ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Bei welchem Fall?
Na, dass nur 1 x diese Haushaltsabgabe gezahlt werden muss.
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ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Bei welchem Fall?
Na, dass nur 1 x diese Haushaltsabgabe gezahlt werden muss.
ZitatOriginal geschrieben von Nokia6233
Muss ich das explizit angeben, dass ich mit Person XY (meiner Freundin) in einem Haushalt lebe?
Nein, die Info holen sie sich schon vom Einwohnermeldeamt.
ZitatOriginal geschrieben von The_ExoRcist
Nein, die Info holen sie sich schon vom Einwohnermeldeamt.
Das Einwohnermeldeamt hat diese Info aber nicht unbedingt. Gerade bei Mehrfamilienhäusern nutzt nur die Anschrift nicht viel.
Stimmt. Auf der Seite rundfunkbeitrag.de gibt es nur die Info, dass sich die anderen Bewohner bzw. der Partner abmelden kann.
ZitatUnverheiratete Paare
Es gilt die einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten. Davon profitieren nichteheliche Lebensgemeinschaften, die bislang mehrfach gezahlt haben. Denn welche Geräte in einer Wohnung vorhanden sind und auf wen zum Beispiel ein Kraftfahrzeug mit Autoradio zugelassen ist, spielt keine Rolle mehr.
- Einer zahlt für beide: Ein Bewohner leistet den Beitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen.
- Der andere Bewohner, er ebenfalls angemeldet ist, kann sich dann abmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, in dem die Teilnehmernummer sowie der Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angegeben werden.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
ZitatOriginal geschrieben von Lichterglanz
Mal eine andere Frage: wurde bei euch schon abgebucht? In den Jahren zuvor wurde immer am 02.01. abgebucht. bis jetzt konnte ich allerdings noch keine Abbuchng verzeichnen.
Ich dachte bisher es sei üblich in der Mitte des jeweiligen Quartals die Zwangsgebühren einzutreiben. War sowohl in BW als auch hier in NRW bei mir immer so. Somit rechne ich bei uns nicht vor Mitte Februar mit der nächsten Abbuchung.
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Das Einwohnermeldeamt hat diese Info aber nicht unbedingt. Gerade bei Mehrfamilienhäusern nutzt nur die Anschrift nicht viel.
es wird so kommen, wie ich es hier schon vor einiger zeit vermutet habe:
- die gez bekommt vom einwohnermeldeamt sämtliche namen und adressen.
- dann schaut die gez nach, wer schon gebühren zahlt oder befreit ist.
- alle die nicht darunter fallen, werden grundsätzlich angeschrieben und müssen offenlegen bei welchem gebührenzahler sie in einem haushalt wohnen. tun sie das nicht, bleibt nur die alternative nochmals gebühren zu zahlen, weil ein eigener haushalt unterstellt werden wird.
= eine weitere schöne datenbank in deutschland, deren zweck wohl nicht nur die finanzierung des staatsfernsehens bleiben wird...
Kann ich also ein Schreiben hinschicken "Bitte vom Beitrag befreien, da ich mit Person XY (irgendein Nachbar) in einer Wohnung lebe"? Sollte ja bei MFH möglich sein, oder?
ZitatOriginal geschrieben von Nokia6233
Kann ich also ein Schreiben hinschicken "Bitte vom Beitrag befreien, da ich mit Person XY (irgendein Nachbar) in einer Wohnung lebe"? Sollte ja bei MFH möglich sein, oder?
In der Tat wird das wohl in der Praxis zunächst funktionieren. Allerdings begehst du damit eine Ordnungswidrigkeit und ich würde davon ausgehen, dass die Rundfunkanstalten ihre bisherigen Kontrolleure zumindest mal zum Abgleich der Klingelschilder losschicken werden.
Davon gehe ich auch aus, denn nicht umsonst wurde der GEZ-Apparat weiter aufgebläht.
Die freiberuflichen Unterschriftenabgreifer warten nur darauf von der Kette gelassen zu werden.
ZitatOriginal geschrieben von Nezhoni
Ich dachte bisher es sei üblich in der Mitte des jeweiligen Quartals die Zwangsgebühren einzutreiben. War sowohl in BW als auch hier in NRW bei mir immer so. Somit rechne ich bei uns nicht vor Mitte Februar mit der nächsten Abbuchung.
Bei mir wurde es bereits im Dezember abgebucht, insgesamt 29,50 € für" RUNDFUNK 11.2012 - 01.2013"...
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