GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Ganz andere Frage, die bisher in diesem Thread noch nicht aufkam (oder ich habe sie überlesen):
    Aber eigentlich müssten die ja nun bei allen neu anfragen, oder sehe ich das falsch?


    Eigentlich. Da die aber, wie Du selbst erlebt hast, nicht mal auf die Änderung der Zahlungsweise reagieren, wird sie eine Umstellung nicht interessieren. Warum auch? Mobilcom-Debitel z.B. schreibt dazu einfach einfach einen Brief und weist auf die Umstellung hin, fordert aber keine neue Zustimmung an.


    Wenigstens diese Mühe wird sich die GEZ nicht machen. Warum auch?
    Du musst schon erst einmal denen mit Eisnchreiben+Rückschein auf die Änderung der Zahlungsweise hinweisen und wenn die nicht reagieren: Einzug stornieren.
    Sobald das Geld nicht mehr fliesst werden die bestimmt wach.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Nachdem ich heute einen Brief meiner Krankenkasse bekam, dass ab 02/2014 ja dank SEPA die alten Einzugsermächtigungen nicht mehr gelten, müsste ja eigentlich auch dieser Verein neue SEPA-Einzugsermächtigungen anfordern.


    Hab ich da was verpasst, oder ist das tatsächlich so? Dachte, bestehende Einzugsermächtigungen werden (von der Bank) einfach ins SEPA-Format konvertiert und behalten dann weiterhin ihre Gültigkeit?! :confused:


    EDIT Vermutlich hat dich deine Krankenkasse mit dem Schreiben lediglich über die Umstellung auf SEPA informiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Hab ich da was verpasst, oder ist das tatsächlich so? Dachte, bestehende Einzugsermächtigungen werden (von der Bank) einfach ins SEPA-Format konvertiert und behalten dann weiterhin ihre Gültigkeit?! :confused:

    Da ist sich die Allgemeinheit nicht so ganz sicher. Ich habe von meinem Webhoster inzwischen den 4. Hinweis erhalten, dass die bestehende Einzugsermächtigung unwirksam wird und er zwingend eine schriftliche neue Beauftragung bräuchte. Er will sich davon nicht abbringen lassen und verweist auf eine Pflicht.


    Insgesamt gilt aber wohl das, was du dachtest. Nämlich, dass bestehende Einzugsermächtigungen einfach konvertiert werden und kein aktives Zutun des Kunden erforderlich ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Da ist sich die Allgemeinheit nicht so ganz sicher. Ich habe von meinem Webhoster inzwischen den 4. Hinweis erhalten, dass die bestehende Einzugsermächtigung unwirksam wird und er zwingend eine schriftliche neue Beauftragung bräuchte. Er will sich davon nicht abbringen lassen und verweist auf eine Pflicht.


    In welcher Form hattest du ihm, deinem Webhoster, ehedem die Einzugsermächtigung erteilt, schriftlich? Wenn nicht, wenn also nur mündlich oder per E-Mail oder per Klick, dann muss diese wohl in der Tat neu beauftragt werden.


    Zitat

    Insgesamt gilt aber wohl das, was du dachtest. Nämlich, dass bestehende Einzugsermächtigungen einfach konvertiert werden und kein aktives Zutun des Kunden erforderlich ist.


    Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass im gesamten SEPA-Raum nun Millionenen über Millionen Einzugsermächtigungen neu erteilt werden müssen.

  • Ich bin mir da ehrlich gesagt auch nicht ganz sicher. Das Formular meiner Krankenkasse jedenfalls war keine reine Info, sondern eine neue Einzugsermächtigung, die unterschrieben zurückgeschickt werden sollte.
    Ansonsten besteht da wohl allgemein eine gewisse Rechtsunsicherheit, jedenfalls deute ich das so.
    In Wikipedia steht dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/E…_der_SEPA-Einf.C3.BChrung

    Zitat


    Bestehende Abbuchungsvereinbarungen, welche es zwischen Unternehmen und Verbrauchern gibt, können ebenfalls in SEPA-Basis-Lastschrift-Mandate umgedeutet werden, sofern die Original-Vereinbarung zwischen dem abbuchenden Unternehmen und dem Verbraucher in Original-Form mit Unterschrift oder in Textform mit einer digitalen Signatur vorliegt.


