Recherchiere das Ganze wirklich mal genauer.
Die Haustür GEZ`ler sind Freiberufler, die keine Befugnisse haben, von daher auch keinen richterlichen Beschluß erwirken können, dieser wird wegen einer Ordnungswidrigkeit ohnehin nicht gewährt.
Einen Durchsuchungebeschluß kann rechtlich sowieso nur der der zuständige Rundfunksender erwirken - nicht die GEZ selbst.
Ich vermute hier eher den Fall einer gerichtlichen Durchsetzung im Rahmen einer Pfändung mit Gerichtsvollzieher.
Jedenfalls wird ein GEZ Nichtzahler bestimmt nicht von der Polizei observiert bzw. beim Erspähen eines Fernsehgerätes die Wohnung gestürmt.