http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,725554,00.html
Für internetfähige PC und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden - das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich bestätigt.
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Für internetfähige PC und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden - das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich bestätigt.
ZitatOriginal geschrieben von Styler
http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,725554,00.html
Für internetfähige PC und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden - das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich bestätigt.
Ist sowieso Titte.
Wer zahlt der zahlt,wer nicht zahlt zahlt nicht.
Die Befugnisse der GEZ und deren Eintreiber sind bekannt .
Auch wenn das Urteil gegen einen Rundfunkgebühr für PCs und Co gelautet hätte das hätte nichts an der Jahreszahl 2013 und deren beschlossene Haushaltsabgabe geändert.
In den Zusammenhang kann man nur hoffen das einige Länderparlament auscheren und diesen Beschluss nicht zustimmen-wie das Bundesland Thüringen.
Deren Bedenken war zurecht die ungerechtigkeit der Haushaltsabgabe und den Vorschlag diese in eine Steuer die einkommensabhängig erhoben wird umzuwandeln.
Wenn es schon der Rundfunk verfassungsrechtliche Relevanz hat,dann bitteschön mit einem gerechten Einzug dieser Gebühren.
ZitatOriginal geschrieben von meon96
Deren Bedenken war zurecht die ungerechtigkeit der Haushaltsabgabe und den Vorschlag diese in eine Steuer die einkommensabhängig erhoben wird umzuwandeln.
Steuern haben den Schönheitsfehler, dass sie grundsätzlich nicht zweckgebunden sind.
Würdest du Müllsteuern statt Müllgebühren bezahlen, hättest du keinen Anspruch, dass dein Müll abgeholt wird.
ZitatOriginal geschrieben von meon96
Ist sowieso Titte.
ja das stimmt. steht ja auch nochmal im letzten absatz beim spiegel, für alle unwissenden
ZitatOriginal geschrieben von Styler
http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,725554,00.html
Für internetfähige PC und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden - das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich bestätigt.
Ist das Bundesverfassungsgericht nicht höher als das Bundesverwaltungsgericht? Vielleicht fällt einem der Kläger ja ein, dass dieses gegen seine Rechte spricht, und er legt Verfassungsbeschwerde ein, und die....... *träum*
Aber es ist doch ärgerlich. Mir gehört (teilweise) ein Transportunternehmen. Jedes Handy - da Radioempfänger - und jedes Radio, sowie jeder PC müssen seperat angegeben werden. Bei 10 Autos und 2 PC´s ergibt das ca. 150 € / Monat. Das die Leute auch privat GEZ bezahlen, und nicht gleichzeitig mit dem Handy / Kfz-Radio etwas hören können, interessiert keinen... Komische Welt....
ZitatOriginal geschrieben von g-town-andreas
Jedes Handy - da Radioempfänger - und jedes Radio, sowie jeder PC müssen seperat angegeben werden.
Letzteres geht aber nicht konform mit dem RGebStV, fallen PCs unter die Zweitgerätebefreiung (§5 Absatz 3) gibt es für sie auch keine Anzeigepflicht (§3). Aber das interessiert die GEZ in der Praxis bisweilen nicht mal bei Privatleuten...
ZitatOriginal geschrieben von mvo
Wow da kann man schon richtig sauer werden :mad: Was macht eine Intendantin? Hochgeschlafen? Sicher!
Viiiel schlimmer .... Quotenfrau!
Was Du unterstellst, ist heute nicht mehr nötig - das von Dir zugrundegelgte Leistungsprinzip ist doch was von vorgestern ... :p
hallo gez experten,
ich habe mal eine frage...
vor gut 2 jahren bin ich zuhause ausgezogen und in die alte wohnung meines bruder eingezogen.
Ummeldung bei der Stadt erledigt etc. Nach ein paar Wochen hatte ich Post vom Verein im Briefkasten bzgl. Anmeldung. Diese wurde wohl fachgekonnt entsorgt und nun war bzw. ist Ruhe...Nun wollte ich in die Wohnung meiner freundin einziehen. Muss "ich" irgendetwas beachten bzgl. der Ummeldung? GEZ wird in der neuen Wohnung bereits gezahlt.
Besitzt du ein Gerät, mit dem man Radio hören, Fernsehen und / oder das Internet nutzen kann?
Dann darfst du dich (trotz bereits vorhandenem GEZ-Vertrag in der Wohnung der Freundin) anmelden.
Ansonsten brauchst du nichts tun. Eventuell wird dich ein Mitarbeiter der GEZ in der Wohnung deiner Freundin besuchen wollen (zur Überprüfung, dass du keine Geräte besitzt), aber Einlass brauchst du ihm nicht gewähren.
ZitatOriginal geschrieben von MK83 Muss "ich" irgendetwas beachten bzgl. der Ummeldung? GEZ wird in der neuen Wohnung bereits gezahlt.
Du musst Dich um nichts kümmern. Die GEZ erhält, dank des genialen Datenschutzes in Deutschland (über Street View hysterisch, über GEZ kein Wort...), umgehend nach Ummeldung Kenntnis von Deinem Umzug. Es werden dann wieder die üblichen Schreiben kommen. Evtl. wird sich auch ein Blockwart um Dich kümmern. Dass Du bei Deiner Freundin wohnst wissen die erst, wenn der Blockwart/die Blockwärterin an der Klingel die beiden Namen gelesen hat.
Du solltest Deine Freundin informieren und auf den Besuch vorbereiten.
Und weil Du keine eigenen Geräte hast: Nichts anmelden und auch keine Schreiben an die GEZ senden. Das verwirrt die nur.
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