GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Dass fast alle Einwohnermeldeämter in regelmäßigen Abständen ihren kompletten Datensatz der GEZ rüberschieben ist allgemein bekannt. Und ja, auch dann wenn man der Weitergabe seiner Daten widersprochen hat (z.B. für Wahlwerbung o.ä.) - die GEZ erhält sie trotzdem.
    Auch ein Grund, warum ich mich noch nicht umgemeldet habe (obwohl - bin ja nur eine Straße weiter gezogen :D).

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    wie gesagt das kommt ganz am ende des prozederes.


    Nicht das es für den Thread existent wichtig wäre, aber dennoch: wenn man heute und jetzt mit einem Internetzugang von Arcor in Erfurt online den "Nachsendeauftrag privat" ausfüllt, kommen genau die Möglichkeiten, die ich zitiert habe und man kann mit drei Checkboxen a) die Einwilligung streichen [siehe verlinktes Posting und die Markierungen von mir dazu], b) das Widerspruchsrecht 1 ausüben [also das andere Postdienstleister die Daten bekommen] oder c) Widerspruchsrecht 2 ausüben [das andere Postdienstleister die Daten an diejenigen weitergeben darf, die an die alte Adresse zustellen wollen].


    Im Klartext: du kannst entscheiden, daß die Post denjenigen, die deine alte Adresse kannten, die neue nicht mitteilen darf [ --> Streichung der Einwilligung], daß andere Postdienstleister die Adresse nicht bekommen dürfen [ --> Widerspruchsrecht 1 ausüben] oder daß andere Postdienstleister die Adresse nicht an diejenigen weitergeben darf, die deine alte Adresse kannten [ --> Widerspruchsrecht 2 ausüben]. Das sind die drei Checkboxen, die mir zur Auswahl stehen.


    Von unbestimmten Dritten ist nirgends die Rede.


    Aber klar: wenn die GEZ deine alte Adresse kennt und du in diese Klauseln einwilligst, dann bekommt die GEZ ebenso wie dein ungeliebter Schwippschwager Klaus-Dieter die neue Adresse. Nur eben nicht gezielt, sondern im Rahmen dieser Klausel, von daher ist die Formulierung, die Post "verkaufe Adressen" o.ä. unrichtig.

  • Sag ich doch :D


    Und die Post verkauft Adresse. Sei da gewiss :mad:

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Dass fast alle Einwohnermeldeämter in regelmäßigen Abständen ihren kompletten Datensatz der GEZ rüberschieben ist allgemein bekannt.


    Nee, wäre ein heftiger Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz.


    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772 Auch ein Grund, warum ich mich noch nicht umgemeldet habe (obwohl - bin ja nur eine Straße weiter gezogen :D).


    Solltest dich aber schleunigst ummelden, nach Gesetz (Meldegesetz) bist du dazu verpflichtet. Sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, kann teuer werden.


    Außerdem kann jeder beim Meldeamt Adressauskünfte einholen. Kostet ein bisschen was (bei uns 7,00 € ) und man braucht mind. 3 Angaben des Betroffenen (z.B Name, Geburtsdatum und alte Anschrift), beruht auch auf dem Datenschutzgesetz.
    Man kann sich auch ganze Listen raussuchen lassen, welche nach Filterkriterien ausgesuchte Datensätze enthalten. Kannste dazu mal §8 im Bundesdatenschutzgesetz anschauen.
    Diese Auskünfte kannst du nur vermeiden, wenn du beim jeweiligen Meldeamt eine Auskunftsperre anlegen lässt. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen, näheres dürfte im Meldegestz deines Bundeslandes stehen.

    "I don´t like small cars and real big women, but somehow i always find myself in em!"

  • Zitat

    Original geschrieben von Sir Hoschi
    Nee, wäre ein heftiger Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz.


    Die Befugnis zur Datenübermittlung ist scheinbar in vielen (allen?) Landesmeldegesetzen festgeschrieben. Vgl. z.B.


