ZitatOriginal geschrieben von derAL
Mal eine Frage.
Am 22.12.2012 habe ich der GEZ (Anschrift Beitragsservice) über Einschreiben (Rückschein) mitgeteilt, dass ich mich aufgrund der Mitwohnerschaft in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ab dem 01.01.2013 abmelde. Das Schreiben wurde nachweislich am 28.12.2012 in Empfang genommen. Am 02.01.2013 wurde mir der neue Beitrag in Höhe von 53,94 EUR (vorher zahlte ich 17,98 EUR für ein zusätzliches Rundfunkgerät/PC) abgebucht. Seitdem sind vier Wochen vergangen und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Die Lastschrift wollte ich bis jetzt noch nicht zurückgeben, weil ich davon ausging, dass ich nach Bearbeitung meiner Abmeldung eine Rückerstattung des einzogenen Gegenwerts erhalte. Von Tag zu Tag werde ich hier aber immer skeptischer. Hat jemand ggfs. ähnliches erlebt und bereits eine Rückerstattung erhalten? Oder würdet Ihr die Lastschrift sofort zurückgeben? Oder wie lange würdet Ihr noch warten? Telefonisch kommt man nicht durch. Egal, wann oder wie oft ich es versuche, da kommt immer sofort ein Besetztzeichen.
Ich habe denen vor ca. 10 Tagen auch ein Einschreiben mit Rückschein geschickt in dem ich mitgeteilt habe das für die Adresse unter der ich gemeldet bin schon jemand die Gebühr zahlt und ich die Forderung das ich auch noch zahlen müsste daher als ungerechtfertigt ansehe. Wielange dauert das denn bis der Rückschein wieder da ist ?