GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Naja, in dem Sinne habe ich mich ja abgemeldet, wenn für meine neue Wohnung bereits jemand anderes den Beitrag leistet. Allerdings wird die Einzugsermächtigung dennoch weitere vom Beitragsservice genutzt um die aus ihrer Sicht fälligen Beiträge einzuziehen.

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  • Dann hast dich anscheinend umgemeldet,den das ist ja der Sinn der Abmeldung,dass gerade nur der Hauptmieter die GEZ entrichtet.


    Bei den abgemeldeten Mietern erlischt ja die Zwangsabgabe und somit auch die Einzugsermächtigung.


    Logisch,oder?

  • 1. Bin ich nicht blöd.


    2. Habe ich die amtliche Abmeldung meiner Wohnung (durch das Einwohnermeldeamt) mitgefaxt.


    3. Habe ich auf folgendem Formular die neue Beitragsnummer des Beitragszahlenden angegeben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    1. Bin ich nicht blöd.


    Hat auch keiner behauptet!
    Nur man muss dir eben alles aus der Nase ziehen!


    Dann schreibst du eben einen Widerspruch mit Bezugnahme auf deine Abmeldung.Fertig!;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Habe überlegt, ob ich den Aufwand für 17,98 Euro betreiben soll oder es einfach nur ums Recht geht. Meine Neugier und die Sparkasse haben mich aber zum Handeln gedrängt, indem ich schauen wollte, ob man für die Rückforderung einer Lastschrift einen TAN braucht. Dies ist leider der Fall und der wurde mir gleich für 10 Cent per SMS zugesandt.


    In dessen Folge, damit der Betrag nicht in wenigen Tagen wieder abgebucht wird, habe ich per Fax meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Widerspruch von damals bekräftigt.


    Ergo: Deinen Vorschlag habe ich längst umgesetzt.

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  • Dann heftest du den qualifizierten Sendungsbericht des Faxes ab und buchst das Geld zurück,wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nicht antworten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Arminius
    Zusätzlich zum Einschreiben oder nur gefaxt?


    Nur gefaxt. Wird aber auch als Übermittlungsform anerkannt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Dann heftest du den qualifizierten Sendungsbericht des Faxes ab und buchst das Geld zurück,wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nicht antworten.


    Wie Du in meinen Beiträgen vorher lesen kannst, habe ich das Geld bereits zurückgebucht. Den Sendebericht habe ich mit abgehefet.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Wie Du in meinen Beiträgen vorher lesen kannst, habe ich das Geld bereits zurückgebucht. Den Sendebericht habe ich mit abgehefet.


    Ja und ich kann auch daraus erlesen,dass die Zahlungsaufforderung von der GEZ nicht widerrufen worden ist und bis heute besteht:


    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Man hat mir aber geschrieben, dass man mir den Monat, in dem ich mich abgemeldet habe auch noch in Rechnung stellt, obwohl ich da die alte Wohnung bereits nicht mehr innehatte. Eine Rechtsgrundlage hat die GEZ zwar dafür (siehe oben, § 7). Diese halte ich allerdings für unwirksam, da eine Beitragspflicht für diesen Monat gar nicht erst entsteht.

  • Korrekt. Daher bleibt jetzt nur noch: Abwarten :cool:

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