ZitatOriginal geschrieben von kues
Eben aus letzterem Grund sieht die GEZ auch ein im Keller 'eingelagertes' Gerät als "zum Empfang bereitgehalten" an. Denn es befindet sich in deinem Besitz und du kannst es jederzeit anschließen.
Das stimmt so nicht. Die bloße Lagerung ist gerade kein "zum Empfang bereithalten". Die Empfehlung der GEZ geht dahin, den Fernseher verpackt in den Keller zu stellen, um im Zweifel die bloße Lagerung darlegen zu können.
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Nur kann die GEZ keine Gebührenbescheide ausstellen und tut es auch nicht. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Gebührenbescheid erhalten und ich glaube auch noch nie einen gesehen zu haben.
Die GEZ Und stellt ggf. eine "Zahlungsaufforderung" (oder sowas ähnliches) aus, wenn sie das Geld nicht rechtzeitig bekommt, aber einen Gebührenbescheid sieht man wohl erst sehr viel später, wenn es um gerichtliche Zwangsmaßnahmen geht.
Die GEZ wird wohl ihre Schwierigkeiten damit haben, einen Gebührenbescheid zu erlassen, das stimmt schon. Der jeweilige Bescheid geht auf die entsprechende Landesmedienanstalt zurück.
Allerdings ändert das nichts daran, dass die Zahlungsaufforderung nur dann rechtmäßig sein kann, wenn sie sich auf einen zuvor ergangenen Gebührenbescheid stützen kann. Insofern sollte man den Bescheid direkt nach der Anmeldung zu sehen bekommen. Der Bescheid ist Rechtsgrundlage für die Zahlungsaufforderung, eine Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid wäre relativ leicht anzugreifen. Ich gehe davon aus, dass man diesen Bescheid gerne verdrängt bzw. im Laufe der Zeit vergisst.
Der Rückschluss, dass es einen solchen Bescheid nicht gibt, ist schlichtweg falsch.