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verrutscht bei der suche :apaul: :gpaul:
Kann die GEZ rausfinden, dass man einen Handyvertrag hat?
Falls ja: Ist man dann automatisch verpflichtet Rundfunkgebühren zu bezahlen?
ZitatOriginal geschrieben von ShaoLin
Kann die GEZ rausfinden, dass man einen Handyvertrag hat?
Falls ja: Ist man dann automatisch verpflichtet Rundfunkgebühren zu bezahlen?
1) Nein
2) Nein
Die GEZ ist lediglich ein kleines mittelständisches Privatunternehmen. Die können maximal irgendwo Adressen kaufen (wie jede andere Firma auch). Und derzeit muss man keine GEZ bezahlen, nur weil man ein Handyvertrag hat.
Die GEZ Rechnungen bezahlt man auch nicht für Verträge, sondern für das besitzen eines entsprechenden Endgerätes. Wenn man also ein Handy hat, welches den Kriterien der GEZ entspricht, dann muss man zahlen, unabhängig davon, ob man überhaupt einen Handyvertrag hat.
Das ist halt das pervertierte an dem ganzen GEZ Mist.
ZitatOriginal geschrieben von diger
Die GEZ Rechnungen bezahlt man auch nicht für Verträge, sondern für das besitzen eines entsprechenden Endgerätes. Wenn man also ein Handy hat, welches den Kriterien der GEZ entspricht, dann muss man zahlen, unabhängig davon, ob man überhaupt einen Handyvertrag hat.
Aus diesem Grunde haben wir alle auch nur Nokia 1110 oder wenn's hochkommt 1110i. Natürlich nur wegen des langen Standbys!
Jein...
Da die GEZ als Behörde gilt, hat sie bestimmte Sonderrechte und gilt eben nicht als normales mittelständisches Unternehmen. Ein normales Unternehmen bekommt beispielsweise keine Daten von einem Einwohnermeldeamt (EMA), weil diese die Daten natürlich auch nicht verkaufen dürfen. Die GEZ dagegen hat aber Zugriff auf die Daten - jedenfalls vereinzelt. In einer Reportage hat ein Sys-Admin eines EMA in Berlin mal gesagt, daß ein Server eine Dauerleitung zur GEZ hat, so daß diese eben ständig auf dem laufenden bleibt.
Dies bedeutet natürlich nicht, daß NB die Daten heraus geben müssen, aber auch da wird die GEZ Mittel und Wege finden...
Die Rundfunkgebühren sind zu entrichten, wenn man ein empfangsbereites Gerät hat. Also auch ein Handy, daß eben z.B. ein Radio eingebaut hat oder fähig ist, Handy-TV zu empfangen. Per UMTS kommt man ins Internet, was ja auch gebührenpflichtig ist, also müßten auch UMTS-Geräte kostenpflichtig sein, wenn sie es ermöglichen einen Internet-Stream oder so abzuspielen.
Wieso gilt die GEZ als Behörde? Wenn mich mein altes Hirn nicht täuscht, will sie doch gar nicht als Behörde gelten. Und selbst wenn, selbst Behörden kann man eine Weitergabe von vertraulichen Daten (und mehr) untersagen.
Habe irgendwo aufgeschnappt, dass die GEZ-Aussendienstlern auch in Begleitung der Polizei vorbeischauen können.
Kann das jemand bestätigen?
Müßte man dann den Polizisten reinlassen?
Früher als ich im Studentenwohnheim Partys veranstaltet hab und böswillige Samstagabend-Schläfer die Polizei geholt haben, haben die netten Polizisten niemals in meine Wohnung eintreten wollen. Dürfen die das gar nicht? :confused:
Die GEZ gibt ja nicht weiter, sie holt ja
ZitatOriginal geschrieben von djmuzi
Müßte man dann den Polizisten reinlassen?
Nö, höchstens sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Da kann er ne ganze Polizei Staffel mitbringen, die müssen dennoch drausen bleiben
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