GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Das BverfG hatte auch keine Einwände gegen den ESM und hat ihn mit ein paar "Auflagen" durchgewunken. Auf deren Entscheidungen die in letzter Zeit durchaus mal "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing" - Entscheidungen waren kann man nicht mehr so bauen.....


    Ist traurig aber es ist leider so. :(

  • im Übrigen bleibt der Vorwurf an die Haushaltsabgabe bestehen: Es kann nicht sein, dass man zahlen muß wenn MAN KEIN RADIO ODER FERNSEHGERÄT HAT. Ich überlege vielleicht, die Entscheidung dazu habe ich lange noch nicht getroffen aber vielleicht die Glotze abzuschaffen, ich brauche sie nicht mehr. Zum DVD schauen gibt es andere Möglichkeiten. Und im Internet (und hiert meine ich nicht die Seiten von ARD und ZDF & Co. gibts genug Infomöglichkeiten.


    Der alte ermäßigte Satz für die welche nur Radio haben muß wieder her. Alles andere kann nicht verfassunggemäß sein.

  • Hattest du nicht vor ein paar Seiten geschrieben, dass auch du die Entscheidungen des BVerG zu akzeptieren hast? Also, anstatt zum x-ten Male das gleich herunterzuleiern, solltest du das Urteil akzeptieren. Auch wenn es dir nicht passt, das höchste deutsche Gericht hat nun einmalmso entschieden.


    Und hier das Grundgesetz in dem von dir beschriebenen Fall herbeiziehen zu wollen ist einfach nur lächerlich.

  • Mich deucht, Bielefelder schreibt sich seine Verfassung auch gerne so, wie er sie gerne hätte. Mich würde mal interessieren, ob Bielefelder die entsprechende Paragraphen der Verfassung die die Fernsehgebühren betreffen überhaupt gelesen hat, und dazu die entsprechenden Punkte im Rundfunkstaatsvertrag. Und dazu gehört dann natürlich die Frage ob er überhaupt die nötigen Juristischen Fähigkeiten und Kenntnisse hat, um die Texte zu beurteilen und zu bewerten. Erst wenn er diese hätte, könnte er sagen, daß der Rundfunkstaatsvertrag Verfassungswidrig ist. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Entscheidung des BVerG zum EZB? Bist Du wirklich von der Verfassungswidrigkeit desselben (und entsprechend von der Fehlentscheidung des BVerG) überzeugt, weil Du alle Texte dazu gelesen und verstanden hast, oder nur weil Du es gerne so hättest?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm Bist Du wirklich von der Verfassungswidrigkeit desselben (und entsprechend von der Fehlentscheidung des BVerG) überzeugt, weil Du alle Texte dazu gelesen und verstanden hast, oder nur weil Du es gerne so hättest?


    Ich habe den ESM-Vertragstext gelesen und die Diskussion dazu (zu dem Vertragstext) im Internet verfolgt. In den Systemmedien war ja dazu nicht ausreichend genug zu finden. Hast Du, habt Ihr den ESM auch gelesen und die Diskussion verfolgt? :cool:


    Und auch der Rundfunkstaatsvertrag (hier beziehe ich mich ja darauf welchen AUFTRAG der ÖR daraus hat. es ist dies die GRUNDVERSORGUNG der Bevölkerung mit Medien und dem was dazugehört wie Bildung etc.... GRUNDversorgung heißt aber nicht den Apparat den wir jetzt haben.

  • Ich glaube, es ist hier jetzt auch dem aller-aller-aller-aller-aller-aller-aller Letztem klar, dass es dir um die Grundversorgung geht. Ständiges Wiederholen hilft auch nicht weiter. Wie wäre es, wir warten erstmal alle bis zum Urteil des BVerG und du schreibst bis dahin Verrechnungsschecks und unfreie Briefe. Bei allem anderen drehen wir uns nur im Kreis...

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