GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Kenne mittlerweile zwei fälle binnen nur vier monaten, in denen die GEZ sogar bei per einschreiben-rückschein zugestellten schreiben behauptet, diese nicht erhalten zu haben....


    Der nachweis darüber kostet wieder zeit und geld, schon deshalb, weil es natürlich angeraten erscheint. auch die kopien der rückscheine wieder per einschreiben-rückschein zuzustellen. Auf den kosten bleiben die betroffenen sitzen.


    In anbetracht der vielzahl der fälle angeblich nicht zugegangener schreiben (die quote bei ohne zustellungsnachweis zugesandten schreiben scheint enorm zu sein) kann man eigentlich nur zwei schlüsse ziehen :
    entweder ist der laden unter aller sau organisiert
    oder es wird systematisch der nicht-zugang von post behauptet, um die leute mürbe zu machen
    (oder beides....)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    sorry, ich ging davon aus, dass sie sich einfach bei irgendjemand anderen im wohnheim "mitmelden" wolle. auf die idee, dass im wohnheim nicht jeder einen eigene "wohnung" hat, kam ich dabei nicht...


    Es sind normale Wohnungen die als WGs gestaltet sind. Dort wohnen immer 5-6 Personen in einer Wohngruppe. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche Bad und Flur werden geteilt. Wenn ich die GEZ Infos richtig verstehe teilen so immer 5-6 Personen eine Wohnung in der einer den Beitrag entrichten muss wenn nicht alle Bafög berechtigt sind.


    Für Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Wenn in Deinem Studentenwohnheim mehrere Zimmer wie eine Wohnung gestaltet sind und Du wie in einer WG wohnst, muss nur eine Person pro WG einen Beitrag zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn die WG durch eine Wohnungstür vom allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt ist und nur die Bewohner der WG einen Schlüssel dafür haben.


    Ist auch eine total bescheuerte Regel. Nur weil es eine Tür zwischen den einzelnen Wohngruppen gibt muss sich nur einer je Wohngruppe anmelden. Nimmt man die Tür raus muss jedes einzelne Zimmer zahlen. Wo ist da bitte die Logik, was ändert sich am Verhalten des einzelnen Bewohners nur weil eine Tür zum Treppenhaus vorhanden ist oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Damit ist dann aber sicher gemeint, dass mehrere Personen in einem Zimmer wohnen und keine WGs in einem Studentenwohnheim. Oder?

    Nach dem AZDB wohl schon, für Studenten(wohnheime) leitet sie natürlich besondere Regeln ab ;)

    Zitat

    Für Studierende, die in Wohnheimen wohnen, gelten gesonderte Regelungen:
    - Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Wohnheimzimmer der volle Rundfunkbeitrag von 17,98 pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen – unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
    - Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.

    http://www.rundfunkbeitrag.de/…was_gilt_fuer_studierende


    Zitat

    Und ob man einen Rechtsanspruch als Mieter hat, dass die anderen zahlen weiß ich nicht, denn offiziell ist ja nur einer für den Beitrag verantwortlich und es gibt keine Regel, dass die anderen sich beteiligen müssen.

    Klar ist das geregelt. Die Bewohner haften nach RBStV gesamtschuldnerisch für den Rundfunkbeitrag, mithin könnte sich die Rundfunkanstalt/AZDB theoretisch den ihr genehmen Zahler sogar herauspicken. Gleichzeitig heißt das natürlich, daß der Zahler einen Anspruch auf Ausgleich gegen die anderen Schuldner hat.
    vergl: https://de.wikipedia.org/wiki/…sgleichsanspr.C3.BCche.29
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__426.html

  • Und was macht man wenn man einzieht, der Bewohner der bereits an die GEZ zahlt dann einen Anteil vom neu Eingezogenen verlangt und bekommt und man nachträglich befreit wird? Dann muss er den bezahlten Beitrag sicher wieder rausrücken, realistisch ist das doch aber in einem Studentenwohnheim, wo man sich seine Mitbewohner nicht aussuchen kann, überhaupt nicht.

  • um welche summen geht es denn da? 4€ x 3 monate? ich würde ihm das geld lassen und gut ist...


    oder man vereinbart, dass man erst prüfen lassen will, ob man evtl. befreit wird und sich dann ggf. noch nachträglich an den kosten beteiligt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Wann war das? Die Regel wurde ja Anfang letzten Jahres geändert, jetzt wird man ja nachträglich befreit wenn man den Bafög Bescheid max zwei Monate nach Ausstellung einreicht.


    Das ist schon ein paar Jahre länger her. Ich wusste aber nicht, dass es inzwischen geändert wurde.

  • Dann sollten WG's, die sich die Mitbewohner aussuchen können, lieber keine Bafög-Empfänger aufnehmen (da diese sich nicht an allen Nebenkosten beteiligen müssen) - ob das Sinn der Regelungen war?...

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    ...kann man eigentlich nur zwei schlüsse ziehen :
    entweder ist der laden unter aller sau organisiert
    oder es wird systematisch der nicht-zugang von post behauptet, um die leute mürbe zu machen
    (oder beides....)


    Beides, der Laden gehört einfach entsorgt, wird aber wohl nie geschehen.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Wieso anmelden? Ich dachte inzwischen melden die Einwohnermeldeämter das zuverlässig direkt nach Wohnsitzmeldung weiter?

    Ist das denn nun so oder nicht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!