GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Wenn er den TV anmeldet ist das Notebook mit dabei bzw. umgekehrt genauso - von daher erübrigen sich die Fragen ... :)


    EDIT: ups - muss mich korrigieren - beim Notebook ist nur Radio mit bei ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Wenn er den TV anmeldet ist das Notebook mit dabei bzw. umgekehrt genauso - von daher erübrigen sich die Fragen ... :)


    Naja, bei der ersten Frage gings eher darum: Das Notebook sieht man von draußen, den TV nicht... ;)
    Und er ist ja noch gar nicht bei der GEZ registriert. Dass er das Radio nicht erst ab 01.01.2007 hat, wird auch denen klar sein. Muss er dann nen Kaufnachweis oder so bringen?

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • zu Deutsch (incl. meiner Korrektur): wenn er den TV anmeldet verhält er sich in jedem Fall korrekt - egal was er sonst noch an Geräten hat - wenn er "nur" das Notebook anmeldet nutzt er den TV entgegen der Gebührenpflicht ...


    EDIT: was er draus macht - wie soll man da was empfehlen? - ich hab noch nie davon gehört dass jmd. vor Gericht gezerrt wurde weil man ein Notebook durch sein Balkonfenster sehen konnte ...


    (wo ist/wäre - nebenbei bemerkt - der Beweis dass es seins ist? - zumal es ein Irrglaube ist dass der TV nicht mind. genauso auffällig ist auch wenn man das Gerät nicht direkt sehen kann - gerade in der aktuell dunkleren Jahreszeit ist ein eingeschaltetes TV-Gerät doch spielend leicht selbst noch durch einen leicht geschlossenen Rollladen am typischen "Flackern" erkennbar ...)


    Aber ob sich das morgen ändert? Wer weiss das schon!?


    EDIT2: bzgl. Kaufnachweis wäre mir ebenfalls neu - man meldet sich an und fertig - was vorher war wurde in meinem Umfeld noch nie erfragt - btw.: als Student kann man sich übrigens befreien lassen wenn das Einkommen (Zitat aus einem Gerichtsurteil:) "das 1,5fache des Sozialhilfe-Regelsatzes zzgl. eines Kaltmietesatzes nicht übersteigt"

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    btw.: als Student kann man sich übrigens befreien lassen wenn das Einkommen (Zitat aus einem Gerichtsurteil:) "das 1,5fache des Sozialhilfe-Regelsatzes zzgl. eines Kaltmietesatzes nicht übersteigt"


    Falsch! Das war nur bis zur letzten Änderung des RGebStV so! Jetzt sind staatliche Transferleistung, ergo für Studenten in der Regel Bafög, Voraussetzungen für eine Befreiung.
    (btw: das galt vorher auch allgemein, nicht nur für Studenten. Und es sind somit durch die Neuregelung die ganzen Geringverdiener mit Einkommen vom 1 bis 1,5 fachen Sozialhilfesatz aus der Befreiung gefallen)

  • Hmm - kann ich nicht genau beurteilen - auf den einschlägigen GEZ Foren/Seiten wird der Hinweis noch geführt aber das schliesst natürlich nicht aus dass sich das geändert hat ...


    EDIT: ohnehin ein sehr verwirrendes Thema - an manchen Orten wird geschrieben dass ein PC/Notebook inkl. Radio 5€ und ein paar Zerquetschte kostet und an anderen 17, ... - unabhängig davon ob ein TV vorhanden ist, da es für einen Studenten kein reines Arbeitsgerät wäre :confused: - also ich glaub ich gebs auf da zu versuchen durchzublicken ... :flop:

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Auch auf den Studentenportalen wird die Neuregelung behandelt. Und da die Neuregelung erst von 2005 ist, mag es sogar in diesem Jahr noch Gerichtsurteile zur vorherigen Regelung (ge)geben (haben):
    vergl z.B:
    http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php


    Andere Seiten haben nicht mal bemerkt, daß nur noch die GEZ direkt Befreiungen ausstellt- und die Gemeinden(Sozialämter/Bürgerbüros) gar nichts mehr damit zu tun haben. :(

  • Hab auch Post bekommen ( :) ):
    Dort steht, dass ich auch anmelden muss, wenn ich einen DVD Player habe! Fernseher ist logisch, aber einen DVD Player alleine?

