ähm, ok; wieder schlauer geworden
aber wie verhält es sich denn bei handys, die das radio nutzen können? müsste man offiziel dafür zahlen? das wäre ja wohl wirklich dreist
MFG
Skynt
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ähm, ok; wieder schlauer geworden
aber wie verhält es sich denn bei handys, die das radio nutzen können? müsste man offiziel dafür zahlen? das wäre ja wohl wirklich dreist
MFG
Skynt
Ja, natürlich. Du musst zahlen, sobald du ein rundfunkfähiges Gerät hast. Ob das nun dein Autoradio, Handy, ein 1€ billig Radio-Headset dingens oder ein unglaublich teure Stereo-Anlage ist. Das stört die nicht!
hmm... wie ätzend... :mad:
naja, dann hab ich halt ein siemens a55 mit ohne alles, auto ohne radio, ne steroeanlage wäre ja eh zu teuer und das 1E billig radio-headset funzt eh net
MFG Skynt
ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
Das ist so nicht ganz richtig... wenn der Typ an der Haustüre Radio oder TV hört oder sieht oder eben von der Straße aus den Fernseher erkennen kann, dann hat er Dich. In wie weit man dann vor Gericht - falls es soweit kommen sollte - mit Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten durchkommt ist eine andere Sache. Ich denke einfach, das beste ist, wenn man ihnen gar nicht erst die Möglichkeiten bietet.
dann könnte er sich theoretisch vor ein mehrfamilienhaus stellen und bei jeder partei behaupten er hätte fernsehlich von aussen gesehen...
Im UG und EG wird das so gemacht, inwieweit sie das beweisen müssen weiß ich selber auch nicht. Vielleicht dürfen die sogar ein Beweisfoto machen. :eek:
Selbst bei Aussage gegen Aussage, hat das Wort des GEZlers mehr Gewicht, ist leider so.
ZitatOriginal geschrieben von Skynt
und das 1E billig radio-headset funzt eh net
Damit bist du nicht aus dem Schneider. Defekte Geräte zählen doch IMHO auch. Gab es da nicht mal den Fall mit dem Fernsehreparateur, der hätte zahlen müssen wg. den Geräten mit TV Tuner, die in der Werkstatt rumstanden?
Aber es könnte (im Moment noch) ein Computer-Monitor sein. Oder auch ein Fernseher ohne Tuner der nur genutzt wird um DVDs zu gucken
Genau und genau so ist es auch schon passiert...
Deswegen sollte man wenn es die Räumlichkeiten zulassen den Fernseher so platzieen, daß er nicht von außen einsehbar ist. Ganz einfach. Was das Handy-Radio angeht:
1. Thread gelesen? Steht da nämlich schon, auch wenn man nicht alles lesen will, kannst Du ja nach Stichworten suchen.
2. Jedes Gerät, daß zum Rundfunkempfang bereit steht ist gebührenpflichtig. Allerdings muß Du ja keinem GEZler Dein Handy zeigen...
@ tOmAtEl
Monitor:
Wenn Du eine TV-Karte eingebaut hast, bist Du auch (jetzt schon) gebührnepflichtig
Fernseher ohne Tuner:
Das mußt Du afaik von einer Fachwerkstatt, die den auch ausgebaut hat bestätigen lassen.
ZitatOriginal geschrieben von Boogieman
1. Thread gelesen? Steht da nämlich schon, auch wenn man nicht alles lesen will, kannst Du ja nach Stichworten suchen.
?? Ohoh, ich dachte ich hätte ihn durchgelesen, anscheined ne seite übersprungen normla les ich immer nach möglichkeit den gesamten thread durch, wenn die zeit erlaubt und nicht gerade einer ist mit ca 5.000 postings
Zitat2. Jedes Gerät, daß zum Rundfunkempfang bereit steht ist gebührenpflichtig. Allerdings muß Du ja keinem GEZler Dein Handy zeigen...
Das nicht, aber es gibt auch leute die des nicht so ganz schnallen^^ Die GEZ war z.b letztens bei meiner ex, hat gefragt ob sie fernseher im haus hätte, und als antwort kam:" ähm, da müsst ich mal eben durchzählen... oben zwei, unten auch noch einer..."
-AUTSCH- da hatte sie anscheinend wirklich nen kleinen :gpaul:
und nacher erzählt sie womöglich noch von meinem Handy
MFG
Skynt
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