GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
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Original geschrieben von Amerikaner
Gerüchten zufolge soll Post ja auch manchmal einfach nicht ankommen...Doch, doch die kommt an. Die GEZ/"Service" nutzt die Premiumadress-Zustellung der Deutschen Post.
So wird gleich abgeglichen, ob auch der von den Behörden geschenkte Datensatz auch wirklich mit dem Briefkasten übereinstimmt. -
Eingentlich muss es dann eine Rückzahlung von den Beiträgen ausgeschüttet werden!
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ehrlich gesagt wird mir das doppelte abkassieren der kabelnetzbetreiber etwas zuwider.
entweder zahlen die sender oder die kabelkunden. bei beiden zu kassieren grenzt für mich schon fast an abzocke. -
Gibt es Urteile zu § 7 Abs. 2 S. 1 2. HS Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?
Ist es legal, dass man den Monat, in dem man bereits nicht mehr in der Wohnung wohnt, aber dann gekündigt hat, weiterhin mitbezahlen muss? Verstößt das nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bzw. darf nicht nur berechnet werden, was tatsächlich genutzt wurde?
Beispiel: Auszug Ende August, im September gekündigt. Der ehem. GEZ verlangt Geld für den September?
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Da du ja sicherlich in eine neue Wohnung gezogen bist (und nicht fortan auf der Straße lebst), zahlst du doch seit 1. September für deinen jetzigen Haushalt.
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Teil - Selbstständig 2x zahlen?!?
Hallo,
ich bin seit vielen Jahren Teilselbstständig. Die ganzen Jahre habe ich die penetranten Schreiben der GEZ weggeworfen weil
Ich der Meinung bin keine zusätzlichen Gerätschaften zu betreiben.
Weder Radio oder TV nutze ich im Büro. Das Büro von 12m2 befindet sich in meinem Haus für das ich auch GEZ zahle. Mit dem Auto erledige ich auch nichts fürs Gewerbe.Kann ich dies weiterhin so handhaben oder setzen die einem mehr zu als früher?
Merci
Noe -
Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Da du ja sicherlich in eine neue Wohnung gezogen bist (und nicht fortan auf der Straße lebst), zahlst du doch seit 1. September für deinen jetzigen Haushalt.
Falsch, ich bin in eine Wohnung gezogen, wo bereits GEZ gezahlt wird. Also bitte ich weiterhin um Ratschläge von euch. -
Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Falsch, ich bin in eine Wohnung gezogen, wo bereits GEZ gezahlt wird. Also bitte ich weiterhin um Ratschläge von euch.
Für eine Wohnung, die du nicht bewohnst, musst du nicht bezahlen. Andrerseits muss für jede Wohnung bezahlt werden, es sei denn, sie, die Wohnung, ist unbewohnt. Punkt. -
Bitte benutze Deinen Verstand, bevor Du postest.
In der Wohnung, wo ich nicht mehr wohne, soll ich für September zahlen, obwohl ich im August ausgezogen bin, nur weil ich im September der GEZ gemeldet habe, dass ich in eine Wohnung umgezogen bin, in der schon der Rundfunkbeitrag geleistet wird.
Die frage ist nun, ob § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vereinbar ist, mit gewissen rechtsgrundsätzen.
Ich sehe es nicht ein, für September zu zahlen, weil ich da bereits nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat.
Meine Frage besteht weiterhin: Ist § 7 Abs. 2 S. 1 2. HS rechtmäßig.
Zitat§ 7 Absatz 2:
Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das
Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs
durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des
Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt
worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf
des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.
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