GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Oh jee... Ich habe heute auch mal wieder einen Brief der "Phase 1" bekommen... 3 JAhre hatte ich wohl Ruhe vor den Typen... Naja, da wird in ein paar Wochen wohl einer rumkommen.
    Blöd nur, dass ich im 5. Stock wohne, es keinen Aufzug gibt und die immer persönlich mit einem reden wollen... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von maschi_ac
    Naja, da wird in ein paar Wochen wohl einer rumkommen.


    Yo, und dann noch einer; und dann ist wieder ein Jahr Ruhe. :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Bei Umzug automatisch GEZ angemeldet?


    Hallo,


    eine gute Bekannte zog kürzlich zu ihrem Freund, ist dort auch angemeldet. In ihrer alten Wohnung zahlte sie die üblichen Gebühren an die GEZ. Nun hat sie in der neuen Wohnung, genau wie ihr Freund, keinerlei anmelde- bzw. gebührenpflichtigen Geräte. Sie hat auch kein Anmeldeformular unterschrieben bzw. abgeschickt. Dennoch erhielt sie eine Rechnung über nun fällige Gebühren und gleich ein Einzahlungsformular. Natürlich ist gegen sie jeglichen Gebührenforderung unbegründet, sie weiß aber nun nicht wie sie sich verhalten soll. Das Schreiben ignorieren? Sich bei der GEZ beschweren?


    Danke schon mal für hilfreiche Antworten, natürlich auch von meiner Bekannten.

    MfG gm

  • ...hat sie ein abmeldeformuar abgeschickt und die abmeldung bestätigt bekommen?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Ist eine Anmeldung denn nur für die ursprünglich gemeldete Wohnung gültig?
    Habe da keine Ahnung. Aber ich denke Sie muss sich abmelden ansonsten ist Sie weiter zu Zahlungen verpflichtet.

    Gruß
    Flatie

  • Nur weil man umzieht, ist nicht automatisch die Zahlungspflicht bei der GEZ hinfällig. Wo kämen wir denn dahin? ;)


    Natürlich muss man sich bei einem Umzug a) ummelden oder b) abmelden, sofern man nach dem Umzug weder (Auto)Radio, Fernseher, Videorekorder, Internetanschluss/PC und-oder Handy besitzen wird. Die GEZ geht selbstverständlich davon aus, dass man seine Empfangsgeräte mit umzieht und nicht in der Wohnung lässt. Da musste schon unter die nächste Brücke ziehen, dann lässt sich die Zahlungsaufforderung nämlich nicht mehr ordnungsgemäß zustellen - aber selbst für den Fall lassen sich die GEZtörten was einfallen :D Schließlich sind die Geräte angemeldet, nicht der Wohnort... die Adresse dient nur der Rechnungszustellung.


    Ergo: nochmal zahlen, Abmeldeformular hinschicken, 5 Nachfragerunden mit Nein beantworten und auf die nächsten 10 Briefe an die inzwischen ja bekannte neue Adresse warten, ob man zwei Tage später sich nicht doch zur neuen Wohung nen neuen TV gegönnt hat, den man privat und beruflich nutzt, damit's auch schön teuer wird :rolleyes:

  • Fallen eigentlich für einen beruflich genutzten Laptop GEZ-Gebühren an, wenn man keine anderweitigen Geräte hat? Alles was ich gefunden habe, dreht sich um einen eigenen PC eines Selbständigen, der schon andere Geräte angemeldet hat. Hier geht es aber um einen Laptop, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird (-> Heimarbeitsplatz).

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    Hier geht es aber um einen Laptop, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird (-> Heimarbeitsplatz).


    Der Eigentümer des Gerätes ist innerhalb eines Privathaushalts für die Gebührenpflicht irrelevant (anders wäre es im Betrieb, da soll nach GEZ derjenige zahlen, der das Gerät bereitstellt, also ggf. der Mitarbeiter, wenn er sich ein Radio mit zum Arbeitsplatz nimmt).
    Insofern wäre nur die Frage, ob das 'neuartige Rundfunkgerät' anmelde- und gebührenpflichtig ist. Das kommt auf die Umstände drauf an und ist umstritten. Z.B. so will die GEZ selbst anscheinend Lehrer von der Gebührenpflicht ausnehmen und formuliert recht nebulös

    Zitat


    Arbeitszimmer im Privathaushalt
    Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn es sich um eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten handelt. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist.


    Angestellte, Beamte
    Angestellte, Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet) oder ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die nicht gewinnorientiert für sich oder Dritte ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich oder für die ehrenamtliche Tätigkeit nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen.


    Die 'GEZ-Gegner' argumentieren dagegen gerne mit der 'Grundstücks'-Auslegung des RGebStV, vergl z.B. http://www.akademie.de/private…c-gebuehrenbefreiung.html oder http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgebührenstaatsvertrag#Zweitger.C3.A4tebefreiung_im_nicht-privaten_Bereich

  • Zitat

    Original geschrieben von Lichterglanz
    Das Thema wird von der Politik neu aufgerollt. Ein neues GEZ-Modell soll her:


    Es wird nicht neu aufgerollt, sondern es muß mal wieder mehr Geld her. Und es klingt halt besser, das ganze als "neues Modell" zu verkaufen, als zu sagen, wir brauchen höhere Einnahmen.


    Letztendlich bedeutet das Modell, das mehr Geld fließen wird, was im Umkehrschluss bedeutet, es wird für uns mal wieder teurer.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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