"Mach nie die Tür auf, laß keinen rein..." SCNR, fiel mir gerade so ein
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
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Original geschrieben von mager-man
Naja, soweit ich weiß musst du, wenn du aufgrund einer solchen Aussage zwangsangemeldet wurdest, erst denen das Gegenteil beweisen. Und das ist, gesetzt den Fall du hast Radio, Fernseher und Laptop, dann doch eher schwierig....Failure:
In Deutschland ist es so:
Die GEZ / Rundfunkanstalt muß dir beweisen, das du ein Gebührenpflichtiges Gerät Bereit hältst, die Aussage einer Treppen Knatsche ändert daran gar nichts.
In Österreich ist es anderes. Da muß der Gebührenpflichtige der GIS beweisen, das er kein Gebührenpflichtiges Gerät bereit hält .
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Original geschrieben von galahad13
Das liegt einfach an den Einstellungspraktiken der GEZ, Mitarbeiter im Innendienst müssen entweder gescheiterte Beamte sein (3 Jahre Stumpfsinnspraktikum im Katasteramt oder KFZ-Zulassungsstelle sind Voraussetzung).
Die provisions- und alkoholabhängigen Außendienstler müssen ebenfalls einen IQ unter 60 nachweisen bzw. einige Frontkampferfahrung bei Vorwerk oder einer Versicherungs- oder Zeitungsdrückerkolonne nachweisen. Neuerdings werden auch gescheiterte Arcor oder Tele2 Vertreter genommen.Und was bei der Mischung rauskommt sieht man ja.
Ich denke nicht, dass dort gescheiterte Beamte arbeiten und auch nicht, das die Mitarbeiter der GEZ dumm sind. Die arbeiten zumeist auf selbstständiger Basis und habe auch ordentlich Tricks drauf, wenn es um die Ermittlung geht. Eigentlich kann man die als Beamte ganz gut gebrauchen
Ein freier GEZ-Mann kann in einem Monat einen 5-stelligen Bereich einfahren und auch Prämien bezahlen. So gibt es auch welche, die Privatleute in den Wohngebieten mit Provisionen beglücken, wenn sie Abend (mit Waldi gassi gehen)mal hier und dort schauen, ob dort vielleicht ein Fernseher flimmert.
Nach den neuen GEZ-Regeln, wird ein Gebührenbescheid verschickt, auch ohne Unterschrift des Empfängers, da allein die Unterschrift des GEZ-Heinis und die eines weiteren Zeugen ausreicht.
Aus der Sache dann wieder raus zu kommen ist nicht besonders leicht, da man jetzt beweisen muss, dass die Vorwürfe nicht stimmen. -
Zitat
Original geschrieben von meon96
Failure:In Deutschland ist es so:
Die GEZ / Rundfunkanstalt muß dir beweisen, das du ein Gebührenpflichtiges Gerät Bereit hältst, die Aussage einer Treppen Knatsche ändert daran gar nichts.
In Österreich ist es anderes. Da muß der Gebührenpflichtige der GIS beweisen, das er kein Gebührenpflichtiges Gerät bereit hält .
was zahlen denn die österreicher? bestimmt nicht 17 euro, ehem fast 18..... :eek: ?
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Zitat
Original geschrieben von djmuzi
was zahlen denn die österreicher? bestimmt nicht 17 euro, ehem fast 18..... :eek: ?
Je nach Bundesland zwischen 17,18 und 21,88 € für TV und Radio: http://www.orf-gis.at/?kategorie=gebuehren&thema=tabelle_tv -
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Original geschrieben von ChickenHawk
Strafen gibt es nicht. Allerdings kann es schon heftig werden, wenn eine Nachzahlung für den Zeitraum X angesetzt wird. Da wird von Seiten der GEZ auch gern schon mal geschätzt. (Siehe dan Fall des Familienvaters der 10 Jahre kein TV Gerät hatte und dann bei der Anmeldung seines neuen Gerätes für eine lange Zeit nachzahlen sollte.)Was mir dazu gerade noch einfällt. Mein Freund, der Meyer Ulrich, der mit der Akte, hatte auch mal die GEZ zum Thema. Dort hieß es, das irgendein BGB-Paragraph wie für alle anderen Geldgeschäfte gilt und deshalb nur Nachforderungen bis zu 3 Jahren zulässig sind. Der Rest, falls "vorhanden", würde verjähren. Weiß da jemand was genaues?
MfG Kai
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"Bei der erforderlichen freien Beweiswürdigung im Sinne des § 108 Abs.1 Satz 1 VwGO wird das Verwaltungsgericht nach Erheben der von der Klägerin angebotenen Beweise – ggf. auch nach Vernehmung des Gebührenbeauftragten (§ 86 Abs. 1 VwGO) - zu berücksichtigen haben, dass nach dem unwidersprochenen Vortrag der Klägerin nicht auszuschließen ist, dass im Einzelfall der Rundfunkgebührenbeauftragte auf Grund seiner finanziellen Beteiligung an der Beitreibung rückständiger Gebühren durch Provisionen (vgl. zur vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Rundfunkbeauftragtem und Rundfunkanstalt und zur Höhe der Provisionen BAG, Urteil vom 15. Februar 2005, - 9 AZR 51/04 -, AP 00 Nr. 6 zu 12 a TVG; Urteil vom 26. Mai 1999, - 5 AZR 469/98, AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ein erhebliches Eigeninteresse an der Abgabe auch inhaltlich zweifelhafter, ihn aber wirtschaftlich begünstigender Erklärungen haben kann."