    => http://www.ldi.nrw.de/infostand/info_7.html


    Allgemein:


    => http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/g11.html


    Zitat

    Zum andern dürfen die Meldebehörden der GEZ mitteilen, wenn eine volljährige Person zuzieht, wegzieht oder verstirbt. Diese regelmäßige Datenübermittlung wurde zugelassen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrer Aufgabe, Rundfunkgebühren einzuziehen, ordnungsgemäß nachkommen können und damit die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Informationsmittel der Bürger gesichert wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sir Hoschi
    Nee, wäre ein heftiger Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz.



    Solltest dich aber schleunigst ummelden, nach Gesetz (Meldegesetz) bist du dazu verpflichtet. Sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, kann teuer werden.


    Nö, das kostet genau 15 Euro und da will die GEZ im ersten Monat ja schon mehr als 17 Euro haben :D

  • Zitat

    Original geschrieben von NadFL
    Nö, das kostet genau 15 Euro und da will die GEZ im ersten Monat ja schon mehr als 17 Euro haben :D


    Im ersten Brief, den die Personen von der Stadt Stuttgart bekommen, wird das Bußgeld auf 500 Euro angedroht.
    Kannste glauben, dass die betreffenden Personen dann ganz schnell auf der Matte stehen...

    "I don´t like small cars and real big women, but somehow i always find myself in em!"

  • Danke, dass der Passus im Original sozusagen gepostet wurde, dass trotz Sperre die GEstapoZ die Daten trotzdem erhält.


    Ansonsten sind Städte - v.a. Unistädte - natürlich daran interessiert, dass jeder seinen Wohnsitz augenblicklich dorthin verlegt und sich ummeldet. Afair gab es in Bremen sogar Willkommensgeld für die Studis... Schließlich gibt es für jeden Erstwohnsitzler Gelder vom Staat aus der Steuerkasse.
    Natürlich hast Du Recht, dass ich mich langsam mal ummelden sollte. Aber wie gesagt: bin innerhalb der selben Stadt nur eine Straße weitergezogen und betreibe jetzt auf meinem im Grundbuch eingetragenen Grundstück eine konspirative Kommune, von der jede Menge Gefahr ausgeht :D Soweit erstmal, es klingelt grad an der Haustüre... wenn ich mich die Tage nur noch selten melde, kommt ihr mich mal in der U-Haft besuchen? :D

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Also ich hatte bis vor kurzem nur mein Radio angemeldet - weil sie das Autoradio ja auch im Vorbeilaufen sehen können. Den Fernseher allerdings nicht, denn dazu, hätten sie erstmal in meine Wohnung kommen müssen, was ich nicht zugelassen hätte. Da meine Frau allerdings ein bißchen kalte Füße bekam und ständig von denen genervt wurde, hab ich quasi ab Eheschließung auch ein TV Gerät auf uns beide angemeldet. Da ich aber demnächst umziehen wede, werde ich den Fernseher wieder abmelden.
    Es gibt ja auch genügend Befürworter der GEZ. Denen kann ich nur entgegnen, ich sehe kein ARD und ZDF und auch keine Dritten. Gebt mir also die Möglichkeit, diese abzuschalten. Wenn ihr mir die Dinger einfach hinterher werft, kann ich nix dafür. Und deswegen bezahle ich auch keine GEZ! Und das wird auch so bleiben.
    Die Jungs dürfen die Wohnung nur betreten, wenn man sie rein läßt und das muß man nicht. Außerdem wird kein Richter einen Beschluß erlassen, daß man die Flachzangen rein lassen muß.
    Also laßt Euch keinen Schmuh erzählen, vor allem nicht von diesen Deppen!
    Das einzige was ihr IMHO beachten müßt ist, Euer Fernseher darf nicht von draußen sichtbar sein. Wenn der Typ also von der Straße aus den Fernseher sehen kann, dann hat er ja den Beweis ohne die Wohnung betreten zu müssen...

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