Zum Thema Kfz:
Ich habe mal irgendwo (zuverlässig, kein Bild Zeitungs Niveau) gelesen, das es vor Jahren mal einen Fall gab, wo ein sehr sporliches Auto (alla Opel Manta mit vielem Tuning und Hosenträgergurten) auf eine sehr alte Frau angemeldet war und die GEZ den tatsächlichen Fahrer (Enkel) zur Gebühr verpflichtet hat und offenbar auch vom Gericht Recht bekan, da es außerhalb jeglicher Lebenserfahrung wäre, das eine über 80 Jahre alte Frau so ein Fahrzeug fahren würde. Offenbar war der Nutzer auch unstreitig, die Dame hatte offenbar eingeräumt, das es das Auto des Enkels war und nur aus versicherungstechnischen Gründen auf sie angemeldet wäre.
Dies steht aber meines Erachtens im Widerspruch dazu, das der Halter und nicht der Fahrer die GEZ Gebühr schuldet.
Auch gibt es ja Leasingfahrzeuge, wo die Leasingfirma die GEZ Gebühren zahlt. Und die sind nicht unbedingt auf die Leasingfirma angemeldet.
Also wie diese Regelung in der Praxis aussehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Aber warten wir mal ab, wie sich das ganze 2013 mit der Auskunftspflicht entwickelt.
Interessant wäre auch zu wissen, ob ein Vermieter die Geburtstage sämtlicher Haushaltsbewohner des Mieters kennen muß, mir ist nicht bekannt, das in einem Mietvertrag alle Geburtsdaten (Kinder des Mieters, etc.) aufgenommen werden.
Gruß Boris