Zitat..... Denn soweit ich weiß, ist die Zahlung Pflicht, oder?
Ja, zahlen ist Pflicht, wenn man Geräte besitzt. Aber auch Auskunft geben muss man nur, wenn man Geräte besitzt! Wenn man nichts hat, muss man das der GEZ nicht(!) mitteilen.
Und woher wollen die eigentlich wissen, dass Du das Autoradio nicht gestern auf dem Flohmarkt gekauft hast und gerade auf dem Weg zur Post bist, um die ein Anmeldeformular zu holen? Woher wollen die überhaupt wissen, dass es dein Auto ist? Bist du nicht vielleicht mit dem Auto eines bekannten unterwegs gewesen? Dessen Namen musst du der GEZ bestimmt nicht sagen. und Zugriff aufs Melderegister in Flensburg haben sie nicht, auch wenn sie die tollsten Geschichten darüber erzählen.
Wie auch immer, so einfach dürfte das mit dem Rückdatieren trotz allem nicht sein.
d@niel