GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Also lauft das bei denen so, dass wenn ich mich jetzt z.B. für mein MacBook anmelde und es mir irgendwann kaputt geht, ich nicht mehr aus dem Vertrag rauskomme? Also sozusagen Mindestvertragslaufzeit "lebenslänglich"? ;)


    manchmal muss man sich vielleicht tot stellen... :p

    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Hallo,


    ich blick nicht mehr ganz durch. Meine Freundin und ich wohnen in einer Wohnung, bisher habe ich brav meine GEZ-Gebühren bezahlt, weil ich nämlich kein Bafög bekomme. Jetzt hat meine Freundin aber einen Antrag auf Bafög gestellt, der auch bewilligt wurde.
    Ich hab mich jetzt bei der GEZ abgemeldet und wir würden gerne unseren Fernseher auf meine Freundin anmelden, weil sie ja als Bafög-Empfängerin nun auch GEZ-befreit ist.


    Aber wie ist die Vorgehensweise dabei? Gibt's da einen Wisch, mit dem man sich anmelden kann und gleichzeitig klarmacht: Bafög-Empfänger. Oder muss man sich da erst anmelden und kann dann einen Befreiungsantrag stellen?


    Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann helfen?

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Oder muss man sich da erst anmelden und kann dann einen Befreiungsantrag stellen?


    Genau das ist der Fall. Aber am besten mit der Anmeldung gleich den Befreiungsantrag (samt Unterlagen, d.h insbesondere den Bafög-Bescheid) zur GEZ schicken.
    Die GEZ scheint nach den Infos von ihr selbst: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html (passendes Merkblatt)
    sehr genau zu sein, was den Bescheid angeht. Sprich sie wollen den Original-Bafögbescheid, eine beglaubigte Kopie des Bescheids oder eine Bescheinigung des Bafög-Amtes zur Vorlage bei der GEZ. Falls man letzteres nicht automatisch mit dem Bafögbescheid erhält, würde ich freundlich beim Bafög-Sachbearbeiter danach fragen. Denn den Originalbescheid würde ich nicht zur GEZ schicken und eine beglaubigte Kopie zu bekommen kann auch schwierig bzw. mit Kosten verbunden sein.

  • Kurze Frage, auf die es hoffentlich auch eine kurze Antwort gibt ;)


    Üblicher Brief bzgl "Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt" ist eingeflattert.
    - Student
    - Wohnen bei Eltern (diese GEZ angemeldet)
    - Auto auf eingen Namen
    - einziges Einkommen: Bafög (unter 281€)


    Wenn ich nun ankreuze, dass ich Geräte besitze, jedoch mein Einkommen unterhalb von 281€ liegt, ist dann alles damit gegessen? Oder muss ich das ganze irgendwie nachweisen? Eine Befreiung aufgrund Bafögs wäre ja anscheinend gar nicht nötig, da ich ja wie gesagt unter 281€ liege...


    Habe dazu auch auf der GEZ Homepage gelesen, doch von Nachweis steht da nirgendwo etwas.


    gruß Malte

  • Kurze Antwort: Ignorieren.
    Du wirst dann noch 2mal Post von denen bekommen, jedes mal noch ein wenig eindringlicher mit Drohungen etc., aber danach hat sich dann wieder alles für'n Jahr erledigt. War bei mir letztes Jahr so, dieses Jahr mach ich's wieder so.
    Das einzige was mir ein wenig Sorgen machen würde ist das Auto, da weiß ich nicht inwiefern die wissen, wem das gehört. Notfalls eben nur Radio anmelden, bestenfalls halt gar nix. Alte Blutsauger.


    Gruß!


    P.S.: Zwei Beiträge weiter oben ist ne ähnliche Fragestellung.

  • Da ich jedoch unter 281€ liege brauch ich mich ja gar nicht drücken, oder sonstwie versuchen die Sache zu umgehen, denn ich bin schlicht und ergreifend nicht verpflichtet Gebühren zu zahlen.


    Weiter oben geht es um Bafög etc, ich brauche mich aber ja gar nicht befreien lassen, da wie oben geschrieben garkeine Gebührenpflicht besteht.


    Es geht mir einfach nur darum zu wissen wie die Vorgehensweise der GEZ ist. Ob da also ein Nachweis eingefordert wird. Ich wüsste nämlich nicht wie sie das Kontrollieren wollen. Klar, ich kann meinen Bafög Bescheid (132€ monatlich) einreichen, doch im Grunde wissen sie doch nicht ob ich nen Nebenjob habe, oder nicht... (Hab ich ja aktuell auch nicht!)


    gruß Malte

  • Zitat

    Original geschrieben von mYstik
    Wenn ich nun ankreuze, dass ich Geräte besitze, jedoch mein Einkommen unterhalb von 281€ liegt, ist dann alles damit gegessen? Oder muss ich das ganze irgendwie nachweisen? Eine Befreiung aufgrund Bafögs wäre ja anscheinend gar nicht nötig, da ich ja wie gesagt unter 281€ liege...


    Habe dazu auch auf der GEZ Homepage gelesen, doch von Nachweis steht da nirgendwo etwas.


    Für dich gilt der Teil

    Zitat


    Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2008 281 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.


    von http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html#7


    Will sagen -so deine Eltern bei der GEZ angemeldete Geräte haben: deine Geräte (auch im eigenen Auto) sind nicht anmeldepflichtig und mithin schon gar nicht gebührenpflichtig. Ich würde von daher antworten mit "Keine anmeldepflichtigen Geräte vorhanden." fertig. Wenn du angibst Geräte zubesitzen, so könnte die GEZ auf die Idee kommen es so auszulegen, daß du die Geräte anmelden willst und gerne dafür Gebühren zahlen möchtest.


    Solltest du zukünftig über dem einfachen Sozialhilfesatz Einkommen haben (es zählt nicht das reine Brutto) und dennoch weiterhin Bafög beziehen, so wären die Geräte anmelde- und gebührenpflichtig, aber du könntest dich mit dem Bafögbescheid nachträglich wieder von der Gebührenpflicht befreien lassen.

  • Vielen Dank, so habe ich es nämlich auch verstanden.


    Hab das ganze Formular einfach durchgestrichen und auf die Rückseite nur einen Text ala "Ich liege mit meinem Einkommen unter dem Regelsatz für Haushaltsangehörige und besitze somit keine anmeldepflichtigen Geräte." geschrieben.


    gruß Malte

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