ZitatOriginal geschrieben von kues
Wenn das Ferienhaus eine einzelne Ferienwohnung ist, müsste sich doch sogar der Beitrag auf 0 reduzieren, da "für jede Ferienwohnung zur vorübergehenden entgeltlichen Beherbergung Dritter ab der zweiten Raumeinheit" zu zahlen ist.
Und genauso ist es auch. Habe Anfang der Woche den neuen Bescheid (Gebührenbefreiung) erhalten und heute die entsprechende Gebührenerstattung.
Danke noch mal für die Hilfe hier. Wie immer :top: