GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Gut, aber du hättest ja auch einfach Mitte September deinen Umzug mitteilen können. ;)


    Die Miete musst du ja auch solange zahlen, bis der Vertrag fristgerecht gekündigt ist und nicht nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter zufällig von deinem Auszug mitbekommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Gut, aber du hättest ja auch einfach Mitte September deinen Umzug mitteilen können. ;)


    Die Miete musst du ja auch solange zahlen, bis der Vertrag fristgerecht gekündigt ist und nicht nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter zufällig von deinem Auszug mitbekommt.


    Mit der GEZ habe ich aber keinen Vertrag im üblichen Sinne. Ein Vertrag kann immer von beiden Seiten gekündigt werden GEZ nicht.
    Sofern dein Haushalt wegfällt enfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung der GEZ für eben diesen Haushalt.
    Ich bekomme von denen auch jeden Monat ein Schreiben das noch 0€ offen sind.
    Ich überweise monatlich und nicht Quartalsweise wie die das gerne hätten. :D

  • Stimmt einen Vertrag hast du mit der GEZ nicht, das Rechtsverhältnis wird der Einfachheit halber stattdessen per Gesetz geregelt. Und darin steht, dass Änderungen der Verhältnisse schriftlich mitzuteilen sind. Erst ab dann, bzw. zum Ende des jeweiligen Monats der Mitteilung, entfällt die Beitragspflicht und nicht schon ab "Wegfall" des Haushalts.


    Das kann man mögen oder nicht, aber die eigene Verspätung jetzt der GEZ anzulasten finde ich dann auch etwas daneben.

  • Na, wenn die GEZ Ummeldungen von den Meldeämtern erhält, sollte es eigentlich ein leichtes sein, auch Ab-/Ummeldungen automatisch abzuwickeln.

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Es sollte genauso ein Leichtes sein, der GEZ rechtzeitig über einen Umzug zu informieren. Aber wir drehen uns im Kreis. Die Rechtslage ist wie sie ist und die GEZ hält sich einfach dran. ;)

  • die GEZ kassiert hier doppelt für ein und dieselbe Wohnung. Nämlich beim Vormieter und dann logischerweise auch beim Nachmieter.


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Bestand hat. Ich würde auch jeden Fall Rechtsmittel einlegen und wenn möglich den Nachmieter benennen (beim Vermieter erfragen).


    Wird nicht lange dauern bis ein Gericht diese Praxis einkassiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Na, wenn die GEZ Ummeldungen von den Meldeämtern erhält, sollte es eigentlich ein leichtes sein, auch Ab-/Ummeldungen automatisch abzuwickeln.



    So sieht das aus. Aber nicht für die GEZ und deren Freunde.


    Mal schauen, ob sich einer findet, der Rechtsmittel einlegt.
    Aber wie war das noch gleich?


    Zitat

    Die Rechtslage ist wie sie ist


    Besser gesagt: Was die GEZ meint, was die Rechtslage wäre.

  • jimmy:


    Da es sich hier nicht um ein Vertrag handelt, sondern um ein öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis, gilt hier das Ober-Unterordnungsverhältnis. Da der Staat hier übergeordnet ist, wird dem Staat durch Grundrechte gewisse Schranken auferlegt. Zwar hat hier der Staat ein Gesetz erlassen (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), aber ob dieses Gesetz auch verfassungsgemäß ist, müssen erst Gerichte oder das Bundesverfassungsgericht feststellen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Staat hier das mildeste geeignette Mittel wählen. Also kann man hier nicht einfach so sagen, ich kassiere für Sachen, für die ich keine Leistung erbracht habe.


    Ich habe meinen Widerspruch gefaxt, mit der Begründung, dass ich den Tatbestand für die Einforderung des Rundfunkbeitrags nicht mehr erfülle und daher die Rechtsfolge nicht mehr eintritt. Daher darf aus meiner Sicht für den Monat, in dem ich nicht mehr Inhaber der Wohnung war, für diese Wohnung auch kein Rundfunkbeitrag eingefordert werden.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Der zu verfolgende ansatz wäre hier imHo nicht die frage des voraussetzungen-(nicht)-erfüllens, sondern die, ob das ansinnen rechtlich haltbar ist, eine beitragspflicht bis zum ablauf des monats des eingangs der veränderungsanzeige (seitens des beitragspflichtigen) bei der GEZ anzunehmen, OBWOHL diese veränderung der GEZ bereits im vormonat auf anderem wege (und unstreitig) bekannt wurde. Dann auch noch eine formelle mitteilung des zahlungspflichtigen zu fordern, könnte eine unzulässige förmelei darstellen.


    I.a.W.: ich würde hier, da eben ÖR-rechtsverhältnis, mit dem willkürverbot argumentieren.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

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