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Dort steht, dass ich auch anmelden muss, wenn ich einen DVD Player habe! Fernseher ist logisch, aber einen DVD Player alleine?


    Solange der DVD-Player nicht ein Kombigerät mit eingebautem Radio- oder gar Fernsehempfänger ist, ist er natürlich nicht anmelde- und gebührenpflichtig.

  • Schwester längst verzogen, trotzdem Ärger mit der GEZ!


    Hallo,
    ich will auch mal eine nette GEZ-Geschichte beitragen:


    Meine Schwester lebt seit über 10 Jahren in den USA, ist doch seit 6 Jahren verheirratet und arbeitet, ist demenstprechend bei sämtlichen Behörden, Einwohnermeldeamt etc. und auch bei der GEZ von meinen Eltern abgemeldet worden!


    Im Oktober bekamen meine Eltern einen netten Brief von der GEZ (er war an meine Schwester gerichtet, da dies ihr letzter Wohnort vor ihrem Umzug in die Staaten war), sie haben diesen nach Absprache geöffnet und entsprechend mitgeteilt, dass Sie Gebühren zahlen müsse!


    Daraufhin hat mein Vater der GEZ einen entsprechenden Brief mit den entsprechenden Urkunden in Kopie zugesendet!


    Auf den zweiten Brief der GEZ, es wurde auf die Antwort meines Vaters gar nicht eingegangen, hat er nun mit Androhung der Presse und des Anwalts zurückgeschrieben!


    Inzwischen ist nun gestern ein dritter Brief eingegangen, dass sie doch ihre Fernseher und soweiter anmelden müsse, ansonsten drohe einige tausend Euro Strafe!


    Spannend ist auch, dass jedes mal ein anderes Aktenzeichen angegeben wird! Da blicken die doch selber nicht mehr durch, oder wie kann sowas sein? Natürlich haben wir jedes Aktenzeichen angegeben, damit sie mal sehen, wie viel es davon inzwischen gibt!


    Was meint ihr, wie wir uns verhalten sollten? Was soll man da noch machen? Wenn man berücksichtigt, dass wir die Briefe ja nicht hätten öffnen müssen, da sie immer an meine Schwester geschickt wurden! Andersherum haben wir kein Interesse, dass plötzlich so ein Gebühreneintreiber hier vor der Tür steht!


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Re: Schwester längst verzogen, trotzdem Ärger mit der GEZ!


    Zitat

    Original geschrieben von dirkfem
    Im Oktober bekamen meine Eltern einen netten Brief von der GEZ (er war an meine Schwester gerichtet, da dies ihr letzter Wohnort vor ihrem Umzug in die Staaten war), sie haben diesen nach Absprache geöffnet und entsprechend mitgeteilt, dass Sie Gebühren zahlen müsse!
    [schnipp]
    Inzwischen ist nun gestern ein dritter Brief eingegangen, dass sie doch ihre Fernseher und soweiter anmelden müsse, ansonsten drohe einige tausend Euro Strafe!


    Was haben die denn nun geschrieben?
    Schon einen Gebührenbescheid?- also Rechnung "von x.y.200z bis a.b.200c" über x€?
    Oder weisen die nur daraufhin, gegebenenfalls Geräte angemeldet und bezahlt werden müssen?


    Ansonsten hilft ggf. mal ein (oder auch mehrere) Anrufe dort (0180-Ersatznummer raussuchen, damit es nicht so teuer ist!). Und dann am Telefon auf die Schreiben und die Abmeldung von annodazumal hinweisen.



    Datenschutzrechtlich ist das zwar alles -so finde ich- recht obskur (meine Daten [anscheinend von der ersten Anmeldung bis zur Abmeldung] sind z.B. immernoch nicht nur gespeichert, sondern auch noch für die Hotlinemitarbeiter abrufbar, obwohl die GEZ seit 2,5 Jahren nur noch über meine Frau läuft...). Jeweils mir und meiner Frau haben die nach dem letzten Umzug 3(!) 'Drohbriefe' geschrieben -obwohl die GEZ-Ummeldung 1,5 Monat vor dem ersten Brief erfolgt und obwohl nach dem ersten und zweiten Brief jeweils telefonisch eine Beschwerde aufgenommen wurde. Erst nach dem dritten Brief und Telefonat kamen dann endlich keine Briefe mehr.

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