GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Hi,


    bin auch vor kurzem umgezogen, daraufhin ließ die GEZ mit dem ersten Brief ach nicht lange auf sich warten.
    Jetzt ist vor kurzem der zweite, recht pampige Brief mit einer Fristsetzung gekommen.....


    So wie ich es jetzt hier verstanden habe, kann ich alle Briefe getrost ignorieren, oder?
    Habe ich dann in diesem Fall irgendwelche Konsequnzen zu befürchten, weil es stand das sowas wie ich wäre zu einer Auskunft gesetzlich verflichtet oder so?!


    Vielen Dank an die Profis!


    Gruß test23

  • Zitat

    Original geschrieben von test23
    So wie ich es jetzt hier verstanden habe, kann ich alle Briefe getrost ignorieren, oder?

    Tststs...also sowas. Ein anständiger Bürger fragt sowas doch nicht! Der zahlt und schweigt! :D

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...


  • Nein, du bist nur zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet, wenn du Geräte bereit hälst. Haste keine, MUSST du gar nix machen...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Die Frage, die sich hier aufdrängt: Wie kann man einen Brief beantworten, den man nie erhalten hat? :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Die Frage, die sich hier aufdrängt: Wie kann man einen Brief beantworten, den man nie erhalten hat? :D


    Beim Onlinekauf entsteht der Gefahrenübergang schon beim Absenden soweit ich informiert bin. Ist das denn bei Briefen auch so, dass man selber beweisen muss, dass man den Brief nicht erhalten hat? Wenn mein eBaykauf bei DHL verschwindet zuckt ja der Verkäufer mit den Schultern :D Ist es hier auch so: Pech gehabt, wenn Sie den Brief nicht erhalten haben, wir haben ihn verschickt :D

    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Zitat

    Original geschrieben von djmuzi
    Beim Onlinekauf entsteht der Gefahrenübergang schon beim Absenden


    Nur bei privaten Verkäufen, nicht bei Verbrauchsgüterkäufen, also bei Verkäufen eines Händlers an einen Verbraucher.
    Das ist nur bedingt vergleichbar - aber grundsätzlich muss natürlich auch die GEZ nachweisen dass ein Schreiben zugegangen ist und nicht umgekehrt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    weil es stand das sowas wie ich wäre zu einer Auskunft gesetzlich verflichtet oder so?!

    Klar und noch Porto bezahlen :mad: dann sollten sie nen Frankierten Umschlag beilegen,dann könnt man drüber nachdenken.



    Zitat

    Und das dürfte schwierig werden ohne Einschreiben

    Und selbst ein Einschreiben belegt nur das ein Brief aufgegeben und angekommen ist.Über den Inhalt sagt das nix aus.Vieleicht sind das ja auch nur verspätete Geburtstagsgrüße drin gewesen oder Werbung,um es überspitzt auszudrücken. ;)

    Life is too short to be small.

  • Zitat


    tja computer zählen auch zu anmeldepflichtigen sachen... auch wenn du keinen internetanschluß hast!


    kannst auf deren page nachlesen


    Okay, die sagen einerseits
    "PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.",
    andererseits
    "wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist."


    Heisst das nun, dass ich nicht mal nen Internet-Anschluss haben müsste? Eine Netzwerkkarte reicht (denn ich könnte ja jederzeit "Internet dranhängen")? Oder auch ohne? Was ist denn bitte ein "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand"?


    Mir kommt's vor, als ob die auslegen könnten wie sie's wollten.. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Klar und noch Porto bezahlen :mad: dann sollten sie nen Frankierten Umschlag beilegen,dann könnt man drüber nachdenken.


    Da bei einem GEZ-Schreiben immer ein Antwortumschlag beiliegt zahlt man nichts. Die Freimachung des Umschlages ist optional.


    Suchbegriffe: Antwortschreiben, Werbeantwort
    Werbeantwort bei Deutscher Post


    Man kann natürlich auch einen anderen Inhalt zurückschicken... Porto zahlt eh die GEZ ;)

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