ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Zwar hat hier der Staat ein Gesetz erlassen (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), aber ob dieses Gesetz auch verfassungsgemäß ist, müssen erst Gerichte oder das Bundesverfassungsgericht feststellen.
Das ist richtig, aber so lange das BVerfG nicht entschieden hat, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, muss es angewendet werden.
malinfo: Die GEZ handelt hier eben nicht willkürlich, sondern nach Gesetz. Ich verstehe hier auch ehrlich gesagt die Empörung nicht ganz. Wenn euer Vermieter mitbekommt, dass ihr ausgezogen seit, müsst ihr trotzdem bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung weiterzahlen. Da kann man doch nicht mit Willkür oder unzulässiger Förmelei oder Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz argumentieren. Die GEZ hat überhaupt kein Ermessen zu entscheiden, dass jemand ausnahmsweise nicht zahlen muss. Als Behörde im Sinne des VwVfG muss sie sich zwingend an das Gesetz halten und kann nicht im Einzelfall davon absehen nur weil es gerade passt.