GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Kann es sein, daß Ihr Euch rückwirkend ab dem 3. Quartal 2004 angemeldet habt? Die abgebuchte Summe würde ungefähr passen ...


    Nein!
    Ab 2Q 05 erst, warum doppelt zahlen?

  • Diese Woche war bei mir ein Herr der GEZ und hat verlangt meine Wohnung besichtigen zu können.
    Leider hatte ich keine Zeit :)


    Er habe gemeint das sie eine Anzeige hätten das ich ein TV-Gerät besitze.


    Jetzt hat er mit mit einer Strafe von 1000€ gedroht und ich solle ihn doch morgen bitte anrufen.


    Was würdet ihr tun ;)


    Und Komentare wir: "Bezahlen" könnt ihr euch getrost sparen ( Ich kenne einen Kanidaten der das jetzt gerne machen würde )

  • Das sind nur leere Drohungen, die Leute an deiner Haustür sind nicht mal bei der GEZ angestellt und arbeiten auf Provisionsbasis.


    Der hat weder eine Anzeige noch die Macht dir 1000 Euro Strafe aufzubrummen.


    Das ist alles heiße Luft und du hast einfach keine Empfangsgeräte.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Niemand (!) hat das Recht, ohne Deine Zustimmung in Deine Wohnung einzudringen (vgl. Grundgesetz).


    Es sei denn, Strafverfolgungsbehörden (Polizei) mit richterlichem Beschluß.



    Die GEZ hat auch KEIN Recht, Privatgrundstücke zu betreten (Hausfriedensbruch, :mad: sofort anzeigen!) und kann auch vom jeweiligen Privatgrundstück (Weg bis zur Haustür o.ä.) verwiesen werden auf öffentliche Fläche.



    Und noch ein Tipp: NIE ggü. der GEZ irgendetwas zugeben, schon gar nicht, daß man seit xx/200x einen Fernseher / Radio hat. Denn dann zahlt man rückwirkend. Klappe halten, GEZ-Heinz wegschicken, keine Aussagen machen. Fertig. ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von f l a m 3
    Diese Woche war bei mir ein Herr der GEZ und hat verlangt meine Wohnung besichtigen zu können.


    Datum? Uhrzeit?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die vor 7 Uhr und nach 20 Uhr aktiv sind. Und da arbeitet man für gewöhnlich doch; sprich: der Arsch steht doch sowieso vor verschlossener Tür. Oder starten die ihre Belästigungsbesuche auch am WE?

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Niemand (!) hat das Recht, ohne Deine Zustimmung in Deine Wohnung einzudringen (vgl. Grundgesetz).


    Es sei denn, Strafverfolgungsbehörden (Polizei) mit richterlichem Beschluß.


    Betreten darf die Polizei Wohnungen auch ohne richterlichen Beschluss, nur nicht durchsuchen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn ichs Recht im Kopf habe, aber nur bei "Gefahr im Verzug" ... :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Betreten darf die Polizei Wohnungen auch ohne richterlichen Beschluss, nur nicht durchsuchen.


    OT: Ist ein Durchsuchungsbefehl "deliktsgebunden" oder allgemein?
    Beispiel: Grün-Weiß durchsucht mit Durchsuchungsbefehl meine Wohnung nach Drogen. Sind aber keine Drogen da, aber hunderte gebrannter CDs?


    Was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Datum? Uhrzeit?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die vor 7 Uhr und nach 20 Uhr aktiv sind. Und da arbeitet man für gewöhnlich doch; sprich: der Arsch steht doch sowieso vor verschlossener Tür. Oder starten die ihre Belästigungsbesuche auch am WE?



    Ja Samstag morgens um 9.00Uhr :)


    Danke für eure Hilfe!


    Ich werde mich bei dem einfach nicht mehr melden und fertig

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