GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Ich habe heute auch mein Bestätigungsschreiben für die Kündigung erhalten, die übrigens Mitte Dezember verschickt wurde :D Das restliche "Guthaben" wird mir in den kommenden Tagen auf mein Konto überwiesen. Immerhin :D

  • Hallo,
    kann es sein, dass es dieses Quartal keine Rechnung gibt? - wäre ja eigentlich zum 1.4. fällig gewesen, aber bissher noch keine Rechnung erhalten, nicht dass sie mir dann eine Mahnung senden und es wieder Ärger gibt.
    (Region Nordbayern)
    Grüße

  • Hast du denn aktiv auf Vorauszahlung am Anfang des Quartals umgestellt? Die reguläre, gesetzliche Fälligkeit des Beitrags ist wie bei der Gebühr auch die Mitte eines Dreimonatszeitraums. Wenn der Dreimonatszeitraum bei dir deckungsgleich ist mit dem Quartal (was nicht sein muss), dann wird Q2 also am 15.5. fällig.

  • Also ich habe immer noch keine Briefe von diesem Verein bekommen :) Am Ende muss ich nix zahlen LOL :D


    Meine frühere Brief-Wegwerf-Politik trägt immer noch Früchte :)

    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Der Datenabgleich erfolgt ja gerade erst los für die erste von vier Tranchen. Da werden wohl noch keine Briefe rausgegangen sein. Irgendwo habe ich gelesen, dass die ersten sechs Wochen jeweils für den Abgleich draufgehen. D.h. vor Mitte, Ende April gibt es keine Briefe für die erste Tranche. Und dann kommen die nächsten erst wieder in einem halben Jahr dran.


    Und je nachdem, wo du wohnst, weißt du das erst Ende 2014, ob du komplett verschont bleibst. Wenn du Anfang März an deiner jetzigen Adresse gemeldet warst, wird wohl irgendwann auch ein Brief kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Hast du denn aktiv auf Vorauszahlung am Anfang des Quartals umgestellt? Die reguläre, gesetzliche Fälligkeit des Beitrags ist wie bei der Gebühr auch die Mitte eines Dreimonatszeitraums. Wenn der Dreimonatszeitraum bei dir deckungsgleich ist mit dem Quartal (was nicht sein muss), dann wird Q2 also am 15.5. fällig.


    Hallo,
    ich habe / hatte nichts umgestellt, jedoch nochmal nachgeschaut, musste wirklich immer zum 1. im Quartal gezahlt werden.
    ich hab denen jetzt mal eine Email geschrieben. (Samstag, aber bis jetzt keine Reaktion).
    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Der Datenabgleich erfolgt ja gerade erst los für die erste von vier Tranchen. Da werden wohl noch keine Briefe rausgegangen sein. Irgendwo habe ich gelesen, dass die ersten sechs Wochen jeweils für den Abgleich draufgehen. D.h. vor Mitte, Ende April gibt es keine Briefe für die erste Tranche. Und dann kommen die nächsten erst wieder in einem halben Jahr dran.


    Und je nachdem, wo du wohnst, weißt du das erst Ende 2014, ob du komplett verschont bleibst. Wenn du Anfang März an deiner jetzigen Adresse gemeldet warst, wird wohl irgendwann auch ein Brief kommen.


    Ja war ich.
    Danke für die ausführliche Beschreibung :)

    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Info


    Moin,
    entgegen meiner bisherigen Erfahrungen (ich habe im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeiten Leuten bei der Stellung des Antrages auf Gebührenbefreiung unterstützt) wurde ich von der GEZ auch rückwirkend befreit. Sprich ich habe Mitte März einen Anschluss zum 1.1.13 angemeldet, und Zeitgleich eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht seit dem 1.1.13 gestellt. Dem Antrag wurde rückwirkend (also seit dem 1.1.13) stattgegeben.
    Ich war mir erst nicht sicher, ob ich mich zum März oder zum 1.1.13 anmelden soll. Also eigentlich wollte ich mich gar nicht anmelden, aber aufgrund der Möglichkeit der Befreiung wollte ich nun auch nicht unnötig Verbindlichkeiten auflaufen lassen.
    Vieleicht ist hier ja jemand in derselben Situation und überlegt, wie er taktisch am besten vorgeht ;).


    greetz

  • Das mit den vorläufigen Befreiungen wurde abgeschafft.
    Man muss nur innerhalb von 2 Monaten nach dem der Bescheid der zur Befreiung berechtigt erstellt wurde einen Antrag stellen und wird dann rückwirkend befreit.


    Zitat

    Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
    Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

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