ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Andreas24
Ist doch klar, dann hast Du Internet.
Das GERÄT ist entscheidend.
Das was ich geschrieben habe, war mehr eine Art Hilfe für die persönliche Rechtfertigung
Sprich, wenn Du einen WlanPC hast, aber in Deiner Wohnung kein Wlan verfügbar ist, dann ist er ja in dem Moment nicht internetfähig. Aber das ist absolute Haarspalterei und bringt gar nix.
Du kannst Dich drehen wie Du willst
Du hast nen Internetfähigen PC und bist somit erstmal gebührenpflichtig
Selbst von dem Verweis auf das Urteil kannst Du Dir erstmal nichts kaufen.
So etwas ist (wenn kein höchstrichterliches Urteil) erstmal nix weiter als ne Orientierungsmarke für andere Gerichte - es ändert aber erstmal die Vorschriften an sich nicht
Ich habe das GERÄT zum Kinder zeugen; Ich will Kindergeld haben :top: (wurde natürlich oft gepostet) Ich muss aber immer wieder dran denken ... und