GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • es steht zwar sicherlich schon oft in dem Thread drin, aber ich finde, man kann unsere Mitmenschen nie oft genug daran erinnern, dass man am Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe an die GEZ ganz einfach widersprechen kann. Freundlicherweise kriegt man das Formular natürlich nur auf Nachfrage, weshalb es die meisten verpennen :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von lalelu
    es steht zwar sicherlich schon oft in dem Thread drin, aber ich finde, man kann unsere Mitmenschen nie oft genug daran erinnern, dass man am Einwohnermeldeamt der Datenweitergabe an die GEZ ganz einfach widersprechen kann. Freundlicherweise kriegt man das Formular natürlich nur auf Nachfrage, weshalb es die meisten verpennen :rolleyes:


    In welchem Bundesland soll das denn so möglich sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    In welchem Bundesland soll das denn so möglich sein?


    IMHO in jedem. Ist eigentlich nicht auf die GEZ bezogen sondern auf die generelle Weitergabe der Daten.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Ich habe diese Geschichte schon längst durch. Auch im Fall des Widerspruchs bzgl. Datenweitergabe erfolgt die Meldung der EMA-Daten an die GEZ. Diese ist nämlich davon ausgenommen und erhält die Daten in jedem Fall. ;)
    Es ist ein standardisiertes Verfahren, dass die EMA-Daten in regelmäßigen Abständen mit dem Datenbestand der GEZ abgeglichen werden. Was dort durchrutscht, wird durch die Klinkenputzer vor Ort an der Haustür an Daten erhoben.
    Das erinnert mich an die Rasterfahndungsmethoden.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • § 4 Abs. 6 RGebStV:

    Zitat

    Über Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 angezeigt haben, dürfen die Landesrundfunkanstalten auch Auskünfte bei den Meldebehörden einholen, soweit dies zur Überwachung der Rundfunkgebührenpflicht erforderlich ist und die Erhebung der Daten beim Betroffenen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Besondere melderechtliche Regelungen des Landesrechts, die eine Übermittlung von Daten an Landesrundfunkanstalten oder die aufgrund des § 8 Abs. 2 Satz 1 von ihnen beauftragte Stelle zulassen, bleiben unberührt.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    IMHO in jedem. Ist eigentlich nicht auf die GEZ bezogen sondern auf die generelle Weitergabe der Daten.


    Aber es gibt AFAIK in den Meldegesetzen aller Bundesländer entsprechende Punkte, die die Datenweitergabe (auch) an die GEZ ermöglichen. In Bayern ist das z.B., wenn ich nicht irre, der "Art. 28 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen".

  • Hi,


    bei mir daheim war letztens auch einer von der GEZ, zu diesem Zeitpunkt war ich aber nicht daheim. Mitbekommen habe ich es nur, weil meine Eltern im selben Haus wohnen. Meine Eltern haben dem aber nichts über meine elektronischen Geräte gesagt bzw ihn darauf hingewiesen, dass er mich selber befragen könne.


    3 Wochen war Ruhe, dann war ein Brief von dem Gez Menschen im Briefkasten, dass ich mich anmelden soll bla bla bla.


    Werde ich natürlich nicht tun, aber was ist, wenn der meinen Fernseher gesehen haben sollte? ich habe eine Erdgeschosaswohnung in der man relativ einfach reingucken kann.


    Ich hab nämlich kein Bock jetzt ein halbes Jahr nichts zu bezahlen und dann vielleicht einen Bescheid zu bekommen, das jetzt nachgezahlt werden muss, wegen Zwangsanmeldung oder so!



    Kann das passieren? Sollte ich auf das Schreiben reagieren oder lieber ignorieren.


    Hab schon im Forum gesucht aber dazu nichts gefunden, Sorry!


    Gruss UGATZ

  • Zitat

    Original geschrieben von Ugatz
    Werde ich natürlich nicht tun, aber was ist, wenn der meinen Fernseher gesehen haben sollte?


    Einfach anmelden wäre zu legal für diesen Thread, oder?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • ach komm Flashhawk, ich will doch nur wissen ob der zB einem halben Jahr kommen und sagen kann, dass er meinen Fernseher eh schon gesehen hat, und ich dann nachzahlen muss, oder ob er mich eigentlich gleich zwangsanmelden müsste!

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