GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Wenn das Ferienhaus eine einzelne Ferienwohnung ist, müsste sich doch sogar der Beitrag auf 0 reduzieren, da "für jede Ferienwohnung zur vorübergehenden entgeltlichen Beherbergung Dritter ab der zweiten Raumeinheit" zu zahlen ist.


    Und genauso ist es auch. Habe Anfang der Woche den neuen Bescheid (Gebührenbefreiung) erhalten und heute die entsprechende Gebührenerstattung.


    Danke noch mal für die Hilfe hier. Wie immer :top:

  • das war doch klar, dass sich das für sie finanziell auszahlt. "einfach so" wird nicht so eine Umstellung gemacht.


    das ganze wird noch steigen, wenn die ganzen nicht-angemeldeten erstmal gebührenbescheide bekommen.

  • Ich habe nun durch den Datenabgleich eine Mitteilung der Ex-GEZ und einen Fragebogen erhalten. Gefragt wird auch nach dem Einzugsdatum. Angenommen ich habe meinen Wohnsitz vorsorglich vor dem 01.01.2013 umgemeldet bin aber tatsächlich erst einige Monate später eingezogen. Gibt es bei einem späteren angegeben Einzugsdatum nachfragen? Oder erhält die GEZ garnicht das Datum der Ummeldung und ist auf korrekte Antwortschreiben angewiesen?

  • Zitat

    Original geschrieben von sebastianju
    Angenommen ich habe meinen Wohnsitz vorsorglich vor dem 01.01.2013 umgemeldet bin aber tatsächlich erst einige Monate später eingezogen. Gibt es bei einem späteren angegeben Einzugsdatum nachfragen?


    Ab dem Datum ab dem du in der Wohnung gemeldet bist wird vermutet, dass du Inhaber bist und ab diesem Datum musst du auch zahlen.

  • Ich würde 'mal annehmen, daß Du mit einer nicht-beantwortung der einzugsdatums-frage oder der angabe 01.01.13 am besten fährst. Warum sollten die sich die mühe machen, das irgendwie zu hinterfragen ?


    @ all
    Gibt es eine verpflichtung zur rücksendung dieses fragebogens ? (Rechtsgrundlage?)
    Falls ja: müssen alle fragen beantwortet werden ? (Rechtsgrundlage?)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    @ all
    Gibt es eine verpflichtung zur rücksendung dieses fragebogens ? (Rechtsgrundlage?)
    Falls ja: müssen alle fragen beantwortet werden? (Rechtsgrundlage?)


    Ich kenne den Fragebogen jetzt nicht, aber ich vermute mal die Fragen entsprechen den gem. § 8 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu machenden Angaben.
    Von daher gibt es eine Rechtsgrundlage -> siehe § 8 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Ich würde 'mal annehmen, daß Du mit einer nicht-beantwortung der einzugsdatums-frage oder der angabe 01.01.13 am besten fährst. Warum sollten die sich die mühe machen, das irgendwie zu hinterfragen ?


    Finanziell betrachtet fahre ich mit einer möglichst späten Angabe des Einzugsdatums am besten. Und genau da ist dann die Frage ob das ganze weiter hinterfragt wird.


    Wenn dem Beitragsservice sowieso alle Daten durch den Abgleich vorliegen, warum wird dann trotzdem nach dem Einzugsdatum gefragt? :confused:

  • Gerüchten zufolge soll Post ja auch manchmal einfach nicht ankommen...

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