Nach einem Gutachten von Paul Kirchhof, der immerhin 12 Jahre Richter am BVerfG war, soll die neue Regelung verfassungsmäßig sein.
Kernargument ist, dass jeder vom unabhängigen Rundfunk profitiert, egal ob er ihn empfängt oder nicht.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass der Staat von Verfassungswegen dazu verpflichtet ist, einen unabhängigen Rundfunk zu garantieren. Dazu gehört nunmal auch die unabhängige Finanzierung (also eben nicht durch Steuern, die prinzipiell jederzeit und ohne Zustimmung der Medienanstalten abgeschafft werden können).
Wie diese unabhängige Finanzierung organisiert ist, unterliegt grundsätzlich dem Gusto des Gesetzgebers.
In anderen Ländern ist dies schon lange so wie jetzt auch in Deutschland geregelt, so verrückt und exotisch sind diese Überlegungen also nicht.