Gestern wurde die obskure Auslegungspraxis des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch die Rundfunkanstalten zurückgewiesen, diesmal vom Bundesverwaltungsgericht ob der Zweitgerätebefreiung für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" bei Selbstständigen/Freiberuflern mit Arbeitsräumen direkt in Privatwohnung/-haus: Pressemitteilungungen des BVerwG ("Nr. 67/2011", Direktlink funktioniert nicht)
Kann man nur hoffen, daß die Rundfunkanstalten nicht auch noch versuchen das Verfassungsgericht zu bemühen...
Mal schauen, ob dann die kommende Neuregelung auch wieder so schöne Auslegungsprobleme ermöglicht.