ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Zur Frage nach dem Bereithalten eines TV-Gerätes kann man lediglich anführen, dass ein Gerät im Keller nicht zum Empfang bereitgehalten wird, wenn es im Keller gelagert wird, ohne dass die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind. Dies wird, soweit mir bekannt ist, von der GEZ so akzeptiert, während ein einfaches abstecken des Gerätes im Wohnzimmer - so leicht ist es dann doch nicht - den Anforderungen nicht genügt.
Eben aus letzterem Grund sieht die GEZ auch ein im Keller 'eingelagertes' Gerät als "zum Empfang bereitgehalten" an. Denn es befindet sich in deinem Besitz und du kannst es jederzeit anschließen.
Zitat
Schließlich das Problem der Erstattung von Rundfunkgebühren.
Der Gebührenbescheid ist Verwaltungsakt und als solcher Grundlage für die Zahlung. Kann man gegen diesen Verwaltungsakt nicht mehr vorgehen, wird sich auch an der Zahlungsverpflichtung bzw. dem Recht der GEZ, die Gebühren zu behalten, für die Vergangenheit nichts mehr ändern. Das gilt auch bzw. vor allem, wenn materiell keine Gebührenpflicht bestehen würde.
Nur kann die GEZ keine Gebührenbescheide ausstellen und tut es auch nicht. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Gebührenbescheid erhalten und ich glaube auch noch nie einen gesehen zu haben.
Die GEZ Und stellt ggf. eine "Zahlungsaufforderung" (oder sowas ähnliches) aus, wenn sie das Geld nicht rechtzeitig bekommt, aber einen Gebührenbescheid sieht man wohl erst sehr viel später, wenn es um gerichtliche Zwangsmaßnahmen geht.
ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Was mich nur wundert ist, dass sich hier einige User ganz massiv Gedanken machen, was sich die GEZ alles einfallen lassen könnte, um ihnen eine Gebührenpflicht nachzuweisen, die ja überhaupt nicht besteht.
Kann ich auch nicht verstehen. Ich mache mir da eher Gedanken, was bei der GEZ für Fehler passieren können, wenn man schon angemeldet ist. Beispiel:
Meine Frau war von A nach B gezogen und 3 Jahren später dann nach C. Alle Gebühren immer korrekt per Lastschrift abgebucht. Just nach der Mitteilung des Umzugs nach C schickte die GEZ eine Übersicht der angemeldeten Geräte: 1 Radio an Adresse C und 1 Fernseher in der Zweitwohnung an Adresse A :eek: (Damit wären Fernseh- und extra Radiogebühr angefallen)
Also die GEZ angerufen und gesagt, daß dort etwas schiefgelaufen sein muss (btw: warum muss eigentlich die alte Adresse A weiterhin gespeichert sein ). Antwort: Es liegt keine Abmeldung für A vor alles ist korrekt.
Frage: Aber warum wurde dann 3 Jahres lang (korrekterweise) nur eine Fernsehgebühr erhoben? Können sie den Fehler nicht einfach korrigieren?
Antwort: Eine Abmeldung ist telefonisch nicht möglich.
Ich konnte dann die gute Hotlinerin davon überzeugen, daß es sich ja nur um eine "Ummeldung" handelt, schließlich bliebe das Fernsehgerät ja angemeldet- nur an anderer Adresse. So wurde dann am selben Tag noch eine korrigierte Übersicht erstellt und verschickt. Auch hat die GEZ weiterhin nur eine Fernsehgebühr abgebucht und auch keine 'Nachforderungen' gestellt.
(Frage mich aber bitte auch niemand, warum überhaupt ein Radio- und ein Fernsehgerät angemeldet wurden- schließlich wäre ja nur das Fernsehgerät anmeldepflichtig...)