GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • und schon wieder war post in meinem briefkasten jedoch von einem kabel bw "medienberater":


    hat mich nicht erreicht ... der mir zugeschaltete anschluss ist nicht auf meinen namen angemeldet... soll mich bei ihm melden


    hat das was mit der gez zu tun bzw. was sind die konsequenzen wenn ich mich (nicht) bei ihm melde??


    nokia*night*

  • Hm, wenn Dein Kabelanschluß bezahlt wird, dann dürfte es ja eigentlich egal sein, ob er auf Dich angemeldet ist oder auf jemand anderen. Ich würde erst mal nix machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Ansonsten kann ich nur sagen:
    Es wird Zeit, dass sich die Bevölkerung bei sowas wieder öfters in zivilem Ungehorsam übt.


    Also ich schlage die lieber mit ihren eigenen Waffen. Was immer geht: bei nächsthöherer Behörde (=Aufsichtsbehörde) beschweren (dann muß die Behörde reagieren), ein möglichst juristisch gut zusammengeklaubtes Schreiben an den eigenen Bundestagsabgeordneten (der, an den der Wahlkreis ging, der kapiert dann zwar nix, aber er gibt das an den zuständigen Laden weiter und der rotiert), Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht androhen und einreichen...


    Ach, das Behördenleben kann lustig sein... :D




    P.S. Die zuständige Aufsichtsbehörde der GEZ ist immer der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes!






    [small]Ich wäre ja auch dafür, daran was zu ändern, aber wenn man sie mit sich selbst beschäftigt, kommen sie nicht mehr dazu, (noch mehr) Unsinn zu machen! "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield[/small]

  • gute frage - auf meiner abrechnung steht zwar immer was von kabel... aber keine ahnung ob das schon alles ist - achja ist ein haus mit mehreren wohnungen
    frage nur da auf diesem wisch auch etwas steht von:
    "da bisher kein termin... zustande kam, mussten wir ihren kabelanschluss stilllegen. Bei Rückfragen melden ..."


    ist zwar nicht angekreuzt aber nicht das in der heißen wm-phase die hier mir den anschluss kappen :(


    nokia*night*

  • Ist mein Anspruch auf GEZ-Befreiung bereits durch den bloßen GEZ-Antrag gewahrt?
    Hintergrund: Ich habe noch keinen neuen Bafög-Bescheid und müsste diesen dann nachreichen, was erst einen Monat später möglich wäre.
    Ich gehe mal davon aus, dass man bei der GEZ nach Vorliegen des Antrags trotzdem schon für den Folgemonat befreit ist, auch wenn der Bafög-Bescheid erst im Folgemonat nachgereicht wird, aber bei den GEZlern weiss man ja nie... :rolleyes:

  • Afaik bist Du erst dann befreit, wenn Du die Befreiungsurkunde vom GEZ-Präsidium in Blut unterschrieben in den Händen hälst, keine Sekunde vorher. Zu meinen Zeiten haben wir das über die Bafög-Empfängerin der WG versucht drum rum zu kommen: keine Chance. Nur weil Du kaum Kohle hast und auf Bafög angewiesen bist, heißt das ja noch lange nicht, dass Du nicht schon GEZahlt haben musst... :rolleyes:

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Hat einer grad den Bericht in Akte 06 gesehen?

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

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