GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Recherchiere das Ganze wirklich mal genauer.


    Die Haustür GEZ`ler sind Freiberufler, die keine Befugnisse haben, von daher auch keinen richterlichen Beschluß erwirken können, dieser wird wegen einer Ordnungswidrigkeit ohnehin nicht gewährt.


    Einen Durchsuchungebeschluß kann rechtlich sowieso nur der der zuständige Rundfunksender erwirken - nicht die GEZ selbst.


    Ich vermute hier eher den Fall einer gerichtlichen Durchsetzung im Rahmen einer Pfändung mit Gerichtsvollzieher.


    Jedenfalls wird ein GEZ Nichtzahler bestimmt nicht von der Polizei observiert bzw. beim Erspähen eines Fernsehgerätes die Wohnung gestürmt.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • SAT1 läuft nen bericht über GEZ Machenschaften


    Einschalten!


    Edit: Sorry war schon bissl spät.

    Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nö, also ich sehe eine kleine GEZ-FAQ, die auf einem SZ-Artikel beruht. ;)


    ja jetzt geht es .... komisch komisch


    ob das was damit zu tun hat der Poster seinen Beitrag geändert hat :D

  • Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    ja jetzt geht es .... komisch komisch


    ob das was damit zu tun hat der Poster seinen Beitrag geändert hat :D


    Passt nicht ganz :) Oder hast du dich 9 Minuten bei MS amüsiert?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Passt nicht ganz :) Oder hast du dich 9 Minuten bei MS amüsiert?


    Oh man, zu meiner kurzen Verteidigung :D
    Ich habe die Seite aufgerufen, allerdings mit einer Antwort ein wenig gewartet. So muss es wohl zu einer Überschenidung gekommen sein :D

  • Hallo, ich häng mich mal hier ran.
    Wenn ich auf dem Antrag zur Gebührenbefreiung ankreuze, daß ich ein Radio, aber keinen Fernseher habe, zählt das dann nicht als Abmeldung? Es wird ja explizit gefragt "Halten sie ein Fernsehgerät zum Empfang bereit?", wenn ich darauf mit "nein" antworte, ist da doch eigentlich nichts dran mißzuverstehen, oder?
    Habe nämlich kürzlich ne Rechnung - natürlich für Fernseher und Radio - bekommen. Auf Anfrage hieß es, das könne nicht als Abmeldung zählen, stimmt das so?
    Danke :)

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

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