    Alle Verbraucher, für die eine Umdeutung der bestehenden Lastschriften in eine SEPA-Basis-Lastschrift durchgeführt wird, müssen eine Information erhalten, in der sie über die durchgeführte Migration sowie über die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer informiert werden, mit welcher der Gläubiger ab Einführung von SEPA Beträge von ihrem Konto einzieht.


    Insofern müsste da zumindest irgendwann mal eine Info kommen, wenn das so stimmt.

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage an die Community und möchte dazu etwas ausholen:


    Ich besitze seit 1991 ein Ferienhaus, dass ich an ca. 100 - 150 Tage an Feriengäste vermiete. Die Vermietung läuft über das Tourismusbüro der Ortsverwaltung. Seit 2012 gibt es dort auch einen Fernseher, den ich bei der GEZ angemeldet habe. Über den neuen Rundfunkbeitrag sollte sich meiner Meinung der Beitrag auf den ermäßigten Satz für "Anbieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen" reduzieren, so dass ich dies auch der GEZ mitgeteilt habe.


    Jetzt benötigt die GEZ folgende Informationen:


    - Seit wann wird das Ferienhaus gewerblich genutzt?
    - Findet die Verwaltung über ihre Privatwohnung statt oder nutzen Sie ein separates Büro und sozialversicherungspflichtige Beschäftugte?
    - Wird im Zusamenhang mit der Vermietung ein Kraftfahrzeug genutzt?


    Ich sehe den Sinn dieser Fragen nicht wirklich, will aber auch nichts falsches angeben. Von daher würde ich mich über Eure Hilfe freuen.

  • Ich würd' da einfach zurücknerven und fragen, warum sie das wissen wollen (a) relevanz, b) antwortabhängige rechtsfolgen)....


    Behörden(artige monster) sind idR (zumindest auf nachfrage) zu derartigen auskünften verpflichtet, vergessen diese verpflichtung nur gerne.... ... ... (und versuchen sich auch bei ausdrücklicher nachfrage gerne um eine klare auskunft zu drücken ---> weiternerven ;))

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Über den neuen Rundfunkbeitrag sollte sich meiner Meinung der Beitrag auf den ermäßigten Satz für "Anbieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen" reduzieren, so dass ich dies auch der GEZ mitgeteilt habe.

    Wenn das Ferienhaus eine einzelne Ferienwohnung ist, müsste sich doch sogar der Beitrag auf 0 reduzieren, da "für jede Ferienwohnung zur vorübergehenden entgeltlichen Beherbergung Dritter ab der zweiten Raumeinheit" zu zahlen ist.

    Zitat

    - Seit wann wird das Ferienhaus gewerblich genutzt?

    Sehe ich auch keinen Sinn, wo doch zuvor schon eine Anmeldung bestand.

    Zitat

    - Findet die Verwaltung über ihre Privatwohnung statt oder nutzen Sie ein separates Büro und sozialversicherungspflichtige Beschäftugte?

    Hintergrund dürfte sein, daß sie wissen wollen, ob das Ferienhaus auch noch Betriebsstätte (und mit wievielen Mitarbeitern) ist- sprich dafür auch noch ein Betriebsstättenbeitrag fällig wird. Verwaltest du von der schon angemeldeten Privatwohnung kostet das nichts extra.

    Zitat

    Wird im Zusamenhang mit der Vermietung ein Kraftfahrzeug genutzt?

    Hintergrund dürfte hier sein, daß sie wissen wollen ob dein (privater) PKW -auch nur gelegentlich- für Zwecke rund um das Ferienhaus genutzt wird, z.B. Schlüsselübergabe, Kontrolle des Hauses, Besuch des Tourismusbüros wegen des Ferienhauses etc pp
    Sollte das auch nur einmal im Jahr der Fall sein, wird die AZDB unterstellen, daß der PKW gewerblich genutzt wird- und für den PKW auch nochmal den entsprechenden Betrag haben wollen.

  • wobei man diese zweite KFZ Gebühr (monatlich 5,99) dann wenigstens als Betriebsausgabe ansetzen darf ...

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