GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Also, du bist im August umgezogen, hast das aber der GEZ erst im September gemeldet und sollst dafür diesen Monat noch bezahlen. Soweit richtig verstanden?


    Wenn das dein Problem ist und du zweifelst die Rechtmäßigkeit an: Da hilft nur die Klage oder erst einmal der Gang zum Fachanwalt. Oder erwartest Du etwa, dass Dir hier auf so eine Frage rechtssicher geantwortet wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von Arminius
    Also, du bist im August umgezogen, hast das aber der GEZ erst im September gemeldet und sollst dafür diesen Monat noch bezahlen. Soweit richtig verstanden?


    Wenn das dein Problem ist und du zweifelst die Rechtmäßigkeit an: Da hilft nur die Klage oder erst einmal der Gang zum Fachanwalt. Oder erwartest Du etwa, dass Dir hier auf so eine Frage rechtssicher geantwortet wird?


    Ja, Du hast es korrekt erfasst. Für 17,xx Euro gehe ich nicht zum Anwalt. Ich wollte wissen, ob eventuell da jemand schon Erfahrungen gesammelt hat oder es Urteile gibt, dass nicht Geld verlangt werden kann, für einen Monat in dem keine Leistung in Anspruch genommen wurde, bzw. keine Wohnung bewohnt wurde und damit der Tatbesand für die rechtmäßigkeit des Beitrag nicht erfüllt war.

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  • Kann ich nachvollziehen.


    Was könntest Du tun?
    Einzugsermächtigung kündigen. Der GEZ mitteilen, dass Du NICHT die 17,40 € für den genannten Monat zahlen wirst.


    Und dann abwarten was passiert. Könnte auf Mahnungen und Mahnbescheid (dann sofort Einspruch einlegen) hinauslaufen. Es stellt sich dann die Frage, ob die GEZ für die knapp 18 € ein Mahnverfahren durchziehen wird.


    Es wäre besser, wenn Du Dich mit dieser speziellen Fragestellung, wenn Du aus Kostengründen keine Hilfe vom RA möchtest, an spezielle GEZ-Foren wendest.
    Die sind da oftmals schon sehr erfahren, was den Umgang mit dieser Krake angeht und könnten Dir u.U. besser helfen.

  • Danke. Werde mich morgen mal belesen und schonmal einen Widerspruch schreiben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Danke. Werde mich morgen mal belesen und schonmal einen Widerspruch schreiben.

    Willst du dir die Mühen wirklich machen? Den Spaß mit der Wirksamwerdung der Abmeldung nur für die Zukunft gibt es schon seit Jahren. Die GEZ hat früher sogar Leuten, die nicht rechtzeitig ihre Befreiung neu beantragt/verlängert haben, für einen oder zwei Monate Geld abgenommen...

  • Gleiches trifft auf mich zu.
    Ich bin Mitte September ausgezogen und soll für September und Oktober bezahlen.
    September ok, legitim..


    Aber warum Oktober, obwohl ich zu einem Beitragszahler gezogen bin, der Okt.schon gezahlt hat? Entzieht sich meiner Logik.

    Nach meinem Anruf meinte die "Beraterin" , ich soll diesbezüglich in Widerspruch gehen.
    Das habe ich nun gemacht.
    Übrigens hat mich das neue Einwohnermeldeamt angemeldet.
    Somit wusste die GEZ, dass ist ich im September umgezogen bin. Ich bekam nämlich meine norm. Rechnung (Sep.-Okt.-Nov. ) an die neue Adresse, obwohl kein Nachsendeauftrag erteilt wurde.

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  • Das wird vmtl. auch die Begründung sein, warum die GEZ hier evtl. den Kürzeren ziehen wird:


    Der andauernde und systematische Abgleich mit den Meldedaten.
    Wäre gespannt zu erfahren, ob sich die GEZ bei solchen Sachen auf ein Verfahren einlässt.

  • Antwort seitens der GEZ.


    Mein Brief (Kündigung) kam am 01.10.2013 an.
    Somit muss ich noch September und Oktober bezahlen. :(


    Ohne Worte !!

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  • Wei die GEZ Mitte September wusste, dass ich umgezogen bin.
    Sie haben ja die Daten vom Einwohnermeldeamt bekommen.


    Wie gesagt, bei einigen Tausend anderen Kunden das gleiche Prinzip und sie verdienen gut doppelt.

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