OVG Niedersachsen 10 PA 118/05
Es ist von Gerichten inzwischen mehrfach entschieden worden, dass eine Zwangsanmeldung nur Aufgrund der Aussage des Gezlers und ggf. auch irgendwelchen halbseidenen Zeugen nicht das Papier wert ist auf dem sie steht.
Wenn die GEZ ihr Geld haben will muss sie das notfalls einklagen, sofern sich der potentielle Zahler nicht vorher schon einschüchtern lässt. Mir ist in letzter Zeit nicht ein Fall bekannt in dem die GEZ aufgrund einer Zwangsanmeldung vor Gericht gezogen wäre und dann auch noch obsiegt hätte. Dafür haben die Jungs in der Vergangenheit schon zu oft eins auf den Deckel bekommen. Natürlich braucht man erstmal ein paar starke Nerven, aber wie schon erwähnt wer sich nicht ins Bockshorn jagen lässt kann da relativ entspannt sein.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
"Bei der erforderlichen freien Beweiswürdigung im Sinne des § 108 Abs.1 Satz 1 VwGO wird das Verwaltungsgericht nach Erheben der von der Klägerin angebotenen Beweise – ggf. auch nach Vernehmung des Gebührenbeauftragten (§ 86 Abs. 1 VwGO) - zu berücksichtigen haben, dass nach dem unwidersprochenen Vortrag der Klägerin nicht auszuschließen ist, dass im Einzelfall der Rundfunkgebührenbeauftragte auf Grund seiner finanziellen Beteiligung an der Beitreibung rückständiger Gebühren durch Provisionen (vgl. zur vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Rundfunkbeauftragtem und Rundfunkanstalt und zur Höhe der Provisionen BAG, Urteil vom 15. Februar 2005, - 9 AZR 51/04 -, AP 00 Nr. 6 zu 12 a TVG; Urteil vom 26. Mai 1999, - 5 AZR 469/98, AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ein erhebliches Eigeninteresse an der Abgabe auch inhaltlich zweifelhafter, ihn aber wirtschaftlich begünstigender Erklärungen haben kann."OVG Niedersachsen 10 PA 118/05
Es ist von Gerichten inzwischen mehrfach entschieden worden, dass eine Zwangsanmeldung nur Aufgrund der Aussage des Gezlers und ggf. auch irgendwelchen halbseidenen Zeugen nicht das Papier wert ist auf dem sie steht.
Wenn die GEZ ihr Geld haben will muss sie das notfalls einklagen, sofern sich der potentielle Zahler nicht vorher schon einschüchtern lässt. Mir ist in letzter Zeit nicht ein Fall bekannt in dem die GEZ aufgrund einer Zwangsanmeldung vor Gericht gezogen wäre und dann auch noch obsiegt hätte. Dafür haben die Jungs in der Vergangenheit schon zu oft eins auf den Deckel bekommen. Natürlich braucht man erstmal ein paar starke Nerven, aber wie schon erwähnt wer sich nicht ins Bockshorn jagen lässt kann da relativ entspannt sein.
Echt super, dass manche auch noch mit harten Fakten kommen :top:
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Zitat
Original geschrieben von Mozart40
...das irgendein BGB-Paragraph wie für alle anderen Geldgeschäfte gilt und deshalb nur Nachforderungen bis zu 3 Jahren zulässig sind. Der Rest, falls "vorhanden", würde verjähren. Weiß da jemand was genaues?Nach BGB gilt eine dreijährige (früher 4 Jahre) Verjährungsfrist. Die Frist beginnt m.W. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist, zu laufen.
Es gibt allerdings Anwälte, die die Ansicht vertreten, daß die Einrede der Verjährung bei begründeter Nachforderung eine unzulässige Rechtsausübung darstelle, da man ja selbst erstmal gegen die Meldepflicht für die Rundfunkgeräte verstoßen habe.
Also sollte sinnvollerweise kein Gerät seit mehr als drei Jahren im Haushalt existieren - im Idealfall "vorige Woche gekauft".
Ich selbst - darf man das in diesem Thread überhaupt öffentlich sagen, ohne gesteinigt zu werden? - bezahle übrigens GEZ, weil ich der Ansicht bin, man sollte sich an geltendes Recht halten, auch wenn es einem unsinnig vorkommt. Anderenfalls müßte ich mit ähnlichen Argumenten wie den hier im Thread vorgebrachten z.B. die Zahlung der Schaumweinsteuer verweigern.
Ncht nur aus diesem Grund wundert es mich, daß der Thread in dieser Form - mit all diesen "Tipps" noch offen ist.
cu
NoTeen
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