01.12. haben sie das Geld nicht.

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