GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Ähm, mein Laienrechtswissen bzw. meine Erinnerung flüstert mir irgendwie ein, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten respektive ihr 'Dienstleister' GEZ bzw. "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" eben als Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln. Gibt es da wirklich Mahnbescheide? Früher war doch das Problem, daß die GEZ ungerne einen Gebührenbescheid ausstellte und stattdessen lieber 'Beitragsrechnungen' ö.ä. samt Säumniszuschlägen austellte.
    Und ist es nicht so, daß wenn man gegen einen Gebührenbescheid der GEZ/AZDB nicht vorgeht (Wider-/Einspruch oder wie es hier richtig heißen muss, ggf. folgend Klage gegen den Bescheid). dieser Gebührenbescheid rechtskräftig wird? Und die AZDB bzw Rundfunkanstalt dann mit dem nicht mehr anfechtbaren Gebührenbescheid gleich in die Vollstreckung gehen könnte? Der ganz Spaß müsste doch weitgehend nach bzw. analog zum Verwaltungsrecht (und nicht Privatrecht) laufen, oder?


    Ich kann Dir nur den Ablauf sagen, für alles andere ist hier nicht der richtige Ort, sondern das von mir verlinkte Forum. Da findest Du alle Rechtsfragen soweit beantwortet.


    Ablauf:


    - GEZ/"Service" schreibt Bettelbriefe, mindestens drei
    - Falls nicht gezahlt wird bzw. angemeldet wird: Gebührenbescheid durch die jeweilige Landesrundfunkanstalt, nicht GEZ/"Service"
    - Falls auf diesen Bescheid nicht duch Zahlung oder durch Einspruch reagiert wird: Mahnungen und letztlich durch das zuständige Gericht einen Mahnbescheid auf Grund der erhobenen Forderungen


    Man muss natürlich, sollte man nicht zahlen wollen, auf den Gebührenbescheid Einspruch/Widerspruch einlegen. Dieser wird natürlich abgelehnt und dann muss man klagen beim Verwaltungsgericht oder zahlen. Keine Ahnung, ob trotz eingeleiteter Klage / Einspruch des Bescheids man immer noch zahlungspflichtig ist. Daher vor Klageweg unbedingt auf Fachforen oder spezialisierten Anwälten informieren.
    Vollstreckung ist nur möglich, wenn Mahnbescheid erstellt und man diesen nicht als unbegründet beim Amtsgericht zurückweist.

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Weil wir schon bei rechtlichen fragen sind : kann man sich irgendwie auf die anhängigen verfassungsbeschwerden beziehen und -- analog zur steuer -- ein ruhen des verfahrens bis zur entscheidung des BVerfG beantragen ?


    Das geht nur, wenn man a) die Briefe erhalten hat, b) den Gebührenbescheid erhalten hat, c) diesem widersprochen hat und d) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Selbst dann nicht. Widerspruch und Anfechtungsklage haben hier keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).


    Um den Kontext beizubehalten: Du meinst die Pflicht zur Zahlung.

  • alles klar, danke für die Ausführungen.
    Mahnbescheid etc brauch ich natürlich alles nicht...
    Hab mich dann gleich mal angemeldet, denn Aktenzeichen o.ä. zum beantworten der Anfrage per Internet habe ich natürlich nciht mehr...

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    alles klar, danke für die Ausführungen.
    Mahnbescheid etc brauch ich natürlich alles nicht...
    Hab mich dann gleich mal angemeldet, denn Aktenzeichen o.ä. zum beantworten der Anfrage per Internet habe ich natürlich nciht mehr...


    Ist die Frage halt, was Du alles willst. "Einfach so" Nichtzahlen geht nicht. Also entweder was tun, z.B. Klageweg beschreiten oder Zahlungen unter Vorbehalt stellen, oder eben einfach so zahlen ohne Widerstand.

  • Nerviges Thema. Negativen Schufaeintrag will ich deswegen nicht.


    Werd denen dann doch mal mitteilen, dass meine Freundin schon für unseren Haushalt zahlt...


    Ist die Klage gegen diese Rundfunksteuer eigentlich vielversprechend?


    Mich nervt das Konzept unser ÖR nämlich schon ganz grundsätzlich.

  • Wenn schon die Freundin zahlt und Du selber keine eigene Wohnung hast, dann musst Du auch nicht (mehr) zahlen. Es heisst ja Haushaltsabgabe, und nicht Bürgerabgabe. In Deinem Fall würde dann eine Klage Erfolg haben. Du musst aber unter der Anschrift Deiner Freundin gemeldet sein. Bist Du woanders gemeldet musst Du zahlen, oder Dich schleunigst ummelden.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Nachtrag:
    Auch Dein Auto muss unter der Anschrift Deiner Freundin gemeldet sein. Hast Du das vielleicht übersehen?

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Wir wohnen gemeinsam in einer Wohnung und sind auch so gemeldet. Muss ich da was einklagen? Ich dachte das wäre von haus aus so.


    Ich hab einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Da wird aber auch gezahlt. Muss ich dabei was beachten?

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